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08.11.2001: 33. Prozesstag

Hatte der Kronzeuge Verbindungen zu 'arabischen Terroristen'?

Der Strafsenat des Kammergerichtes bemühte heute zur Wahrheitsfindung wiederholt das Gedächtnis mehrerer ZeugInnen. Sie sollten Aussagen zum Anschlag auf den damaligen 'Asylrichter' Korbmacher im September 1987 machen. Eröffnet wurde der Verhandlungstag allerdings mit Anträgen der Verteidigung.

Rechtsanwalt Kaleck stellte einen Beweisantrag, der mögliche Kontakte des Kronzeugen Tarek Mousli zu 'arabischen Terroristen' offenbaren soll. In der Begründung zum Haftbefehl für den Kronzeugen selber, im November 1999, habe Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) auf diese offenbar bestehenden Verbindungen hingewiesen. Auch der Antrag einer Überwachung seines Telefonanschlusses (TÜ) im Snoops-Sportcenter (August 1999) enthalte Aussagen über einen entsprechenden Umgang von Tarek Mousli. Allerdings seien den Ermittlungsakten keinerlei Erkenntnisse zu entnehmen., die zu dieser Feststellung führten. Es wurde beantragt die dazu vorhandenen Ermittlungsergebnisse des BKA und BAW in den Prozess einzuführen.

Weiterhin forderte Kaleck den Strafsenat auf zu prüfen, ob im Rahmen der Rasterfahndung, die anlässlich der Ereignisse am 11. September 2001 durchgeführt wird, neue Tatsachen über Verbindungen des Kronzeugen zu 'arabischen Terrorgruppen' bekannt geworden seien.

Im Anschluß daran beantragte Rechtsanwalt Eisenberg die Ladung weiterer Zeugen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tatkomplex Hollenberg.

Im weiteren Verlauf des Tages wurden dann sechs ZeugInnen gehört, die Aussagen zum Fall Korbmacher machen sollten. Vier der Geladenen spannten ihre Erinnerung hinsichtlich eines angeblich dabei benutzten Motorrades an, während zwei Kriminalbeamte zu den Ergebnissen ihrer damaligen Ermittlungstätigkeit befragt wurden. Alle Antworten der Zeugen erbrachte keinerlei Hinweise auf eine direkte oder mittelbare Tatbeteiligung der Angeklagten.

Morgen, am 09.11.01, geht's mit Zeugenbefragungen weiter: gleiche Stelle - gleiche Welle.

ausführlicher Bericht


05.11.2001: 32. Prozesstag

Zwei Mal zehn Minuten

Die heutige Hauptverhandlung war eine kurze und kuriose Angelegenheit. Um 8.37 eröffnete die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig die Verhandlung, die so richtig keine war. Durch den beisitzenden Richter Hanschke wurde im Anschluss daran ein polizeitechnisches Gutachten vom 14. November 1986 verlesen, deren Gegenstand die physikalische Untersuchung der Bekleidung von Harald Hollenberg war, die er zum Zeitpunkt des Attentats getragen hatte. Beschreiben wurden im Gutachten die Ein- und Ausschusslöcher in den einzelnen Bekleidungsstücken (Hose, Mantel etc.), weiterhin wurde auf Schmauchspuren und die Problematik, wie per Ermittlung der Bleiflächendichte Nahschussmerkmale zu bestimmen sind, eingegangen. Nach der Verlesung durften alle Prozessbeteiligten dann noch Bilder der Bekleidung, die während der polizeitechnischen Untersuchung gemacht wurden, "in Augenschein" nehmen. Um 8.46 war dann alles vorbei, die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und für den kommenden Donnerstag wieder angesetzt. Da Sabine E. um 8.30 Uhr nicht in den Gerichtssaal gebracht werden konnte, wurde für sie die gesamte Prozedur ab 10 Uhr wiederholt. Ermöglicht hatte dies das Gericht, in dem das Verfahren zur besonderen Verhandlung abgetrennt wurde.

Der Prozess wird am Donnerstag, den 8. November um 9.15 Uhr fortgesetzt. (Auf Grund der besonderen Umstände verzichten wir dieses Mal auf einen ausführlichen Bericht des 32. Prozesstags)

ausführlicher Bericht entfällt


26.10.2001: 31. Prozesstag

Frau mit Mondgesicht

Zwei Zeugenbefragungen standen heute auf dem Programm des 1. Strafsenats des Kammergerichts Berlin. Vorgeladen war zwei Zeuge, von denen der eine über das Knieschussattentat auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, sowie der andere über den Anschlag auf Dr. Korbmacher berichten sollte. Dabei handelte es sich um einen Bauarbeiter, der sich beim Anschlag Dr. Korbmacher zum Tatzeitpunkt gegenüber dem Tatort aufgehalten hatte, und einen inzwischen pensionierten Kriminalbeamten, der die Ermittlungen des Berliner Staatsschutzes im Fall Hollenberg geleitet hatte.

