www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

Aktuelle Meldung
Meldungen
Berichte
Vorschau
Hintergrund

 

Mailingliste
Mail
Suche

 

Übersicht:
Erklärungen
Verteidigung

Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, 14.06.2002 s-ad

AZ: 672/01

In der Strafsache

gegen Axel Haug
- 1 - 4/00 -

beantrage ich,

den Aufzugsmonteur Herrn Fenske,

zu laden über die Fa. Schoppe-Keil GmbH,

Schlesische Straße 29/30, 10997 Berlin

als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeuge Fenske wird bekunden, dass er als Monteur für die Fa. Schoppe-Keil tätig ist und für seine Firma regelmäßig seit dem 01.01.1987 die Aufzugsanlagen wartet. Die Wartungsarbeiten, die auch den Aufzug im Durchgang gegenüber der Kneipe "Ex" betrafen, wurden und werden von Herrn Fenske einmal im Monat durchgeführt. Es findet vorher keine Terminsabsprache mit dem Mehringhof statt, vielmehr wird die Wartung von ihm zu einem Zeitpunkt vorgenommen, der sich in seine Arbeitspläne günstig einfügt. Beim Eintreffen im Mehringhof holt er die Schlüssel für die Aufzugsanlagen aus dem Verwaltungsbüro des Mehringhofes ab. Da er dort bekannt ist, werden ihm die Schlüssel immer gleich ausgehändigt, ohne dass erst der diensthabende Hausmeister informiert werden muß. Zwischen seinem Eintreffen im Mehringhof und dem Beginn der Wartungsarbeiten vergeht daher regelmäßig nur ein kurzer Zeitraum. Die Wartung nimmt er selbständig ohne Hinzuziehung des Hausmeisters vor. Die einmal monatlich durchgeführten Wartungsarbeiten umfassen auch bei dem Aufzug gegenüber dem Eingang zur Kneipe "EX" die Überprüfung der Fahrstuhlkabine, des Fahrstuhlschachtes und der technischen Anlagen im Betriebsraum. Bei der Wartung des Aufzugschachtes wird regelmäßig auch der Schacht unterhalb der Aufzugkabine im Kellergeschoss des Mehringhofes in Augenschein genommen. Dabei geht es um die Überprüfung der Führungsschienen für die Kabine und um die Überprüfung, ob unterhalb der Kabine bis zum Grund des Fahrzeugschachtes genug Raum für die unter der Kabine hängenden Kabel der Aufzugsanlage ist. Gelegentlich wurde im Rahmen der Wartung bemängelt, dass auf dem Grund des Aufzugschachtes etwas Grundwasser stand. Dies wurde dann auch in den Wartungsprotokollen vermerkt, von denen eine Durchschrift an das Hausmeisterbüro des Mehringhofes gegeben wurde. Der Grund des Aufzugschachtes ist mit Estrich bedeckt. Eine Metallplatte, die einen unter ihr befindlichen Hohlraum abdeckt, befand sich in der Zeit, seit die Firma die Wartungsarbeiten durchführt, nicht auf dem Grund des Aufzugschachtes. Bauliche Veränderungen am Aufzugschacht wurden in der gesamten Zeit nicht vorgenommen, auch keine Reinigungsarbeiten. Wenn sich auf dem Boden des Aufzugschachtes gegenüber zum Eingang der Kneipe "Ex" ein Paket oder eine "Kiste" befunden hätte, wäre dies bei der Wartung bemerkt und beanstandet worden, weil die Lagerung von Gegenständen im Aufzugschacht den Vorschriften widerspricht und den freien Lauf der Kabel gefährdet.

Die Beweisaufnahme ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass der von Tarek Mousli zunächst (bis zum 30. 05. 2000) als möglicher Lagerort des angeblichen Sprengstoffdepots beschriebene Aufzugschacht des Aufzuges gegenüber dem Eingang zur Kneipe "Ex" nicht für die Lagerung von Sprengstoff und Waffen in Frage kam. Abgesehen davon, dass der Aufzugschacht vom Betriebsraum des Aufzuges aus durch ein Gitternetz einsehbar und schon deshalb als Versteck untauglich war, worauf der Zeuge Schmitz in der hiesigen Hauptverhandlung vom 23. November 2001 hinwies, wäre eine Entdeckung des von Mousli beschriebenen Depots durch den Zeugen Fenske nicht zu verhindern gewesen.

v. Schlieffen

Rechtsanwalt

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/ra/140602.htm