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Übersicht: schriftliches Urteil

9) Der Zeuge Mousli hat bekundet, es habe eine Gruppe Linker gegeben, die Gelder für die linke Szene. für legale und illegale Projekte beschafft und verwaltet habe. Dieser Gruppe hätten der Angeklagte G., Armin M., Uschi V., wohl auch der Zeuge B. und andere angehört. Die Funkgruppe habe von jener Gruppe Geld erbeten, das sie auch erhalten habe. Auch die Illegalen "Jon" und "Judith" seien von ihnen unterstützt worden. Der Angeklagte Sch. hat dies bestritten, indes nicht angegeben, wovon er und die Angeklagte E. gelebt haben wollen, wenn nicht von Zuwendungen der "Legalen". Der Zeuge B. hat sich nur, was noch erörtert wird, zu der von dem Zeugen Mousli angegebenen konspirativen Wohnung in der Oranienstraße geäußert und im übrigen von seinem Auskunftsverweigerungsreeht Gebrauch gemacht.

Die Aussage des Zeugen Mousli ist glaubhaft. Die Beschaffung von Geldern war für die RZ ein dringendes Anliegen, waren doch nicht nur für die Versorgung der Illegalen, sondern auch für die zahlreichen Aktionen und die dafür notwendigen Anschaffungen erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es war sinnvoll und notwendig, sich zu diesem Zweck in einer Gruppe zu organisieren. die wesentlich effizienter sein konnte als das unkoordinierte Handeln Einzelner. Insbesondere die regelmäßige Versorgung der Illegalen - sie haben, so der Zeuge Mousli, bis zu 1.500 DM monatlich erhalten - machte eine kontinuierlich und organisiert handelnde Gruppe nötig; mit gelegentlichen, von Einzelnen an Einzelne gewährten Spenden war es nicht getan.

Der Senat hält es auch für glaubhaft, daß der Angeklagte G. der Finanzierungsgruppe angehörte. Nach dem Protokoll einer ordentlichen Generalversammlung vom 27. Oktober 1981 waren die Genossenschaftsmitglieder Harald G. und Armin M. anwesend und aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der Kreuzberger Taxi- Genossenschaft vom 11. November 1987 geht hervor, daß Armin M., V. und der Angeklagte G. an der Versammlung teilnahmen. Sie kannten sich demzufolge seit langem. Der Angeklagte arbeitet für den Verein Flucht und Migration, war Mitglied der Taxigenossenschaft "Taxistas", die auch ihren Sitz im Mehringhof hat, und nach den Bekundungen des Zeugen KOK Palm der Berliner Kaffeegenossenschaft; im übrigen war er Mitglied der Berliner RZ. Der Angeklagte neigt also dazu, sich mit anderen zum gemeinsamen Tun zusammenzuschließen. Für die Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen Mousli spricht auch, daß er zur Charakterisierung des Angeklagten angab, er sei ein "Lieber", und damit seine Sympathie für ihn zu erkennen gab. Aus diesem Grund hält der Senat es für fernliegend, daß er ihm Tatbeiträge anlastete, die er in Wahrheit nicht leistete.

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