Der heute arbeitslose Günter S. befand sich am 1. September 1987 auf einem Grundstück gegenüber der Garageneinfahrt, wo Dr. Korbmacher angeschossen wurde. Zum unmittelbaren Tatgeschehen konnte er keine Angeben machen, er habe es lediglich knallen gehört und die TäterInnen auf einem Motorrad flüchten gesehen. Nähere Angaben zu den TäterInnen konnte er mit Gewißheit nicht machen.

Der Kriminalbeamte a.D. Harald B. (56) war bis zu seiner Frühpensionierung im Jahre 2000 beim Berliner Staatsschutz für "linksextremistische" und "linksterroristische" Straftaten zuständig. In diesem Zusammenhang war er an den polizeilichen Ermittlungen im Fall Hollenberg beteiligt. Er führte auch die erste Befragung von Harald Hollenberg eineinhalb Stunden nach dem Anschlag und spätere Vernehmungen. Hollenberg habe, so Harald B., den Tatablauf "präzise, klar und detailliert" geschildert. Laut Hollenberg seien an dem Anschlag eine Frau und ein Mann beteiligt gewesen. Seine Angaben seien später durch einen Text, der im "Revolutionären Zorn" erschienen sei, bestätigt worden. Die Frau beschrieb Hollenberg als mollig, mit einem runden Mondgesicht und einem verhältnismäßig breiten Hals. "Die Frau ist keinesfalls als gut aussehend zu bezeichnen", so heißt es in dem entsprechenden Vernehmungsprotokoll.

Im weiteren Verlauf der Befragung spielte vor allem eine Lichtbildmappe mit ca. 220 Bildern von Männern und Frauen aus dem "linksextremistischen" und "linksterroristischen" Umfeld eine Rolle, die Hollenberg damals vorgelegt wurde und deren Verbleib heute unbekannt ist. Der pensionierte Kriminalhauptkommissar vermutet allerdings, dass es von dieser Bildermappe mindestens drei Exemplare gab und eine davon eventuell sich heute noch in den Beständen der Bundesanwaltschaft befindet.

Zum Ende der Hauptverhandlung stellte die Verteidigung den Antrag auf Kostenübernahme für die Einstellung von MitarbeiterInnen, die eingestellt werden müssten, um eine schnelle Sichtung der nachgelieferten Bänder aus der Telefonüberwachung der Anschlüsse von Tarek Mousli zu gewährleisten. Nur so könne eine weitere Verschleppung des Prozesses verhindert werden.

Nach rund drei Stunden verabschiedete sich das Gericht in die Herbstferien, wobei es ausdrücklich noch einmal darauf hinwies, dass es sich bei dem nächsten Prozesstermin am 5. November um eine kurzes Zusammentreffen zur Wahrung der Zehn-Tages-Frist handele.

Der Prozess wird also formal am Montag, den 5. November, um 8.30 Uhr "fortgesetzt".

ausführlicher Bericht


25.10.2001: 30.Prozesstag

Dr. Korbmacher vor Gericht

Vier Zeugen waren heute vor Gericht geladen, die alle zum Knieschussattentat auf Dr. Günther Korbmacher befragt wurden. Im Einzelnen handelte es sich um den Kriminalbeamten Rainer G. (56), den Nachbarn und Richterkollegen von Dr. Korbmacher, Dr. Horst S. (59), den medizinischen Sachverständigen Prof. Klaus-Steffen Saternus sowie Dr. Korbmacher selbst. Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung stellte RA Studzinsky erneut einen Antrag, bei dem es wieder einmal um Akten bzw. Aktenbestandteile ging, die der Verteidigung bislang nur bruchstückhaft bzw. ganz vorenthalten wurde. Dabei handelt es sich u.a. um Observationsberichte und Unterlagen aus der Telefonüberwachung von Anschlüssen Mouslis bzw. seiner Lebensgefährtin O..

