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Übersicht: schriftliches Urteil

3) Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber

Nach dem "Miez"- Treffen etwa im Sommer 1986, auf dem mehrere Aktionen diskutiert worden waren, trugen die Angeklagten E. und Sch. die Idee in ihre Gruppe, einen Sprengstoffanschlag auf das Gebäude 11 der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in Berlin- Wedding, Torfstraße 24-36, zu verüben. Nach dem Anschlag auf Hollenberg begannen die Mitglieder der Gruppe intensiv über eine solche Tat, über deren Begehung Einmütigkeit herrschte, zu diskutieren. Nach seiner Rückkehr aus Nicaragua nach Berlin nahm auch der Angeklagte G. in der Schlußphase an dem Gedankenaustausch teil und war in die Tatvorbereitungen eingebunden. Mit dem Anschlag, der Teil der Flüchtlingskampagne der RZ war, sollte der Umgang des Staates mit den Flüchtlingen aus der "Dritten Welt" angeprangert werden. Ebenso wie bei dem Schußwaffenattentat auf den Zeugen Hollenberg stammten auch hier die Hintergrundinformationen von dem Angeklagten B.. Man war der Meinung, daß in dem Gebäude ein Zentralcomputer eingerichtet war, in dem die Daten der Asylbewerber gespeichert waren und der daher mit dem Anschlag zerstört werden sollte. Tatsächlich verfügte die Behörde zu der damaligen Zeit noch nicht über eine derartige Anlage; vielmehr gab es nur einen Einzelplatz- PC, auf dem die Daten der Asylbewerber gespeichert waren, der sich aber nicht in diesem Bereich befand. Der Sprengsatz sollte an der Außenmauer der der Straße abgewandten und dem Bahngelände zugewandten Seite des Gebäudes abgelegt und gezündet werden. Dabei ging man davon aus, daß an dieser Stelle im Innern des Gebäudes der Zentralcomputer installiert war.

Mitglieder beider Gruppen observierten wochenlang nächtens das sehr weitläufige Gelände. Sie gingen zur Wahrung des Abschottungsprinzips in der Weise arbeitsteilig vor, daß die Mitglieder der Gruppe des Angeklagten B., d.h. dieser, der Angeklagte H. und "Toni". das Areal am Bahngelände und aus der Gruppe der Angeklagten E. und Sch. der Zeuge Mousli und Lothar E. das Areal am Friedrich- Krause- Ufer auskundschafteten: in der Schlußphase betrieb auch der Angeklagte G. nach seiner Rückkehr nach Berlin gelegentlich gemeinsam mit dem Zeugen Mousli und Lothar E. die Aufklärung. Plangemäß erkundeten diese beiden auch den Weg zum vorgesehenen Ablageort des Sprengsatzes. Die Aufklärung wurde zunächst wöchentlich, später zwei- bis dreimal. in der Woche durchgeführt. Die Angeklagten Sch. und B. sprachen den Einsatz der Leute ab, um zu verhindern, daß sich mehrere Gruppenmitglieder zur seIben Zeit an dem vorgesehenen Tatort aufhielten und das Gelände beobachteten. Auf Anweisung des Angeklagten Sch. fertigten Mitglieder der Berliner RZ ein Bewegungs- und Zeitschema über die Kontrollen der ZSA durch Polizei und Wachschutz für den Zeitraum von 22 Uhr bis 1 Uhr an. Der Angeklagte Sch. erstellte aus den so erhaltenen Informationen ein Gesamtbild, in das auch die Erkenntnisse der Gruppe des Angeklagten B. einflossen. Es wurde festgestellt, daß die Polizei stündlich oder halbstündlich an dem Gebäude vorbeifuhr.

Vor der Tat verfaßten die Angeklagte E., diese federführend, und der Angeklagte B. das Bekennerschreiben, das diskutiert wurde.

