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81. Prozesstag: 14. Juni 2002

Im MehringHof nichts Neues

Drei BeamtInnen berichteten heute über ihre Aufgaben bei der Durchsuchung des MehringHofes in Berlin- Kreuzberg im Dezember 1999. An den sehr außergewöhnlichen Einsatz konnten sich deshalb alle gut erinnern, auch an ihre durchweg leitenden und koordinierenden Tätigkeiten. Kein einziges Staubkörnchen sei gefunden worden, so mußten sie mehrfach einräumen. Doch alle drei plauderten trotzdem munter und mit einer gewissen Genugtuung über ihre jeweilige Beteiligung. Dem Bundeskriminalamt (BKA) scheint doch ein olympischer Geist innezuwohnen: Dabeisein macht auch stolz!

Dann gehen wir....

Ulrike Alles, 34jährige Kripobeamtin aus Rheinbach, war als Untersuchungsleiterin dabei und wies ein Team bei der Durchsuchung mehrerer Räume, u.a. auch eines Buchladens, an. In ihrem Suchbereich wären alle vorhandenen Hohlräume aufgespürt und gründlich untersucht worden. Ein baubedingter Mauervorsprung in dem Buchladen machte dabei angeblich besonders Karriere. Eine davorstehende Bücherwand hätte diesen unregelmäßigen Wandverlauf zur verdächtigen Nische gemacht und die an der Stelle herausnehmbare Rückwand des Verkaufregals zum möglichen Sprengstoffdepot befördert. Entgegen dieser zwingenden Logik ergab der Vortest einer Wischprobe keinen Befund. Für die Bundesanwälte (BAW) blieb dieser Mauervorsprung trotzdem höchst gefährlich, wie ihre weiteren Fragen an die Zeugin zu entnehmen war. Bundesanwalt Bruns reagierte aber dann doch sehr dünnhäutig auf die gewohnt anhaltende Nörgelei des RA Eisenberg: "Wenn Sie hier noch weiter schwätzen, dann gehen wir!". Allerdings waren diesen drohenden Worten keine nachfolgenden Taten zu beobachten.

Nach bestem Wissen und Gewissen

Rainer Drews, 43, Kriminalhauptkommissar beim BKA, hätte sich auch als Untersuchungsleiter bei der Veranstaltung betätigt. Er und seine MitarbeiterInnen hätten nach bestem Wissen und Gewissen ihre Suche durchgeführt, betonte er mehrmals. Besonders der Fahrstuhlkorb und der dazugehörende Schacht seien ihm dabei sehr nahe gekommen. Aber auch er habe die Arbeit seiner KollegInnen lediglich angeleitet, nicht selber den Hammer geschwungen oder die Bohrmaschine bedient.

Karl-Heinz Theis, 45 Jahre alt und verheiratet, auch aus dem Meckenheim- Clan (BKA), will sich auch alle erdenkliche Mühe gegeben haben. Da er im Wesentlichen bei der Personenkontrolle eingesetzt worden sei, wäre er nur sporadisch mit praktischen Durchsuchungsarbeiten beauftragt worden.

Sollte das Gericht die Ernsthaftigkeit der Suche im Mehringhof weiterhin anzweifeln, so drohen neben dem bisher vernommenen Leitungspersonal die ausführende BeamtInnen-Zeugen. Das befürchtete jedenfalls die heutige vierköpfige Öffentlichkeit, denn irgend jemand muss ja nun tatsächlich gebohrt, gewischt, aufgebrochen oder geschnüffelt haben, oder?

Das ist alles nur geklaut....

Auf Antrag der Verteidigung des Angeklagten Matthias B. verlas Kammerrichter Hanschke heute einen Zeitungsartikel vom 17.01.1987 über den Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule. Darin wurde über viele Details des Ablaufes der Aktion per Wort und Bild berichtet: die Verwendung von Nachschlüsseln, die genaue Positionierung und Anzahl der Sprengsätze, das Aussehen und die Fehlzündung eines Paketes, der Weckerzünder, das Bekennerschreiben usw.. Bei seinen entsprechenden Aussagen 12 Jahre später hätte der Kronzeugen sein angebliches Insider- Wissen diesen Pressebericht entnehmen können. Zumal er selber angegeben hätte, sich bei diesem Anschlag über die Presse informiert zu haben, ergänzte RAin Lunnebach.

Die Verteidiger des Angeklagten Axel H., v. Schlieffen und Geimecke, stellten erneut Beweisanträge. Der langjährige Wartungsmonteur des Fahrstuhles im Mehringhof solle geladen werden. Er solle bezeugen, dass in diesem Schacht nichts unbemerkt hätte gelagert werden können und sich zu keiner Zeit ein Metalldeckel befunden hätte. Weiterhin sollen Akten eines anderen Verfahrens beigezogen werden. Daraus würde erkenntlich, dass zum Zeitpunkt des Anschlages auf die Siegessäule gegen den Angeklagten Axel H. wegen Aussageverweigerung in einer anderen Sache ermittelt und u.a. eine Geldstrafe verhängt worden wäre. Der Kronzeuge Mousli hatte als typisches Merkmal der RZ definiert, dass nie Mitglieder an Treffen oder Aktionen beteiligt worden seien, gegen die aktuelle Fahndungsmaßnahmen o.ä. liefen. Eine Beteiligung ihres Mandanten sei deshalb ausgeschlossen oder sollte der Kronzeuge doch nicht immer die Wahrheit gesagt haben...?

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