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21. Prozesstag: 13. September 2001

Umfangreiche Aussagen der Zeugin Karmen T.

Der heutige Prozesstag begann mit einem Antrag der Verteidigerinnen Silke Studzinsky und Andrea Würdinger, der drei Aspekte umfasste: das rechtswidrige Vorenthalten und Unterschlagen von Beweismaterial sowie die erneute Aufforderung zur umfassenden und unverzüglichen Akteneinsicht, den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung und die Aufhebung der Haftbefehle der Angeklagten.

Die Anwältinnen forderten die Einsicht in insgesamt 955 weitere Cassetten, die im Rahmen der Überwachung von Tarek Mouslis verschiedenen Telefonschlüssen angefertigt wurden und trotz mehrfacher Aufforderung der Verteidigung noch nicht überstellt wurden.

Zwar wurden im April 2001 die ersten 500 Cassetten der Telefonüberwachung übersandt, die sich aber nur auf den Zeitraum von November 1998 bis Ende Mai 1999 erstrecken. Das sorgfältige Aktenstudium der Rechtsanwältinnen und die Aussagen verschiedener Zeugen hatten jedoch bald ergeben, dass es über diesen Zeitraum hinaus noch mindestens 20 weitere Telefonüberwachungen gegeben haben muss, die mindestens von September 1999 bis Januar 2000 andauerten und auf eben jenen 955 Cassetten aufgezeichnet sind. Zudem gab es von den zunächst zugesandten 500 Cassetten auch Wortprotokolle, die aber der Verteidigung nicht zur Verfügung gestellt und ihnen vorenthalten wurden.

Die Anwältinnen forderten darüber hinaus, dass zur Sichtung dieses umfangreichen neuen Materials die Hauptverhandlung ausgesetzt werden müsse, da eine parallele Bearbeitung der Cassetten und des Prozesses nicht möglich und eine nur kurze Unterbrechung nicht ausreichend seien.

Bundesanwaltschaft unterschlägt erneut Aktenmaterial

Ferner forderten sie - und das keineswegs zum ersten Mal -, "sämtliche Ermittlungsergebnisse und Aktenbestandteile unverzüglich und vollständig dem Gericht und der Verteidigung vorzulegen." Bisher ist das nicht geschehen, und die Anwältinnen konnten nachweisen, dass dies absichtsvoll geschah. Denn, so betonten sie in ihrem Antrag, es sei auch erwiesen, dass Oberstaatsanwalt Homann, als er noch im Februar 2001 schriftlich angegeben hatte, "darüber hinaus bestehen keine weiteren Wortprotokolle der auf den von Tarek Mousli benutzten Fernsprechanschlüssen geführten Telefonate", die Tatsachen wissentlich nicht richtig wiedergab.

Dass es sich dabei um durchaus wichtige Materialien handelt, zeigte sich bereits daran, dass Mousli in einem Telefonat mit seiner Mutter im September 1999 davon berichtet, wie nicht nur er, sondern auch der Berliner Karate Verband (BKV) vom Bundeskriminalamt (BKA) unter Druck gesetzt wurden: Mousli berichtet seiner Mutter u.a., dass das BKA den Präsidenten des BKV angerufen habe und ihm mit dem Entzug der Fördermittel durch das Bundesinnenministerium gedroht habe, falls sich der Karateverband nicht vollständig von Mousli löse und distanziere. Mousli wurde daraufhin nicht nur von allen seinen Ämtern suspendiert, sondern erhielt auch Hausverbot für alle Veranstaltungen, Lehrgänge und Turniere des Berliner und des Bundes-Karateverbands. Das sei, so Mousli weiter zu seiner Mutter, "Hetze" des BKA gegen ihn: "Das BKA will mich in Bereichen treffen, wo ich mit Herzblut dran hänge." Allein diese Passage, so die Anwältinnen, werfe bereits ein ganz anderes Licht auf "auf die Entstehungsgeschichte der Aussage Mouslis".

Die Bundesanwaltschaft (BAW) - nach dem ausgiebigen Urlaub der Oberstaatsanwälte Homann und Bruns nun wieder vollständig in alter Besetzung anwesend - kündigte eine schriftliche Stellungnahme an, wollte aber den Vorwurf, es seien Unterlagen absichtsvoll unterschlagen worden, als "Theaterdonner unter der Rubrik Propaganda" bewertet wissen. Sie stellten zum wiederholten Male eine "unverzügliche" Übersendung der fehlenden Akten in Aussicht, die sich allerdings noch beim BKA befänden.

Gericht bleibt zögerlich...

Während die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, die Entscheidung über den Antrag der Verteidigerinnen zurückstellen und die Verhandlung mit der Befragung der Zeugin Karmen T. fortsetzen wollte, äußerten nun auch die anderen anwesenden RechtsanwältInnen schwerwiegende Bedenken gegen dieses Vorgehen. Rechtsanwalt Becker forderte, das Gericht solle, wenn es die Hauptverhandlung fortsetzen will, dies extra beschließen. Denn das Zurückhalten von Akten, die sich auf das Hauptbeweismittel der Staatsanwaltschaft, Tarek Mousli, beziehen, sei ein so "massiver" und "irreparabler Fehler", dass sich der Senat damit speziell befassen müsse. Zudem, so Rechtsanwalt Eisenberg, seien schon davor Akten nicht zur Kenntnis gebracht und nun erneut Beweismittel nicht zugänglich gemacht worden. Dass etwa Karmen T. durch den Bundesanwalt Griesbaum im November 1999 das Zeugenschutzprogramm angeboten wurde, habe sich erst durch ihre Vernehmung in der vergangenen Woche ergeben.

