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Übersicht: schriftliches Urteil

2) Schußwaffenattentat auf Harald Hollenberg

Die RZ wollten in Ausgestaltung der Flüchtlingskampagne auf die Abschiebepraxis von Ausländern aufmerksam machen. Die Mitglieder der Berliner RZ diskutierten über ein Schußwaffenattentat auf den Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg. Diesem sollte nach dem Vorbild der italienischen "Roten Brigaden" mit einem Gewehr oder einer Pistole in die Knie geschossen werden. Die Hintergrundinformationen zu dem späteren Opfer, wie Behörde und Funktion, lieferte aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis der Angeklagte B.. Er ermittelte auch dessen Wohnanschrift. Von der Angeklagten E. begleitet, sollte der als Schütze der RZ bekannte Angeklagte Sch. auf Harald Hollenberg schießen und vor dem Anschlag Schießübungen mit einem Gewehr oder einer Pistole machen. Auf einem "Miez"- Treffen der RZ etwa im Sommer 1986, an dem die Angeklagten E., Sch. und B. sowie Thomas K. teilnahmen, wurden der Anschlag und ein vorläufiger Entwurf des Selbstbezichtigungsschreibens diskutiert und das Attentat beschlossen.

Die Angeklagten Sch. und E. teilten ihrer Gruppe dieses Ergebnis mit. Von Anfang an wurde das Schußwaffenattentat in ihrer Gruppe kontrovers diskutiert; so sprachen sich der Zeuge Mousli und Lothar E. gegen gewalttätige Angriffe auf Menschen aus, während die Angeklagten E. und Sch. den Plan verteidigten. Der Angeklagte Sch. erklärte, daß das Risiko einer lebensgefährlichen Verletzung Hollenbergs gering sei, weil er und andere anläßlich des "Miez"- Treffens in einem Wald mit Pistolen und Gewehren Schießübungen gemacht hätten. Die Angeklagte E. hielt den Zweiflern vor, sie könnten ja aussteigen. Schließlich setzten sie und der Angeklagte Sch. sich durch.

Der Anschlag, der innerhalb der RZ die Bezeichnung Aktion "Frau Holle" trug, wurde mit großer Sorgfalt geplant. Am 10. August 1986 kaufte ein Mitglied der RZ - möglicherweise der Angeklagte B. - von dem Zeugen Liebenau, der den Käufer als einen Mann mit heruntergezogenem Schnurrbart beschrieb, in Berlin- Neukölln einen grünen viertürigen Pkw Kombi vom Typ VW - Passat, polizeiliches Kennzeichen B- LT 358, dessen hintere linke Tür gelb lackiert war. Der Käufer gab sich unter Vorlage des 1983 als gestohlen gemeldeten Personalausweises des Zeugen Werner Neumann als "Werner Neumann" aus. Das Fahrzeug wurde kurze Zeit später stillgelegt, was dem Zeugen Liebenau durch Mitteilung vom 14. August 1986 vom Kraftverkehrsamt angezeigt wurde. Man kundschaftete in Berlin den bau- und im wesentlichen farbgleichen VW Passat Kombi des Zeugen EI-Hamade mit dem polizeilichen Kennzeichen B-HL 173 aus und brachte an dem von dem Zeugen Liebenau gekauften VW Passat ein dem Kennzeichen des Fahrzeugs des Zeugen EI-Hamade entsprechendes Doublettenkennzeichen an.

