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81. Prozesstag: 14. Juni 2002
Im MehringHof nichts Neues
Drei BeamtInnen berichteten heute über ihre Aufgaben bei der
Durchsuchung des MehringHofes in Berlin- Kreuzberg im Dezember 1999.
An den sehr außergewöhnlichen Einsatz konnten sich deshalb
alle gut erinnern, auch an ihre durchweg leitenden und koordinierenden
Tätigkeiten. Kein einziges Staubkörnchen sei gefunden
worden, so mußten sie mehrfach einräumen. Doch alle drei
plauderten trotzdem munter und mit einer gewissen Genugtuung über
ihre jeweilige Beteiligung. Dem Bundeskriminalamt (BKA) scheint
doch ein olympischer Geist innezuwohnen: Dabeisein macht auch stolz!
Dann gehen wir....
Ulrike Alles, 34jährige Kripobeamtin aus Rheinbach, war als
Untersuchungsleiterin dabei und wies ein Team bei der Durchsuchung
mehrerer Räume, u.a. auch eines Buchladens, an. In ihrem Suchbereich
wären alle vorhandenen Hohlräume aufgespürt und gründlich
untersucht worden. Ein baubedingter Mauervorsprung in dem Buchladen
machte dabei angeblich besonders Karriere. Eine davorstehende Bücherwand
hätte diesen unregelmäßigen Wandverlauf zur verdächtigen
Nische gemacht und die an der Stelle herausnehmbare Rückwand
des Verkaufregals zum möglichen Sprengstoffdepot befördert.
Entgegen dieser zwingenden Logik ergab der Vortest einer Wischprobe
keinen Befund. Für die Bundesanwälte (BAW) blieb dieser
Mauervorsprung trotzdem höchst gefährlich, wie ihre weiteren
Fragen an die Zeugin zu entnehmen war. Bundesanwalt Bruns reagierte
aber dann doch sehr dünnhäutig auf die gewohnt anhaltende
Nörgelei des RA Eisenberg: "Wenn Sie hier noch weiter
schwätzen, dann gehen wir!". Allerdings waren diesen drohenden
Worten keine nachfolgenden Taten zu beobachten.
Nach bestem Wissen und Gewissen
Rainer Drews, 43, Kriminalhauptkommissar beim BKA, hätte sich
auch als Untersuchungsleiter bei der Veranstaltung betätigt.
Er und seine MitarbeiterInnen hätten nach bestem Wissen und
Gewissen ihre Suche durchgeführt, betonte er mehrmals. Besonders
der Fahrstuhlkorb und der dazugehörende Schacht seien ihm dabei
sehr nahe gekommen. Aber auch er habe die Arbeit seiner KollegInnen
lediglich angeleitet, nicht selber den Hammer geschwungen oder die
Bohrmaschine bedient.
Karl-Heinz Theis, 45 Jahre alt und verheiratet, auch aus dem Meckenheim-
Clan (BKA), will sich auch alle erdenkliche Mühe gegeben haben.
Da er im Wesentlichen bei der Personenkontrolle eingesetzt worden
sei, wäre er nur sporadisch mit praktischen Durchsuchungsarbeiten
beauftragt worden.
Sollte das Gericht die Ernsthaftigkeit der Suche im Mehringhof
weiterhin anzweifeln, so drohen neben dem bisher vernommenen Leitungspersonal
die ausführende BeamtInnen-Zeugen. Das befürchtete jedenfalls
die heutige vierköpfige Öffentlichkeit, denn irgend jemand
muss ja nun tatsächlich gebohrt, gewischt, aufgebrochen oder
geschnüffelt haben, oder?
Das ist alles nur geklaut....
Auf Antrag der Verteidigung des Angeklagten Matthias B. verlas
Kammerrichter Hanschke heute einen Zeitungsartikel vom 17.01.1987
über den Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule. Darin
wurde über viele Details des Ablaufes der Aktion per Wort und
Bild berichtet: die Verwendung von Nachschlüsseln, die genaue
Positionierung und Anzahl der Sprengsätze, das Aussehen und
die Fehlzündung eines Paketes, der Weckerzünder, das Bekennerschreiben
usw.. Bei seinen entsprechenden Aussagen 12 Jahre später hätte
der Kronzeugen sein angebliches Insider- Wissen diesen Pressebericht
entnehmen können. Zumal er selber angegeben hätte, sich
bei diesem Anschlag über die Presse informiert zu haben, ergänzte
RAin Lunnebach.
Die Verteidiger des Angeklagten Axel H., v. Schlieffen und Geimecke,
stellten erneut Beweisanträge. Der langjährige Wartungsmonteur
des Fahrstuhles im Mehringhof solle geladen werden. Er solle
bezeugen, dass in diesem Schacht nichts unbemerkt hätte gelagert
werden können und sich zu keiner Zeit ein Metalldeckel befunden
hätte. Weiterhin sollen Akten eines anderen Verfahrens beigezogen
werden. Daraus würde erkenntlich, dass zum Zeitpunkt des Anschlages
auf die Siegessäule gegen den Angeklagten Axel H. wegen Aussageverweigerung
in einer anderen Sache ermittelt und u.a. eine Geldstrafe verhängt
worden wäre. Der Kronzeuge Mousli hatte als typisches Merkmal
der RZ definiert, dass nie Mitglieder an Treffen oder Aktionen beteiligt
worden seien, gegen die aktuelle Fahndungsmaßnahmen o.ä.
liefen. Eine Beteiligung ihres Mandanten sei deshalb ausgeschlossen
oder sollte der Kronzeuge doch nicht immer die Wahrheit gesagt haben...?
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