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Übersicht: schriftliches Urteil

10) Der Zeuge Mousli hat bekundet, die Schußwaffenattentate auf Hollenberg und Dr. Korbmacher seien in ihrer Gruppe und nach den Angaben von ,,Jon" und ,,Judith" auch in der Gruppe des "Heiner" kontrovers diskutiert worden. Er, "Sebastian" und "Sigi" sowie in der anderen Gruppe "Toni", so die Mitteilung von "Jon" und "Judith", hätten sich gegen Schüsse auf Menschen gewandt. Bei dem Anschlag auf Dr. Korbmacher sei in diesem Zusammenhang auch über die Frage diskutiert worden, wer das Recht zu richten habe. Demgegenüber hat der Angeklagte Sch. Meinungsverschiedenheiten abgestritten und behauptet, alle Mitglieder seien dafür gewesen; als KampfsportIer sei Tarek Mousli durchaus gewaltbereit gewesen.

Auch wenn der Zeuge Mousli, was er einräumte, an Demonstrationen teilgenommen hatte und es dort zu körperlichen Auseinandersetzungen von Demonstranten mit der Polizei gekommen war, spricht dies nicht dafür, daß der Zeuge Schüsse auf Menschen befürwortete. Die RZ wollten eine populistische Guerilla sein und sich von den menschenverachtenden Aktionen der "RAF" absetzen. Die zahlreichen von den RZ bundesweit verübten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Gebäude und Einrichtungen zeigen, daß Angriffe gegen Menschen - wenngleich teilweise gebilligt - keineswegs zur Linie der RZ gehörten und eher Relikte aus früheren Zeiten waren, denen "Jon", "Judith" und "Heiner" näher gestanden haben dürften als der 11 bis 17 Jahre jüngere Zeuge Mousli. Für die Glaubhaftigkeit seiner Aussage spricht auch, daß sich die Berliner RZ in dem Bekennerschreiben zu dem Anschlag auf Dr. Korbmacher mit gewalttätigen Aktionen gegen Menschen befaßten, die Schüsse auf ihn begründeten und rechtfertigten und sodann die Frage des politischen Mordes erörterten und diesen ablehnten. Das bedeutet, daß man sich, anders als von dem Angeklagten Sch. behauptet, doch mit diesen Fragen befaßte, sie für diskussionswürdig und erörterungsbedürftig hielt. Es kommt hinzu. daß der Zeuge Mousli seine Ablehnung glaubhaft damit begründet hat, als Kind bei seinen Besuchen im Libanon von den abschreckenden Gewalttätigkeiten in den Lagern der Palästinenser tief beeindruckt und deshalb gegen Schüsse auf Menschen gewesen zu sein. Daß er sich dennoch an den Schußwaffenattentaten, wie festgestellt, beteiligte. steht dem nicht entgegen. Denn er stand hinter den Zielen der RZ, mißbilligte .jedoch nur das Mittel der direkten Gewalt gegen Menschen. Im übrigen haben die Zeuginnen T. und H., frühere Freundinnen des Zeugen, übereinstimmend bekundet, ihn nie als gewalttätig erlebt zu haben. Es mag sein, daß der Zeuge Mousli, wie von dem Angeklagten Sch. behauptet, den libanesischen Bürgerkrieg nicht miterlebt hatte, weil dieser 1974 ausgebrochen und er seitdem nicht mehr im Libanon war. Der Zeuge hat aber auch nicht angegeben, die von ihm beklagten Gewalttätigkeiten seien während des Krieges geschehen, vielmehr bereits davor, als er noch ein Kind war.

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