Alle Mitglieder beider Gruppen mit Ausnahme des Angeklagten G. spähten die Lebensgewohnheiten des Zeugen Harald Hollenberg aus, um einen günstigen Zeitpunkt für die Begehung der Tat zu bestimmen. Der Zeuge Mousli und Lothar E. erkundeten den Fluchtweg. Der Angeklagte Sch. sollte nach wie vor der Schütze und die Angeklagte E. seine Begleiterin sein. Es war geplant, daß beide mit einem Klappfahrrad zum Tatort fahren sollten. Der Angeklagte Sch. sollte aus naher Entfernung zum Opfer die Schüsse abgeben, weshalb nun beschlossen wurde, eine Pistole oder einen Revolver zu verwenden. Nachdem der Zeuge Mousli und Lothar E. die Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet hatten, wurde zunächst beschlossen, daß die Angeklagten E. und Sch. nach der Tatausführung vom Wohnhaus des Zeugen Hollenberg mit dem Klappfahrrad über den Hegauer Weg und einen kleinen über den in der Nähe des S- Bahnhofs Zehlendorf gelegenen Bahnübergang führenden Fußweg zur Berlepschstraße fliehen sollten, der von einem etwa folgenden Fahrzeug .nicht passiert werden konnte. Der Angeklagte B. sollte dort am Ende des Fußweges mit einem Fahrzeug in der Berlepschstraße auf sie warten, sie aufnehmen und später das Fluchtfahrzeug mit einem von ihm hergestellten Brandsatz zerstören.

Vor der Tat arbeiteten die Angeklagten E. und B. sowie Thomas K. federführend die Endfassung des Bekennerschreibens aus.

Gemäß der getroffenen Absprache begab sich der Zeuge Mousli am frühen Morgen des 28. Oktober 1986 zum S- Bahnhof Zehlendorf und hörte dort, ausgestattet mit einem tragbaren Scanner, den Polizeifunk ab. Er führte auch ein Funkgerät mit sich, mit dem er die Angeklagten E. und Sch., die auch ein Funkgerät bei sich hatten, gegebenenfalls warnen konnte. Zur selben Zeit hörte Lothar E. in der konspirativen Wohnung der Funkgruppe den Funkverkehr der Polizei ab, zeichnete ihn auf und wertete ihn aus.

Die Angeklagten Sch. und E. begaben sich zur selben Zeit mit einem Klappfahrrad zum Wohnort des Zeugen Hollenberg in Berlin- Zehlendorf, ldsteiner Straße 10. Dieser verließ gegen 8 Uhr das Haus, um mit seinem Fahrzeug zu seiner Dienststelle zu fahren. Die beiden Angeklagten scherzten miteinander und näherten sich dem Zeugen, wobei der Angeklagte Sch. das Klappfahrrad schob. Der Zeuge Hollenberg fuhr sein Fahrzeug rückwärts vom Grundstück und verließ es, um das Tor zu schließen. Als er am Tor stand, trat der Angeklagte Sch. an ihn heran und schoß hinter dem Zeugen stehend aus einer Entfernung von etwa einem Meter mit einer mit einem Schalldämpfer ausgerüsteten Pistole Kaliber .22 long rifle oder long, wahrscheinlich einer Selbstladewaffe, dem Zeugen mit je einem Schuß in die rechte und linke Wade. Als der Zeuge sich umdrehte, standen die beiden Angeklagten nunmehr etwa zwei Meter hinter ihm. Der Angeklagte Sch. richtete die Waffe auf den Kopf des Zeugen und rief: "Keine Bewegung!". Trotz dieser Warnung lief der Zeuge um sein Fahrzeug herum, warf sich zu Boden und rief laut um Hilfe. Die Angeklagte E. rannte, gefolgt von dem Angeklagten Sch., der das Klappfahrrad schob, zum Hegauer Weg, wo der Angeklagte B. entgegen dem ursprünglich gefaßten Fluchtplan mit dem Fluchtfahrzeug, dem gekauften VW -Passat, auf ihre Ankunft wartete. Am Pkw angekommen zerlegten sie das Klappfahrrad und verstauten es unter Mithilfe des Angeklagten B. hastig in dem Fahrzeug. Dabei wurden sie von dem Zeugen Galonska beobachtet, der kurz zuvor mit seinem LKW- Tieflader angekommen war, dort hielt und, weil er glaubte, daß das Fahrrad gestohlen worden sei, sich das Kennzeichen des Pkw's notierte.

