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15.02.2002: 55. Prozesstag

Jetzt steht es Aussage gegen Aussage

Mousli weist in den wesentlichen Punkten die Darstellungen Schindlers zurück

Nach einer mehr als zweiwöchigen Pause wurde der Kronzeuge Mousli heute von der Vorsitzenden Richterin mit den Einlassungen Rudolf Schindlers konfrontiert. Der Angeklagte Schindler hatte in seiner schriftlichen Erklärung vom 18.1.2002 seine eigene RZ-Mitgliedschaft bestätigt und ein Teilgeständnis abgelegt, darüber hinaus Mousli jedoch weitreichende Falschaussagen vorgeworfen. Mousli, so Schindler, habe mit einer Mischung aus Lügen und Halbwahrheiten versucht, seine eigenen Tatbeteiligungen herunterzuspielen und andere Personen zu belasten.

Im Zentrum der heutigen Befragung standen die widersprüchlichen Aussagen von Schindler und Mousli zur Grundstruktur der Berliner RZ und zu den Tatkomplexen Hollenberg, Korbmacher und ZSA. Mousli, der sichtlich gut vorbereitet in den Verhandlungstag ging, blieb im großen und ganzen bei seinen bisherigen Aussagen und Beschuldigungen. Die Befragung Mouslis durch die Verteidigung wird in der nächsten Woche fortgesetzt.

Aufgrund eines schweren Unfalls innerhalb des Familienkreises ist ein weiterer Angeklagter, Matthias Borgmann, inzwischen aus der U-Haft entlassen worden. Es wurde eine Kaution in Höhe von 100.000 DM hinterlegt.

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25.01.2002: 54. Prozesstag

Prozess bis zum 15. Februar ausgesetzt/ Angeklagte weiterhin in U-Haft

Eigentlich waren für den heutigen Prozesstag keine Überraschungen zu erwarten. Alles sprach dafür, dass es wieder so ein Alibitermin wird, um den Vorgaben der Strafprozessordnung gerecht zu werden, dass eine Hauptverhandlung für nicht länger als zehn Tage unterbrochen werden darf.

Um 9.20 Uhr begann die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig damit, die Erklärung zum Anschlag auf die Berliner Siegessäule am 15.1.1991 "ELSE KÄMPFT " HERR-MANN DENK-MAL!" vorzulesen. Einige Minuten später war erwartungsgemäß das Programm dieses Prozesstages durchgespielt, doch dann kam es knüppeldick. Frau Henning teilte mit, dass ein Senatmitglied erkrankt ist. Der Senat müsse deshalb die Hauptverhandlung bis zum 15. Februar unterbrechen. Zwar habe der Senat auch darüber beraten, ob in dieser Situation ein Ergänzungsrichter zum Zuge kommen solle, aber dies angesichts der Umstände verworfen. Denn das erkrankte Senatsmitglied ist der Berichterstattende Richter Hanschke.

Vor allem Harald Glöde und Matthias Borgmann warfen, unterstützt von ihren Verteidigern, die Frage auf, ob angesichts dieser erneuten Prozessunterberechung sich nicht die Haftfrage erneut stellen würde. Immerhin handelt es sich zusammen mit dem gestrigen ausgefallen Prozesstag und der heutigen Veranstaltung um insgesamt vier Wochen, in denen wieder einmal nicht passiert. Außerdem werde durch die Unterbrechung eine zeitnahe Konfrontation des Kronzeugen mit der Einlassung von Rudolf Schindler unmöglich gemacht. "Es ist wenig schön. Wir finden das auch nicht dufte", gestand die Vorsitzende Richterin ein. Hielt aber dennoch an ihrer Entscheidung fest.

Ob der Senat sich ernsthaft Gedanken machen wird, angesichts der Erkrankung des Berichterstattenden Richters nicht doch die U-Haft für Matthais Borgmann, Harald Glöde und Axel Haug aufzuheben, ist fraglich. Sicher dagegen ist, dass der Kronzeuge die Prozesspause sicher gut zu nutzen weiß, um mit seinen Freunden vom BKA sein Aussageverhalten zur Einlassung von Rudolf Schindler abzuklären und einzuüben.