Währende Dr. Korbmacher und die Zeugen G. und S. zum Tathergang befragt wurden, war Prof. Saternus, seines Zeichens Arzt für Gerichts- und Umweltmedizin, als Sachverständiger geladen, der über die Schussverletzungen bei Harald Hollenberg und Dr. Korbmacher berichtete. Während der Kriminalbeamte G. auf Grund seines Aktenstudiums im Vorfeld seiner heutigen Befragung mehr oder weniger flüssig seine damalige Ermittlungsarbeit beschreiben konnte, wurde im Lauf der Befragung von Dr. Korbmacher und Horst S. erneut deutlich, wie sich Erinnerungen im Lauf der Zeit verfestigen und verfälschen können. Nach Vorhaltungen aus den unmittelbar nach dem Anschlag aufgenommenen Vernehmungsprotokollen müssten beide Teile ihrer Erinnerungen korrigieren. Beobachtungen, die auf eine Tatbeteiligung der Angeklagten Hinweise hätten geben können, wurden von allen Zeugen nicht gemacht.

ausführlicher Bericht


18.10.2001: 29. Prozesstag

Erneut "viel sagende" Zeugen im RZ-Verfahren

Der Verlauf des Verfahrens war von einer gewissen Redundanz gekennzeichnet: Es sind drei Gutachten und die Aussage eines verstorbenen Zeugen verlesen sowie zwei Zeugen vernommen worden.

Die Gutachten bezogen sich auf einen im Oktober 1986 teilweise ausgebrannten VW Passat, in welchem nicht nur ein "USBV" (Unkonventionelle Selbst hergestellte Brandvorrichtung) sondern auch ein Klappfahrrad gefunden worden waren.

Der verstorbene Zeuge hatte Mitte der 80-er Jahre seinen Personalausweis verloren, verloren gemeldet und nicht zurück erhalten. Mit dessen Ausweis war zum einen der genannte VW Passat gekauft worden, zum anderen eine "konspirative Wohnung" in Berlin angemietet worden.

Der zweite Zeuge, ein arabisch stämmiger Mann, war damals Besitzer jenes Wagens, zu welchem die Täter des Oktober 1986 eine Doublette herstellten.

Der dritte Zeuge war zur Tatzeit Nachbar zur Rechten von Harald Hollenberg.

In der Folge stellte Rechtsanwalt Euler den Antrag, das Verfahren für 30 Tage auszusetzen, um die bislang "unterschlagenen" Abhörtonbänder abzuhören.

Die Bundesanwaltschaft stellte die Ankunft der ersten kopierten Bänder für kommende Woche in Aussicht, die der kompletten Mitschnitte bis in drei Wochen.

Das Gericht schloss das Verfahren, kündigte eine Entscheidung über Eulers Antrag für den kommenden Verhandlungstag, Donnerstag, 25, Oktober, 9.15 Uhr an.

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12. Oktober 2001: 28. Prozesstag

Gericht verweigert dem Angeklagten Harald G. Schutz vor Angriffen der Bundesanwaltschaft

Nur eine gute Stunde brauchten sich die Handvoll ProzessbesucherInnen durch den heutigen Verhandlungstag zu mühen. Dieser begann mit einem kurzen Disput über die fehlende Reaktion des Senats auf eine Erklärung der Bundesanwaltschaft(BAW) vom 4.10., in dem diese der Verteidigung von Harald G. "den Krieg" erklärt hatte. Er endete mit einer noch kürzeren Zeugenvernehmung eines Kriminalbeamten zum Komplex Hollenberg. Kurz nach halb elf wurde die verhandlungsähnliche Veranstaltung beim Kammergericht auf den 18. Oktober vertagt.

Der Angeklagte Harald G. verlangte vergeblich Aufklärung vom Gericht darüber, was es zum Schutz gegen die 'Kriegserklärung' der Bundesanwaltschaft gegenüber seinen VerteidigerInnen Studzinski und Würdinger unternommen habe. Die Vorsitzende Richterin Hennig sah dazu keine Veranlassung. Die Verteidiger Kaleck und Eisenberg forderten ebenfalls eine Erklärung zu dem unangemessenen Verhalten der BAW ein. Dadurch genötigt bescheinigte die Richterin der BAW eine überspitzte und polemische Wortwahl, die sich aber völlig im Rahmen des bisherigen Verhandlungsstils bewegen würde.

Anschließend trat der Kriminalbeamte Klaus S. als Zeuge auf. Er sollte zu dem Fund eines VW Typ Passat im Oktober 1986 befragt werden, der angeblich bei dem Angriff auf den Richter Hollenberg benutzt worden sei. Auch nach Inaugenscheinnahme von 30 Fotoseiten konnte sich der Zeuge an entscheidene Einzelheiten des Vorganges nicht mehr erinnern, letztlich nur daran, dass er dabei im Einsatz war.

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