Der Angeklagte Sch. sollte einen Sprengsatz herstellen, mit dem der Teil des Gebäudes, in dem sich ihres Erachtens der Zentralcomputer befand, weggesprengt werden sollte: dabei überließen die Mitglieder der beiden Gruppen ihm die Verwendung des Materials. Etwa zwei oder drei Wochen vor dem Anschlag trafen sich die Angeklagten Sch., E. und G. sowie der Zeuge Mousli und Lothar E. in einer von dem Zeugen B. zur Verfügung gestellten Wohnung in der Oranienstraße in Berlin- Kreuzberg. Dort stellte der Angeklagte Sch. unter Verwendung von aus Frankreich stammendem orange- rotem Unkraut- Ex und Puderzucker einen - wie der Angeklagte Sch. wußte, so nicht funktionstüchtigen - Sprengsatz mit einer aus einem Wecker, einer Blockbatterie, Blitzlichtbirnen und Zündhölzern gebauten Zündvorrichtung her. Die Sprengwirkung erzielte der Angeklagte durch die spätere Beigabe von TNT und Ammoniumnitrat.

In der Nacht zum 6. Februar 1987 begaben sich mit Ausnahme der Angeklagten E. und G. alle Mitglieder getrennt und, um etwaige Verfolger abzuschütteln, auf verschlungenen Wegen konspirativ zur ZSA. Es war abgesprochen, sich dort vor Mitternacht einzufinden. Die Angeklagten B. und H. sowie "Toni" sicherten die Tat auf der Seite des Bahngeländes, der Zeuge Mousli auf dem jenseitigen Ufer des Berlin- Spandauer- Schiffahrtskanals die Nordseite. Planmäßig zerschnitten der Angeklagte Sch. und Lothar E. mit einem Seitenschneider einen Zaun, betraten durch die so entstandene Öffnung das Gelände der ZSA, liefen zum Gebäude, einem Flachbau, und legten vor 24 Uhr den Sprengsatz am hinteren Teil des Gebäudes an der Stelle ab, wo sie im Innern den Zentralcomputer installiert glaubten. Der Angeklagte Sch. und Lothar E. sowie die Gruppe des Angeklagten B. und der Zeuge Mousli verfügten jeweils über ein Amateurfunkgerät, über die diese mit dem Angeklagten Sch. und Lothar E. verbunden waren. Der Zeuge Mousli hatte dem Angeklagten Sch. vor der Tat zwei Geräte überlassen, eines für ihn und Lothar E., das andere für die Gruppe des Angeklagten B.. Bei einem Funkcheck des Zeugen Mousli am Tatort meldete sich Lothar E.. Dieser und der Angeklagte Sch. gaben nach der Ablage des Sprengsatzes über ihr Funkgerät das "okay". Mit diesem Signal entfernten sich alle wiederum getrennt vom Tatort. Wie auf der Hinfahrt, benutzten sie auch auf der Rückfahrt öffentliche Verkehrsmittel, der Angeklagte Sch. und der Zeuge Mousli erreichten getrennt die letzte U- Bahn. Nach kurzer Zeit aktivierte die Zeitschaltuhr die Zündvorrichtung des Sprengsatzes, der sodann gezündet wurde. Es kam zur Explosion, die in die Außenmauer des Gebäudes ein Loch von nur etwa 40 x 50 cm riß. Durch die Druckwelle wurde die gegenüberliegende Trennwand zu den Toilettenräumen eingedrückt, ein Teil der Außenverkleidung des Gebäudes abgerissen und der gegenüber liegende Maschendrahtzaun ausgebeult. Der Anschlag galt, weil er nicht die gewünschte Wirkung erzielt hatte, als Fehlschlag.

Das unter dem Titel "UNSER ANGRIFF AUF DIE ZSA IN BERLIN RICHTET SICH GEGEN DIE ASYLPOLITIK DER RASSISTISCHEN SONDERBEHÖRDE" veröffentlichte Bekennerschreiben hat folgenden Wortlaut:

"Es ist kein Appell für eine menschlichere Asylpolitik. Es ist fatal zu glauben, durch Forderungen an die Herrschenden irgend etwas zu erreichen. Am Beispiel der jüngsten Ausweisungen in den Libanon verdeutlicht sich die eiskalte Logik gnadenloser Abschiebepolitiker. Bestandteil und Voraussetzung dieser Politik ist die verwaltungstechnische Umsetzung der Vorgaben des Berliner Senats bzw des Innenministers. Diese Rolle übernimmt in Berlin die Zentrale SozialhilfesteIle für Asylbewerber (ZSA), eine zentralistische Sonderbehörde, speziell geschaffen fir die hier ankommenden Flüchtlinge.

