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161. Prozesstag: 29.12.2003

Pakt zwischen dem Kronzeugen Mousli und Oberstaatsanwalt Monka

"Knüller gegen Bewährung"

Der heutige 161. Verhandlungstag wurde durch das Plädoyer der Verteidigung des Angeklagten Axel H. bestritten.

Wie schon in den vorangegangenen Verteidigerplädoyers, wurden auch von Rechtsanwalt von Schlieffen in detaillierter Weise die Entstehungsgeschichte des Kronzeugen und die damit in Verbindung stehenden Beschuldigungen gegen seinen Mandanten Axel H. nachgezeichnet.

Allein schon aus der dem Kronzeugen von der Bundesanwaltschaft (BAW) angedrohten "Sanktionenschere" (mehrjährige Haftstrafe oder aber Bewährungsstrafe bei der Lieferung von "Knüllern") ergebe sich die Notwendigkeit die Beschuldigungen besonders sorgfältig zu überprüfen. Auch in Bezug auf den Angeklagten Axel H. seien diese äußerst widersprüchlich und unglaubwürdig. Weitere Angaben des Kronzeugen hätten sich durch die Beweiserhebung in wichtigen Punkten als unzutreffend herausgestellt. Eine Verurteilung könne sich demzufolge nicht auf die alleinigen Angaben von Mousli stützen.

Daher forderte von Schlieffen einen Freispruch für seinen Mandanten. Da das Plädoyer hier im Wortlaut nachgelesen werden kann, wird auf eine ausführliche Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet.

Der Prozess wird am 8.1.04 um 9.15 Uhr mit dem Plädoyer der Verteidigung des Angeklagten Harald G. fortgesetzt.

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