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Übersicht: schriftliches Urteil

3) a) Der Angeklagte H. hat sich einige Zeit nach dem Angeklagten Sch. zur Sache geäußert und eingeräumt. unter dem Decknamen "Anton" zeitweise bei den Berliner RZ mitgewirkt zu haben, jedoch seine Teilnahme an den Anschlägen bestritten. Er hat sich im wesentlichen dahin eingelassen, im Sommer 1984 auf die Möglichkeit angesprochen worden zu sein. in Strukturen der Berliner RZ mitzuwirken. Er habe zwar sein Interesse bekundet, .jedoch darauf hingewiesen, daß Schwerpunkt seiner politischen Arbeit die Unterstützung des Befreiungsaufbruchs in Mittelamerika, insbesondere in Nicaragua. sei. der er sich weiterhin habe widmen wollen. Von Herbst 1984 bis August 1985 habe er sich in Nicaragua aufgehalten. Nach seiner Rückkehr seien die Gespräche bis in das Jahr 1986 hinein fortgesetzt worden. Ihm sei eine Mitarbeit bei den RZ als machbar erschienen. Unter dem Decknamen "Anton" habe er in der Folgezeit im erweiterten Kreis über die Grundlagen von Migration, die verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und die daraus abgeleitete sog. Flüchtlingskampagne diskutiert. Er, H., habe Vorbereitungen für die Ankunft und den Aufenthalt der Illegalen "Jon" und "Judith" in Berlin getroffen, wobei es im wesentlichen um die Unterbringung und Finanzierung gegangen sei. Er habe sie im Laufe des Jahres 1986 persönlich kennen gelernt.

b) Im Herbst 1986 habe er den Kontakt zur RZ abgebrochen. Hierzu sei es aus folgenden Gründen gekommen: Er habe zur damaligen Zeit in einer Weinhandlung in Berlin- Kreuzberg gearbeitet. Gegen die Betreiber dieses Ladens, Manfred Muder u.a., habe die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung der Zeitschrift "radikal" geführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sei während seiner, H.s, vom 16. September bis 9. Oktober 1986 urlaubsbedingten Abwesenheit eine Durchsuchung der Weinhandlung durchgeführt worden, bei der sich die Polizei, wie ihm berichtet worden sei, explizit nach ihm erkundigt habe. In den folgenden Monaten seien er und weitere Personen vernommen, im Februar 1987 drei Projekte durchsucht und diese sowie Zeugen observiert worden. Er selbst habe Observationsfahrzeuge vor seinem damaligen Wohnhaus und dem Weinladen in der Gneisenaustraße stehen sehen. Die von ihm notierten polizeilichen Kennzeichen und Marken der Fahrzeuge habe er der "Funkgruppe", in der Tarek Mousli mitgewirkt habe. weitergeleitet, die bestätigt habe, daß einige Fahrzeug als Observationsfahrzeuge bekannt seien. Da er, H., nunmehr sicher gewesen sei, unter Beobachtung der Strafverfolgungsbehörden gestanden zu haben, habe er im Herbst 1986 .jeden Kontakt zu den RZ abgebrochen und daher an den Anschlägen auf Hollenberg und die ZSA nicht mitgewirkt.

c) Nach Ablauf einer gewissen Karenzzeit habe er im Frühsommer 1987 wieder Kontakte zu den RZ aufgebaut. Er habe aber an keinem konspirativen Gruppentreffen teilgenommen und sei auch nicht an dem Anschlag auf Dr. Korbmacher beteiligt gewesen. Er habe mit den RZ Informationen und Diskussionspapiere ausgetauscht und sei bei der Lösung von Problemen, die sich mit dem Aufenthalt der beiden Illegalen "Jon" und "Judith" gestellt hätten, behilflich gewesen, so in Fragen der finanziellen Unterstützung, Wohnungsbeschaffung, ärztlichen Versorgung etc. Von Ende Dezember 1987 bis April 1988 habe er sich erneut in Nicaragua aufgehalten. Aus persönlichen und politischen Erwägungen habe er sich 1987/1988 zum Ausstieg aus den RZ entschlossen. Er habe sich dem vom Angeklagten Sch. angesprochenen Arbeitskreis angeschlossen. In diesem Rahmen habe sich zwischen den Angeklagten E., Sch. und ihm ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt, das bis weit in die 90er Jahre gewährt habe.

d) Der Angeklagte H. hat weiter behauptet, von einem Sprengstoffdepot im Mehringhof nichts gewußt zu haben, und die Existenz eines solchen Depots für die Zeit seiner dortigen Hausmeistertätigkeit ausgeschlossen. Wäre er mit einem solchen Ansinnen konfrontiert worden, hätte er sich entschieden dagegen verwahrt, schon um im Falle einer Entdeckung das Projekt Mehringhof nicht zu gefährden. Er sei seit 1. August 1989 im Mehringhof Hausmeister. Zwischen Mai 1984, dem Ende seiner Tätigkeit in der Mehringhof- Kneipe "Spectrum", und dem 1. August 1989 habe er über keine Schlüssel des Gebäudes verfügt. Die Hausmeisterstelle sei bis 1995 mit drei Personen in Teilzeitanstellung besetzt gewesen. Wegen der Personalfluktuation hätte der gesamte Personenkreis in die Existenz eines angeblichen Depots eingeweiht sein müssen. Mehrere Personen hätten über Generalschlüssel verfügt, mit denen sämtliche Räumlichkeiten im Mehringhof jederzeit zugänglich gewesen seien. Der vom Zeugen Mousli - im Ermittlungsverfahren - genannte Aufzugsschacht sei als Aufbewahrungsort für Sprengstoff völlig ungeeignet gewesen, weil er ohne weiteres einsehbar gewesen sei und weil monatlich an wechselnden Tagen unangekündigte Kontrollen durch das die Aufzugsanlage wartende Unternehmen durchgeführt worden seien, die jederzeit zu einer Entdeckung des Depots hätte führen können. Auch der sog. Elektroraum im Erdgeschoß (in diesem befindet sich ein durch einen Metalldeckel abgedeckter Schacht), den sich der Zeuge Mousli bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30. Mai 2000 "ausgeguckt" habe, sei für ein Depot gänzlich ungeeignet gewesen.

e) Der Angeklagte H. hat sich weiter zu dem Anschlag auf die Siegessäule im wesentlichen dahin eingelassen, daran nicht beteiligt gewesen sein. Er habe sich im Herbst 1990 eine schmerzhafte Knieverletzung zugezogen, sei deshalb gehbehindert und vom 20. November 1990 bis 17. März 1991 arbeitsunfähig gewesen. Im Februar 1991 habe er sich einer Meniskusoperation unterziehen müssen.

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