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68. Prozesstag: 12. April 2002

Kalt erwischt - Befangenheitsantrag gegen Vorsitzende Richterin und Berichterstatter

In der heutigen Verhandlung stellte die Verteidigung des Angeklagten Harald G. einen Befangenheitsantrag. Darin legen die Anwältinnen S. Studzinsky und A. Würdinger der Vorsitzenden Richterin Hennig und dem Berichterstatter Hanschke eine gezielte Benachteiligung ihres Mandanten durch das Vorenthalten von Prozessunterlagen zur Last.

Letztlich wurden an diesem Tage nur wenige Minuten verhandelt und dass vor äußerst kärglicher Kulisse. Der eingebrachte Antrag auf Feststellung der Befangenheit des Gerichts brachte stundenlange Unterbrechungen mit sich. Darin wird der Vorwurf erhoben, das Kammergericht hätte eine vierseitige Erklärung, die Richterin Hennig am 18. Januar 2002 zur Einlassung des Angeklagten Rudolf Sch. verlesen hatte, der Verteidigung von Harald G. bewusst nicht zur Verfügung gestellt. Aus einem Aktenvermerk, den die Verteidigerin Studzinsky erst gestern einsehen konnte, sei klar geworden, dass allen anderen Verteidigern die Erklärung zugestellt worden ist. Lediglich die Verteidigung von Harald G. sei aufgrund einer ausdrückliche Weisung nicht mit der gerichtlichen Erklärung versorgt worden. Dadurch hätte u.a. ein bereits am selben Tag eingebrachter Befangenheitsantrag von der Verteidigung nicht ausreichend und sachgerecht Bezug auf diesen Vorgang nehmen können. Diese angeordnete Vorenthaltung stelle eine gezielte Benachteiligung ihres Mandanten dar. Dies lege die Vermutung nahe, dass die anderen Angeklagten bevorzugt behandelt würden, "weil sie sich in der ein oder anderen Weise eingelassen haben".

Für heute ist Schluss

Die zwischenzeitliche Behauptung der Vorsitzenden Richterin, eine entsprechende Kopie doch schon während der Hauptverhandlung am 18.01. an die beiden Verteidigerinnen überreicht zu haben, klang wenig überzeugend. Zumindest kann sie sich ihrer Sache nicht besonders sicher gewesen sein, wenn sie selbst " wie später auf den Fluren berichtet wurde - bei den Bundesanwälten, in einer Sitzungspause, eine Bestätigung für ihre Version erfragte. "Haben die beiden nicht die Erklärung bekommen, während der Hauptverhandlung?" " so soll sie gefragt haben, leider wurde nicht überliefert, wie die Antwort der drei Bundesanwälte ausgefallen war. Nur der Berichterstatter Hanschke schlug sich auf die Seite der Vorsitzenden Richterin und bestätigte nach Wiedereröffnung der Sitzung ihre Version: "Ich hab das auch so in Erinnerung". Die restlichen Senatsmitglieder schwiegen.

Sichtlich beeindruckt von dem kurzen aber für sie heftigen Tage, unterbrach Richterin Hennig abrupt die heutige Sitzung.

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