161. Prozesstag: 29.12.2003
Pakt zwischen dem Kronzeugen Mousli und Oberstaatsanwalt Monka
"Knüller gegen Bewährung"
Der heutige 161. Verhandlungstag wurde durch das Plädoyer der Verteidigung
des Angeklagten Axel H. bestritten.
Wie schon in den vorangegangenen Verteidigerplädoyers, wurden auch
von Rechtsanwalt von Schlieffen in detaillierter Weise die Entstehungsgeschichte
des Kronzeugen und die damit in Verbindung stehenden Beschuldigungen
gegen seinen Mandanten Axel H. nachgezeichnet.
Allein schon aus der dem Kronzeugen von der Bundesanwaltschaft
(BAW) angedrohten "Sanktionenschere" (mehrjährige Haftstrafe oder
aber Bewährungsstrafe bei der Lieferung von "Knüllern") ergebe sich
die Notwendigkeit die Beschuldigungen besonders sorgfältig zu überprüfen.
Auch in Bezug auf den Angeklagten Axel H. seien diese äußerst widersprüchlich
und unglaubwürdig. Weitere Angaben des Kronzeugen hätten sich durch
die Beweiserhebung in wichtigen Punkten als unzutreffend herausgestellt.
Eine Verurteilung könne sich demzufolge nicht auf die alleinigen
Angaben von Mousli stützen.
Daher forderte von Schlieffen einen Freispruch für seinen Mandanten.
Da das Plädoyer hier
im Wortlaut nachgelesen werden kann, wird auf eine ausführliche
Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet.
Der Prozess wird am 8.1.04 um 9.15 Uhr mit dem Plädoyer der Verteidigung
des Angeklagten Harald G. fortgesetzt.
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