Die politischen. rassistischen Prämissen, unter denen diese Behörde agiert, stehen im direkten Interesse der europäischen Verbündeten: systematische Abschottung gegenüber den weltweiten Migrantenbewegungen durch Schließung der Grenzen, vor allem des Zugangs in die BRD und nach Westberlin, durch Kanalisierung und Konzentration der Flüchtlinge in Sammellager.

Genau wie das Ausländerzentralregister in Köln und die Ausländerabteilungen der Bullen ist die ZSA absolut zentral organisiert - in Abweichung zur Struktur sonstiger Sozialbehörden, die kommunal bzw. bezirklich gegliedert sind. Mit einem optimierten Verwaltungsapparat und einer rigiden Anwendung des sozialtechnischen Instrumentariums setzt diese rassistische Sonderbehörde Maßstäbe für die Kontrolle kommender sozialer Auseinandersetzungen. Neben der Verteilung der Flüchtlinge auf die Lager in die BRD bzw. die Sammellager des Deutschen Roten Kreuzes regelt die ZSA die "soziale und medizinische Betreuung". Mit dem DRK besteht eine perfekte Symbiose in der täglichen Ausbeutung und Unterdrückung der Lagerbewohner. Das beginnt mit dem Zwang, in der ZSA Soziknete zu beantragen, weil den Flüchtlingen mit einem 2-jährigen Arbeitsverbot jede Existenzgrundlage genommen wird. Die ZSA erteilt einen erheblich verminderten Sozialhilfesatz: die Flüchtlinge erhalten 50,- DM im Monat und -leben sie außerhalb der Sammellager -190,- DM an Wertgutscheinen. Mit allen Mitteln - häufig durch Streichung der Wertgutscheine, der Soziknete, der Mietzahlungen etc. - versucht die ZSA die Flüchtlinge in die Sammellager zu zwingen.

Die Konzentration in die Lager hat vorrangig drei Gründe: Zum einen sichert sie die arbeitsmarktorientierte Vernutzung der Flüchtlinge, weil sie leichter zu Zwangsarbeit verpflichtet werden können. Zum zweiten verdient sich das DRK an den Lagern eine goldene Nase. In unserer Erklärung zu den Brandanschlägen auf die Autos der DRK-Funktionäre sind wir darauf eingegangen.

Zum dritten zielt die Zwangskasernierung verschiedener Nationalitäten auf die Widerstandskraft der Flüchtlinge: die gegeneinandergetriebenen Flüchtlinge werden von der Organisierung notwendiger Flüchtlingshilfen abgelenkt und am Aufbau klandestiner Strukturen gehindert. Nicht zuletzt erschwert der um die Lager gezogene Stacheldraht eine Vermischung mit dem hier existierenden Milieu.

Der auf niedrigsten Niveau eingeengte Lebensstandard und die Mißachtung elementarer Hilfeleistungen - Krankenscheine werden zurückgehalten, Atteste werden nicht akzeptiert, Krankenbehandlungen unterlassen - ist nicht der Gipfel der Willkür, sondern die Methode eines logisch funktionierenden rassistischen Verwaltungsapparates.

Unser Ziel ist es nicht, für eine verbesserte Sozialtechnokratie zu kämpfen, unser Angriff auf diese Sonderbehörde ist grundsätzlicher Natur.

Die ZSA und mit ihr alle rassistischen Behörden müssen weg.

FÜR FREIES FLUTEN REVOLUTIONÄRE ZELLEN" - Dazwischen befindet sich ein "RZ- Stern". Zu sehen ist auf der Tatbekennung außerdem eine Fotografie von zerstörten Karteikästen. Diese wird erläutert mit dem Text "Attentat auf das Einwohnermeldeamt Amsterdam am 27.3.1943, um die Erfassung zur Zwangsarbeit zu verhindern."

Ein oder zwei Tage nach der Tat trafen sich die Angeklagten Sch., E. und B. und einige Tage später die Angeklagten E. und Sch. mit den Mitgliedern ihrer Gruppe zu einem Nachbereitungstreffen. Letztere teilten mit, daß alle Mitglieder der anderen Gruppe am Tatort gewesen seien. Jedes Gruppenmitglied berichtete, was es gemacht hatte, der Angeklagte Sch. und Lothar E., daß sie mit einem Seitenschneider den Zaun durchtrennt und den Sprengsatz abgelegt hätten. Der Angeklagte Sch. vermutete, daß der Anschlag fehlgeschlagen sei, weil die Dämmung des Sprengsatzes nicht stark genug gewesen sei.

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