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Früchte des Zorns

TitelbildDie Bewegung gegen die Startbahn West - August 1983


Januskopf Volksbegehren

Startbahn VolksbegehrenDas Volksbegehren schaffte eine breite Öffentlichkeit für den regionalen Konflikt Startbahn, landes- , wenn nicht bundesweit, bildete einen Legitimationsrahmen vor allem für die bürgerlichen Schichten und löste damit einen wichtigen Mobilisierungseffekt aus.

Als vorgebliche Möglichkeit, im Rahmen der Verfassung "den Willen des Volkes" durchzusetzen, hat es bei vielen Illusionen ausgelöst. Die Illusion und den Wunsch, quasi kampflos per Unterschrift und Stimmabgabe - was dem Urnengang ja sehr verwandt ist - gegen die Machtpolitik des Staates zu intervenieren. Daß in dieser Legalitätstreue und - abhängigkeit, die durchaus im Sinne der Erfinder war, deutliche Grenzen liegen, hat sich mit den Reaktionen auf die Ablehnung des Volksbegehrens gezeigt.

Daß es schließlich so glatt, und ohne auf die Moratoriumsforderung einzugehen, abgebügelt werden konnte, lag daran, daß sich der "Druck der Straße" nicht weiter vergrößert und fortentwickelt hatte. (Die das VB unterstützenden Gruppen und Vereinigungen hatten sie von vornherein klargestellt. So hatte der Vorsitzende des hessischen BUND Sander nochmals am 14.11.1981 öffentlich erklärt, daß seine Organisation nach einem negativen Votum des Staatsgerichtshofes aus der Anti- Startbahn- Kampagne aussteigen werde - FAZ vom 16.11.81)

Es ist nach wie vor wichtig festzuhalten, welche politischen Funktionen dem Volksbegehren andernfalls zugekommen wären. Die Äußerungen von führenden Mitgliedern der hessischen SPD und des DGB hatten die Tendenz bereits angedeutet: Befriedung der Region über ein Junktim: Baustopp - Demostopp bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Nicht- Zulässigkeit des Volksbegehrens. Diese wäre dann wohl nicht ganz so billig, sondern mit ordentlichen Verhandlungen und dem ganzen sonstigen Brimborium über die Bühne gegangen.

Ob die Bewegung sich dann damit tatsächlich hätte befrieden lassen, wäre natürlich eine andere Frage gewesen.

Die zwar nicht von der Bewegung aufgestellte, aber dennoch von ihr getragenen Forderung "Moratorium während das Volksbegehren läuft", wäre zur selbstgestellten Falle geworden, indem die Frage des Widerstands/ Protests von der Entscheidung eines Gerichts abhängig gemacht worden wäre.

Das Gegeneinanderausspielen des sog. "legalen" und des "Widerstands"beins bei der Bewegung hatte sich mit der starken Fixierung der BI auf das Volksbegehren geradezu angeboten.

Die Landesregierung praktizierte das selbst auf symbolischer Ebene, was sich am Beispiel der Hüttendorfräumungen illustrieren läßt. (Die Räumung des 1. Hüttendorfes am 2.11. fand zeitgleich zu einer langfristig angesetzten Pressekonferenz der BI zum VB in der Landeshauptstadt Wiesbaden statt; der Räumung des 3. Hüttendorfs am 25.11. folgte die für den gleichen Morgen anberaumte Regierungserklärung von Börner, in der er die "Verfassungswidrigkeit" des VB verkündete. Die Räumungen des 2. und 4. Hüttendorfes am 6.11. bzw. 26.1. standen dagegen im Zusammenhang mit den jeweils unmittelbar bevorstehenden Bauplatzbesetzungsterminen.)

Unter diesem Aspekt wurde das Volksbegehren von keinem Teil der Bewegung problematisiert, von uns auch nicht. Die Entscheidungsstrukturen (politische Justiz), die über dieses auf dem Papier stehende Recht zu befinden haben, sind in der Kampagne nie in Frage gestellt worden. Es liegt in der Sache selbst begründet, wenn das von den Initiatoren und Trägern des Volksbegehrens nicht zu erwarten war.


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