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68. Prozesstag: 12. April 2002
Kalt erwischt - Befangenheitsantrag
gegen Vorsitzende Richterin und Berichterstatter
In der heutigen Verhandlung stellte die Verteidigung des Angeklagten
Harald G. einen Befangenheitsantrag. Darin legen die Anwältinnen
S. Studzinsky und A. Würdinger der Vorsitzenden Richterin Hennig
und dem Berichterstatter Hanschke eine gezielte Benachteiligung
ihres Mandanten durch das Vorenthalten von Prozessunterlagen zur
Last.
Letztlich wurden an diesem Tage nur wenige Minuten verhandelt und
dass vor äußerst kärglicher Kulisse. Der eingebrachte
Antrag auf Feststellung der Befangenheit des Gerichts brachte stundenlange
Unterbrechungen mit sich. Darin wird der Vorwurf erhoben, das Kammergericht
hätte eine vierseitige
Erklärung, die Richterin Hennig am 18. Januar 2002 zur Einlassung
des Angeklagten Rudolf Sch. verlesen hatte, der Verteidigung
von Harald G. bewusst nicht zur Verfügung gestellt. Aus einem
Aktenvermerk, den die Verteidigerin Studzinsky erst gestern einsehen
konnte, sei klar geworden, dass allen anderen Verteidigern die Erklärung
zugestellt worden ist. Lediglich die Verteidigung von Harald G.
sei aufgrund einer ausdrückliche Weisung nicht mit der gerichtlichen
Erklärung versorgt worden. Dadurch hätte u.a. ein bereits
am selben Tag eingebrachter Befangenheitsantrag von der Verteidigung
nicht ausreichend und sachgerecht Bezug auf diesen Vorgang nehmen
können. Diese angeordnete Vorenthaltung stelle eine gezielte
Benachteiligung ihres Mandanten dar. Dies lege die Vermutung nahe,
dass die anderen Angeklagten bevorzugt behandelt würden, "weil
sie sich in der ein oder anderen Weise eingelassen haben".
Für heute ist Schluss
Die zwischenzeitliche Behauptung der Vorsitzenden Richterin, eine
entsprechende Kopie doch schon während der Hauptverhandlung
am 18.01. an die beiden Verteidigerinnen überreicht zu haben,
klang wenig überzeugend. Zumindest kann sie sich ihrer Sache
nicht besonders sicher gewesen sein, wenn sie selbst " wie
später auf den Fluren berichtet wurde - bei den Bundesanwälten,
in einer Sitzungspause, eine Bestätigung für ihre Version
erfragte. "Haben die beiden nicht die Erklärung bekommen,
während der Hauptverhandlung?" " so soll sie gefragt
haben, leider wurde nicht überliefert, wie die Antwort der
drei Bundesanwälte ausgefallen war. Nur der Berichterstatter
Hanschke schlug sich auf die Seite der Vorsitzenden Richterin und
bestätigte nach Wiedereröffnung der Sitzung ihre Version:
"Ich hab das auch so in Erinnerung". Die restlichen Senatsmitglieder
schwiegen.
Sichtlich beeindruckt von dem kurzen aber für sie heftigen
Tage, unterbrach Richterin Hennig abrupt die heutige Sitzung.
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