Die Angeklagten flüchteten mit dem Pkw. Der Angeklagte B. fuhr zum nahe gelegenen Teltower Damm; die Angeklagten E. und Sch. waren wahrscheinlich bereits vorher ausgestiegen. Der Angeklagte B. stellte das Fahrzeug unweit der Knesebeckbrücke ab. Er hatte in das Fahrzeug einen von ihm hergestellten Brandsatz gelegt, setzte die Zeitschaltuhr des Brandsatzes in Gang und lief fort. Gegen 8.45 Uhr wurde der Brandsatz gezündet; das Fahrzeug brannte fast vollständig aus. Der Zeuge Mundry, von den aufsteigenden Rauchwolken auf das brennende Fahrzeug aufmerksam gemacht, alarmierte die Feuerwehr. Reste des Brandsatzes und des Klappfahrrades konnten geborgen werden. - Nachdem über den Polizeifunk die Meldung über den Schußwaffenanschlag bekannt gegeben und die Ringfahndung ausgelöst worden waren, entfernte sich der Zeuge Mousli vom Bahnhof Zehlendorf mit der S-Bahn.

Der Zeuge Hollenberg erlitt an bei den Beinen Durchschüsse. Am rechten Bein trat die Kugel außen 5 cm unterhalb der Kniegelenkbeugefalte ein, der Schußkanal verlief in einer Länge von 12 cm schräg nach unten und die Kugel trat auf der inneren Seite der Wade aus. Am linken Bein trat die Kugel außen in unmittelbarer Nähe des Wadenbeinköpfchens ein und vorne innen am Ansatz der Kniescheibensehne aus.

Das unter dem Titel" WARUM WIR DEM CHEF DER AUSLÄNDERPOLIZEI VON WESTBERLIN HARALD HOLLENBERG IN DIE KNIEE GESCHOSSEN HABEN"

veröffentlichte Bekennerschreiben zu dem Anschlag hat folgenden Wortlaut:

"Der berliner Ausländerpolizeichef Hollenberg ist ein Menschenjäger und Schreibtischtäter. Sein Jagdrevier Westberlin ist der Brennspiegel bundesdeutscher Ausländerpolitik, das heikle und heiße Pflaster, auf dem sich die jeweiligen Projektierungen exemplarisch verdichten und hochgekocht werden. Mögen die angegriffenen Ausländerpopulationen auch wechseln, die taktische Aufbereitung bleibt sich doch immer gleich. Über eine Abfolge von staatlich gesteuerter Stigmatisierung einzelner Segmente, zunehmend jedoch der ausländischen Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, über eine genau kalkulierte, völkische Mobilisierung wird das Terrain geebnet für blutige Pogrome und radikale Repressionen. Nach diesem Muster verliefen die Angriffslinien gegen die türkischen Arbeitsemigrantinnen und -emigranten ab Mitte der 70er Jahre mit dem Ziel sie generell aus den arbeits- und sozialrechtlichen Sicherungen herauszubrechen, um über eine flexible, vollkommen rechtlose Verschiebmasse auf den Arbeitsmarkt zu verfügen. Nach diesem Muster verliefen auch die verschiedenen Angriffswellen gegen die Flüchtlingskontingente. Neben den bilateralen, schmutzigen Deals mit der NATO- Türkei und dem Libanon, zeichnet sich über das jüngste DDR-Abkommen die Mitarbeit des Ostblocks an den kapitalistischen Eindämmungsstrategien gegenüber den internationalen Flüchtlings- und Wanderarbeiterbewegungen ab. Mag dabei auch politisches Kalkül und ökonomischer Zugzwang eine Rolle spielen, de facto konstituiert sich damit ein Bündnis von Imperialismus und Staatssozialismus gegen die Armutsbevölkerung der drei Kontinente.

