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Übersicht: schriftliches
Urteil
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2) Die Angeklagte E. hat sich dahin eingelassen,
die sie betreffenden Erklärungen und Angaben zur Sache des
Angeklagten Sch. seien sachlich richtig und würden von ihr
bestätigt. Am Ende der Hauptverhandlung hat sie zur Frage ihres
Ausscheidens aus den Berliner RZ auf die von ihr getragene Einlassung
des Angeklagten Sch. zum Ausstieg (s.o. III. 1) e)) hingewiesen,
in einer mit "Die Wahrheit hat einen Zeitkern" überschriebenen
Erklärung Ausführungen zu den philosophischen und historischen
Grundlagen des von ihr als "Das Spiel ist aus. Anmerkungen
zur Geschlechtsdifferenz." bezeichneten Anti- Patriarchats-
Papier gemacht. Ferner hat sie angegeben, nach dem Ende der Flüchtlingskampagne
habe sie Ende 1987 mit der Untersuchung des "Patriarchats"
begonnen, um auf diese Weise eine Auflösungsdiskussion zu schaffen.
Die Schlußfolgerung des Papiers für die Politik und Praxis
der RZ sei eindeutig: "Das Spiel ist aus." Sie und Sch.
hätten sich bemüht, den anderen die zu ziehenden Konsequenzen
zu erläutern. Die Reaktion der Berliner Gruppe sei unterschiedlich
gewesen. Sie hätten sich nicht einigen können und die
Berliner Gruppe habe sich aufgelöst. In der Zeit von Ende 1987
bis zu ihrem Weggang aus Berlin 1990/91 habe es in Berlin keine
RZ gegeben. Sie glaube nicht an eine neue Zusammensetzung der Gruppe
in den 90er Jahren. Der Angeklagte H. habe wegen seiner Mitarbeit
in ihrem Literaturzirkel nicht daran beteiligt sein können.
Es sei auch nicht Stil der RZ gewesen, Anschläge auf Denkmale
zu verüben.
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