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Übersicht: schriftliches
Urteil
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5) Die Aussage des Zeugen Mousli, "Jon"
und "Judith" hätten ihm beim Eingangsgespräch
gesagt. der anderen Gruppe gehöre auch ein Mann mit dem Decknamen
"Toni" an, ist glaubhaft. Der Zeuge hatte "Toni"
nicht kennen gelernt, konnte ihn folglich nicht identifizieren.
Der Senat hält es für ausgeschlossen, daß er ein
solches Mitglied erfunden hat, und er ist auch davon überzeugt,
daß die Angeklagten E. und Sch. dem Zeugen die Wahrheit sagten.
Warum sollten sie sich ein RZ- Mitglied ausgedacht haben. das tatsächlich
nicht existierte? Ein solches Verhalten machte keinen Sinn.
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