18.01.2002: 53. Prozesstag

Stellungnahme Rudolf Schindlers demontiert Kronzeugen

Der heutige 53. Verhandlungstag begann mit einstündiger Verspätung und einer Einlassung des Angeklagten Rudolf Schindler zu den gegen ihn und seine Ehefrau, Sabine Eckle, erhobenen Vorwürfen durch den Kronzeugen Tarek Mousli.

Wie im bisherigen Prozessverlauf, so machte auch diese, unter den Angeklagten und RechtsanwältInnen nicht unumstrittene Einlassung deutlich, dass der Kronzeuge Mousli allenfalls als Meister der Lüge, nicht jedoch als Beitrag zur Wahrheitsfindung in diesem Verfahren betrachtet werden kann.

Schindler, der seine Erklärung von seinem Rechtsanwalt, Hans Wolfgang Euler, verlesen ließ, konnte sowohl Behauptungen Mouslis zur angeblichen Struktur der "Revolutionären Zellen" in Berlin entkräften, als auch zu den Tatkomplexen der Beinschüsse auf Harald Hollenberg und Günter Korbmacher sowie zum Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) wesentliche Richtigstellungen der Behauptungen von Mousli darstellen und belegen. Deutlich wurde vor allem, dass Mousli keinesfalls wegen seiner angeblich unscheinbaren Mitläuferläuferrolle, sondern vielmehr wegen seiner "stupiden Härte", so Schindler, aufgefallen ist.

Warum sich die Bundesanwaltschaft (BAW) dieser Auffassung anschliessen konnte, Schindler sage hier die Wahrheit, gleichwohl aber, wie Bundesanwalt Bruns, behauptete, daran festhielt, ihr Kronzeuge Tarek Mousli sei glaubwürdig, wird in den weiteren Prozesstagen zu klären sein.

Jedenfalls wurde bereits seit November 2001 durch die Verteidigung Schindlers mit der BAW und dem Kammergericht darüber beraten, wie eine etwaige Einlassung zu würdigen sei. Am heutigen Prozesstage wurde folgende Vereinbarung bekannt gemacht:

Rudolf Schindler wird keine Strafe über das Maß von drei Jahren und neun Monaten hinaus enthalten, und erhält ab sofort Haftverschonung, eine etwaige Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, so dass Schindler nicht wieder ins Gefängnis muss.

Die Verteidigung Sabine Eckles schloss sich namens ihrer Mandantin der Einlassung Schindlers an. Beide werden aus der U-Haft entlassen.

Die Beweisaufnahme im Verfahren ist damit jedoch nicht abgeschlossen. So wird u.a. am kommenden Prozesstag der Kronzeuge Mousli zu den Richtigstellungen von Rudolf Schindler befragt werden.

Da gerichts- (und uns) bekannt ist, dass Mousli regelmäßiger Gast dieser Homepage ist, wir aber dem Kronzeugen keine Gelegenheit geben wollen, sich detailliert auf die Richtigstellungen Schindlers vorbereiten zu können - das also, wenn, bitte schön, die BAW schon selbst besorgen soll und wohl auch wird - werden wir die vollständige Dokumentation der Einlassung erst an dieser Stelle veröffentlichen, nachdem der Kronzeuge mit ihr konfrontiert worden ist.

Die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, den die Verteidigung von Harald Glöde stellte, weil das Kammergericht es unterlassen hat, die Verteidigung über die seit Ende November laufenden Gespräche zu informieren, was aber zu dessen Verpflichtungen gehöre, wird erst in der kommenden Woche getroffen.

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17.01.2002: 52. Prozesstag

Interpretationsspielraum durch unsystematische Systematik

Die Befragung des Kronzeugen Tarek Mousli wurde heute von den VerteidigerInnen fortgesetzt. Inhaltlich ging es im wesentlichen um drei Komplexe:

Was geschah in dem Zeitraum, in dem sich Mousli nach seiner Verhaftung entschied, auszusagen? Warum gibt es inhaltliche Widersprüche zwischen späteren Aussagen Mouslis und Skizzen über die Struktur der RZ, die er im Zusammenhang mit seinen ersten Vernehmungen gezeichnet hat? Was geschah Ende 1985, als zur gleichen Zeit, aber von unterschiedlichen Personen sowohl er als auch angeblich sein damaliger Freund Lothar E. zur Mitarbeit in einer Revolutionären Zelle eingeladen wurden.