Der Chef der berliner Ausländerpolizei und Lummerprotege Hollenberg steht in diesem "Abwehrkampf" an vorderster Front, in Geist und Tradition der "kämpfenden Verwaltung", wie sie NS- Heydrich definiert und formiert hat. Dabei ist weniger ausschlaggebend, ein scharfer Hund zu sein, vielmehr kommt es darauf an ein untrügliches Gespür für die Absichten und Planungen der Macht zu haben, um effektiv und flexibel an den Gesamtkonzeptionen mitzuarbeiten. Daß Hollenberg über dieses unersetzliche, symbiotische Verhältnis zur Macht verfügt, beweist seine rasche Wiedereinsetzung als Ausländerpolizeichef - im übrigen ein beispielloser Vorgang - nachdem er zuvor wegen seiner Verwicklungen in die Schmitz- Korruptionsaffäre verabschiedet werden mußte. Seither übt er sein Amt diskreter, dafür umso effizienter aus.

Hollenberg ist zuständig für den täglichen Terror, für die über hunderttausend Kontrollen, für zehntausend von Festnahmen, für tausend von Razzien im Jahr auf "ausländerrelevante Orte". Er befehligt die zahllosen Überfalle und Durchsuchungen von Ausländerwohnheimen und -wohnungen auf der Suche nach "Asylern, Abschiebern, Illegalen, Schwarzarbeitern und Scheinehen".

Und er ist mitverantwortlich für den grauenvollen Verbrennungstod von sechs Männern in der Abschiebehaft Augustastraße, denn er sorgt dafür, daß diese Käfige ständig überfüllt sind. Die provozierte Enge, der Dreck, der Gestank und die Aggressionen sind kalkuliert, um einen Rassismus zu schüren, der keine Hemmschwellen mehr kennt, Menschen "aus Pflichtbewußtsein" verbrennen zu lassen.

Das taktische Zusammenspiel zwischen den rigorosen Projekten der Macht und dem exekutierenden Verwaltungsapparat hat in diesem Sommer einen erschreckenden Höhepunkt erreicht. 111 diesen Manövern hat sich auch der Chef der berliner Ausländerpolizei blutige Meriten erworben. Um die Flüchtlingszahlen demagogisch hochzutreiben. ließ er durch seine "Greiftrupps zur gezielten Ausländerfahndung" die Frontstadt praktisch dichtmachen und ausnahmslos alle nichtweißen Frauen, Männer und Kinder, selbst Durchreisende und Besucher, einfangen und zwangsasylieren. Zeltstädte und Containerlager wurden in Szene gesetzt - Potemkinsche Dörfer - allein für den Augenblick und Zweck geschaffen, ein mörderisches völkisches Klima hochzuputschen und sich eine breite Akzeptanz zu sichern für die eigentlichen imperialen Lösungsstrategien. Diese zielen, jenseits allen wahltaktisch inszenierten Gerangels "Grundgesetzänderung versus DDR- Deal" auf eine völlige Umkehrung der jetzigen Situation. Über ein ganzes Paket aufeinander abgestimmter. drakonischer Repressionen soll ein grundsätzlich neues, griffiges Instrumentarium geschmiedet werden, um die internationalen Flüchtlings- und Wanderbewegungen im Vorfeld abzublocken und einschneidend zu dezimieren. Die solchermaßen Vorsortierten sollen dann einer neuerlichen Selektion nach Alter, Geschlecht, politischer Gesinnung und beruflicher Qualifikation unterworfen werden, um unter arbeitsmarktstrategischen Kriterien als entgarantierte Ausbeutungs- und Verschiebemasse je nach Bedarf eingesogen oder ausgestoßen zu werden. Das ist der reale, harte Kern der staatlich inszenierten Asylrechtsdiskussion. Insoweit ist dies kein spezifisch bundesrepublikanisches Thema, sondern wird im gesamten kapitalistischen Westen verhandelt. Für die innerdeutsche Aufbereitung dieser Verwertungs- oder Vernichtungsstrategien ist allerdings der immense Druck, der in Berlin produziert wurde, von exemplarischer Bedeutung und exakt auskalkuliert. Über dieses Spannungsfeld definiert sich auch die spezielle Funktion des berliner Ausländerpolizeichefs.