Dass der Kronzeuge nicht nur über schlagartig einsetzende Erinnerungslosigkeit verfügt, wenn es um Widersprüche in seinen Aussagen geht, spielte er heute mit einer neuen Variante vor. Er hatte 1999 für seine ersten Vernehmungen eine Skizze mit seine Kenntnissen zu Organisations- und Kommunikationsstruktur und Tarnnamen innerhalb der untereinander abgeschotteten RZ-Struktur gezeichnet und diese dann überarbeitet. Ziel sei dabei gewesen, alle Kontakte in Form von Linien darzustellen. Auf Befragen stellt sich aber heraus, dass später von ihm behauptete Kontaktlinien fehlen ("hab ich wohl vergessen") oder Personen Skizzenbereichen zugeordnet sind, in denen sie nach der Systematik seiner Skizze eigentlich nicht sein können ("das steht zufällig da").

Die nachträglich behauptete Unsystematik seiner Systematik eröffnet ihm so den Rückzug in einen Interpretationsspielraum, der notfalls noch mit Erinnerungsnebel angefüllt werden kann.

Freitag, den 18.12. ab 9.15 Uhr geht's weiter!

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11.01.2002: 51. Prozesstag

Ein weiterer Versuch, Mouslis Widersprüche auch dem Gericht deutlich zu machen

Am heutigen Prozesstag, der schon vorzeitig um 12 Uhr endete, versuchten die Anwälte von Axel H. den Kronzeugen mit seinen widersprüchlichen Aussagen hinsichtlich des Anschlags auf die ZSA 1987 zu konfrontieren. Mousli sollte sich zu dem offensichtlichen Rätsel äußern, wie es denn sein könne, dass der Anschlag auf die ZSA von den Mitgliedern zweier RZ-Gruppen gemeinsam geplant und abgesichert wurde, wenn doch erst 1989 auf dem ominösen "Waldspaziergang" das erste Zusammentreffen und Kennenlernen eben dieser beiden Gruppen stattgefunden haben soll. Erwartungsgemäß fiel ihm das nicht leicht. Heute ging es sogar soweit, dass sich die Bundesanwaltschaft gezwungen sah, dem Kronzeugen öffentlich zu Hilfe zu eilen.

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10.01.2002: 50.Prozesstag

Ein RZ-Familienausflug zu Loretta am Wannsee

Der Kronzeuge Tarek Mousli wurde heute von der Verteidigung zur Identifizierung von RZ-Mitglied "Heiner" und dem legendären "Waldspaziergang" befragt. Dieser Waldspaziergang ist als eine Art Schlüsselerlebnis für T.M. anzusehen, ohne den er andere Personen nicht der RZ zuordnen könnte. Bei dem Ausflug im Sommer 89 (Treffpunkt war das Ausflugslokal Loretta am Wannssee) handelt es sich angeblich um ein konspiratives Treffen, auf dem T.M. Mitglieder anderer Zellen kennenlernte. Verschiedene Widersprüche in den Aussagen von T.M. wurden offensichtlich - die Vorsitzende Richterin rief aber zweimal rechtzeitig zur Pause, damit der Kronzeuge gut durchatmen kann.

Da Sabine E. unter Migräne leidet, wurde der Prozess gegen Mittag bis morgen früh 9.15 Uhr unterbrochen.

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04.01.2002: 49. Prozesstag

"Dafür habe ich keine Erklärung"

Wie kommt es eigentlich, dass Aktionen der RZ immer anders verlaufen sind, als es der Kronzeuge in den Vorbereitungstreffen mitbekommen haben will? Tarek Mousli hat dafür, so wörtlich "keine Erklärung". So waren Abweichungen der Tarek Mousli Version von tatsächlichen Tathergängen heute das Thema.

In Sachen Attentat auf Hollenberg stand das Fluchtauto nicht an dem von Mousli angegebenen Ort. Es war auch nicht von Mousli geklaut, wie er behauptet, sondern gekauft. Die angebliche Unkraut- Ex- Bombe für die ZSA - von Sprengstoffexperten nach Mousli's Angaben nachgebaut - hätte höchstens ein lustiges Feuerchen ergeben. Völlig mysteriös bleibt der Ursprung der "Schläfer"- Geschichte und Begrifflichkeit. Mousli hat im Laufe der Vernehmungen verschiedenste Versionen präsentiert - heute mochte er sich letztendlich nicht genau erinnern.

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03.01.2002: 48. Prozesstag

"Daran kann ich mich heute nicht erinnern!"

Das heutige Programm: Nachfragen beim Kronzeugen in Sachen Vorkommnisse und Begegnungen rund um die Anschläge auf Hollenberg und ZSA, das angebliche Sprengstoff- Depot im Mehringhof und den Sprengstoff- Fund im Seegraben.
"Daran kann ich mich heute nicht erinnern" lautete die stereotype Antwort des Kronzeugen auf einen Großteil der Fragen nach Details, die nicht in den Vernehmungsprotokollen stehen. So blass die Erinnerung ist - klare Aussagen gab es trotzdem: Tarek Mousli hatte nie eine Waffe in der Hand, hat nie das Depot in Nutzung gesehen, und kann auch eindeutig Teilnehmer an Aktionen benennen. Sehr differenziert auch die Angaben zum Auffinden des Sprengstoffs am Seegraben. Mousli's Aussagen waren, trotz größter Mühe sich nicht auf Glatteis zu begeben, zu eindeutig: Die Widersprüche um den Sprengstoff im Seegraben werden immer offensichtlicher.
Kurz vor der Vertagung auf morgen 9.15 Uhr war klar: irgendjemand lügt - warum?

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02.01.2002: 47. Prozesstag

Zwölf Leseminuten vor Gericht/ Mousli ab morgen wieder vor Gericht

Nach mehr als drei Monaten wird morgen der Kronzuge im Verfahren, Tarek Mousli, wieder vor Gericht erscheinen. Das gab die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig am heutigen Verhandlungstag bekannt.

Der heutige Prozesstag begann um 8.37 Uhr und endete um 8.49 Uhr. Dabei wurden von Richter Hanschke ein Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes (BKA), die Strebeurkunde und das Protokoll der Zeugenvernehmung von Otto G. verlesen.

In dem Gutachten vom 3.2.2000 nahm das Kriminaltechnische Instituts des BKA Stellung zu der Pistole und den 16 Patronen, die in Axel H.s Wohnung gefunden worden waren. Bei der Waffe handelt es sich um eine Pistole der Marke Röhm vom Typ RG3s, Kaliber 6 mm Flobert Knall. Die funktionsfähige Waffe "ist alt und weist ... Gebrauchsspuren auf", so das BKA in seinem Gutachten. Die 16 gefundenen Patronen passen nicht zu dieser Waffe. Herstellerangaben auf den Pistolenpatronen der Marke "9 mm Luger" stammen aus der Zeit des 2. Weltkriegs.

Nach der Verlesung der Sterbeurkunde von Otto G. vom 25.9.1995 wurde das Protokoll der Zeugenvernehmung des Rentners vom 15.4.1988 verlesen. Der Zehlendorfer Otto G. hatte die Polizei auf den VW Passat - das mutmaßliche Fluchtauto beim Anschlag auf Dr. Korbmacher - aufmerksam gemacht. Der Wagen Stand nach Angaben des Zeugen monatelang in der Ihnestraße in Berlin-Dahlem. Seiner Erinnerung nach sei der Passat im Herbst 1987 dort abgestellt worden und bis zu seiner Entdeckung durch die Polizei nicht bewegt worden. Aufgefallen sei ihm das Auto auch deshalb, weil von Anfang an Türfenster und das Verdeck einen Spalt weit geöffnet gewesen seien. "Bewusst" habe er keine Gegenstände im Auto wahrgenommen.

Der ausführliche Bericht entfällt heute.


Meldungen der Prozesstage 34 - 46

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