Eine ganze Reihe politischer Weichen in diesem unerklärten Krieg gegen die Armutsmassen der 3 Kontinente sind hier gestellt worden. Der erste mit Ostberlin ausgehandelte, konzentrierte Angriff galt den Tamilen. Dann dechiffrierte sich der "La Belle"- Anschlag zum einen als bestellter Vorwand der US- Administration für die mörderische Bombardierung libyscher Städte. Zum anderen als die von den Alliierten legitimierte Gelegenheit zur Grenzabriegelung und systematischen Durchkämmung Westberlins durch Hollenbergs Sondereinheiten. Vergleichbar national wie international angelegt war die "Operation Libanon". Die Suche nach vier Libanesen mit Sprengstoffkoffern erwies sich schnell als durchsichtige Konstruktion für die brutale und beispiellose Großrazzia mit 2 Schützenpanzem, 30 Wannen und 12 000 Polizisten, die sämtliche berliner Zwangslager und Ausländerheime aufrollten. Zweifellos ein wichtiges Datum in der Hollenberg'schen Karriere. Füir die internationale Auswertung dieser Operation sorgte Innensenator Kewenig mit seinem Libanon-Trip, um den letzten garantierten Schutz, das Verbot der Auslieferung in Kriegs- und Krisengebiete, zu schleifen. In nahtloser Übereinstimmung mit dem Vorgehen der Regierungen in Paris, London und Rom.

Die Strategie ist gesamtimperialistisch, die Aufbereitung national: Westberlin kommt dabei die Funktion eines taktischen Zentrums zu, und der Chef der berliner Ausländerpolizei Hollenberg exekutiert diese Repressions- und Selektionsstrategien direkt an den Flüchtlingen und Arbeitsemigranten.

REVOLUTIONÄRE ZELLEN" - Daneben ist das Symbol der RZ. ein fünfzackiger Stern mit den im Zentrum stehenden Buchstaben "RZ", aufgedruckt.

Nach der Tat trafen sich die Angeklagten E. und Sch. mit dem Angeklagten B. zu einer Besprechung über die Tat, die sie auswerteten. Danach, etwa eine Woche nach dem Anschlag, trafen sich die Angeklagten E. und Sch. mit dem Zeugen Mousli und Lothar E. in einem Café. Die Angeklagte E. zeigte sich bei diesem Treffen über die gelungene Tat hoch erfreut. Der Angeklagte Sch. berichtete, er habe auf den Zeugen Hollenberg geschossen und ihn in den Unterschenkel getroffen. Er und die Angeklagte E. seien dann geflohen, hätten sich mit "Heiner" getroffen und seien weggefahren. Sie hätten das Fahrzeug in Brand gesetzt, hätten unerkannt entkommen können und hätten bereits mit "Heiner" über die durchgeführte Tat gesprochen. Bei der Besprechung berichteten der Zeuge Mousli und Lothar E. über den nach der Tat gelaufenen Polizeifunkverkehr.

Der Angeklagte G. hatte sich am Tattag nicht in Deutschland aufgehalten. Es konnte nicht festgestellt werden, daß er, obwohl er Mitglied der RZ war, an der Vorbereitung des Anschlages mitgewirkt hatte. Wegen eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten hatte er sich etwa im Sommer 1986 ins Ausland und schließlich nach Nicaragua abgesetzt. Im Dezember 1986 kehrte er wieder nach Deutschland zurück und meldete sich zum 1. Dezember 1986 in Berlin polizeilich an. Am Morgen des 5. Februar 1987 wurde er in seiner Wohnung festgenommen, inhaftiert und laut Entlassungsmitteilung am 17. Februar 1987 aus der Haft entlassen.

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