... Bundesanwaltschaft versucht abzuwiegeln

Bundesanwalt Mägerle versuchte, diese aus seiner Sicht "Versäumnisse" mit der sich überraschend stellenden "Sicherheitsfrage" für Karmen T. zu erklären. Es hätte, so Mägerle, aktenkundig werden müssen, dass Karmen T. in das Zeugenschutzprogramm hätte aufgenommen werden sollen. Auch dass das BKA ihre "Verbringung" an einen sicheren Ort veranlasste, sei so ein Fall: "Ich stehe dazu, man hätte das der Klarheit wegen dokumentieren müssen. Aber BKA und die Zeugenschützer rücken ja die Sachen nicht 'raus." Nachdem mit dieser Behauptung die BAW den Eindruck erweckte, dass nicht sie, sondern das Bundeskriminalamt Herr des Verfahrens sei, wie dies Rechtsanwalt König monierte, entspann sich ein längeres Wortgefecht. Das Gericht entschied, die Verhandlung heute fortzusetzen, Karmen T. auch weiter zu verhören, sie aber als Zeugin nicht endgültig zu entlassen. Über den Antrag der Rechtsanwältinnen will das Gericht in der kommenden Woche entscheiden.

Wie bedenklich der derzeitige Umgang mit Akten- und weiterem Beweismaterial die Verteidigung mittlerweile stimmt, verdeutlichte Rechtsanwalt Euler. Sein Drängen, möglichst bereits am morgigen Freitag die Cassetten zu bekommen, die - so die Bundesanwaltschaft - noch beim BKA seien, begründete Euler damit, dass die AnwältInnen "Grund dafür haben, zumindest darüber nachzudenken, warum unsere Akten so gestaltet sind wie sie gestaltet sind. Ich hätte daher gern die Bänder [Cassetten] zumindest in dem Zustand, in dem sie jetzt noch sind". Bundesanwalt Bruns sicherte zu, Rechtsanwalt Euler am morgigen Freitag anzurufen, um die Cassettenübergabe sicherzustellen.

11.00 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen

Erst kurz vor elf Uhr konnte die Vernehmung von Karmen T. aus der vergangenen Woche durch das Gericht fortgesetzt werden. T. wiederholte, sie habe eigentlich gar nicht alles genau wissen wollen, nur die Dinge, "die mich konkret selbst betrafen. Ich wollte da auch nicht mit reingezogen werden." So ein Fall sei der Sprengstoff im gemeinsamen Keller gewesen. Da habe sie Mousli zur Rede gestellt, und er habe ihr in diesem Zusammenhang auch erzählt, dass er 'den Richter' vor seinem Haus observiert habe, gemeinsam mit einem weiteren Mann auf einem Motorrad dort vorgefahren sei und selbst auf 'den Richter' geschossen habe.

Durch den Beisitzenden Richter Hanschke wurde Karmen T. vor Gericht damit konfrontiert, dass Mousli ihre Darstellung bestreitet und behauptet, er habe ihr so etwas nie erzählt. Sie blieb jedoch bei ihrer Darstellung und wiederholte, dass Mousli ihr gegenüber nicht nur sagte, dass er geschossen und getroffen hätte, sondern ihr auch erklärte, dass dieser Richter "mitverantwortlich" für die Abschiebung seiner Schwester in den Libanon sei, wo es ihr seitdem gesundheitlich sehr schlecht gehe. "Darunter hat Tarek auch sehr gelitten", führte sie weiter aus.

Bundesanwalt Homann konfrontierte die Zeugin mit ihrer Aussage, so wie sie im Dezember 2000 im Prozess gegen Tarek Mousli von der BAW mitgeschrieben wurde. Er war sich auch nicht zu schade, dabei der Zeugin Worte in den Mund zu legen, die sie gar nicht gesagt hatte. Richterin Hennig, die heute einen aufmerksameren Eindruck machte, wies - auf einen energischen Einwand des Verteidigers Becker hin - den Bundesanwalt deutlich zurecht.

Karmen T. habe in diesem Gerichtsverfahren gesagt, so Homanns zweiter Anlauf, sie sei sich nicht 100prozentig sicher, dass Mousli geschossen habe. Karmen T., die im gesamten Vernehmungsverlauf einen sehr um genaue Erinnerung bemühten Eindruck machte, erläuterte dazu zweierlei: Natürlich könne sie nicht sagen, ob Tarek Mousli wirklich geschossen habe, "ich bin ja nicht dabei gewesen." Aber daran, dass und wie Mousli ihr davon berichtet hatte, könne sie sich genau erinnern: "Ich bin in Bezug auf die Erinnerung, was Tarek Mousli gesagt hat, sicher." Besonnen und selbstkritisch ergänzte sie gleichwohl, dass sie das "nicht mit tausendprozentiger Sicherheit, zumal vor einem Gericht" sagen könne.

13.00 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen

Für Karmen T., die im Verfahren gegen Tarek Mousli ganze zehn Minuten hatte aussagen müssen, ohne dass sich dort für ihr Wissen ernstlich interessiert wurde, entwickelte sich der heutige Gerichtstag, der bis 17.00 Uhr andauerte, sichtlich zu einer erschöpfenden Veranstaltung. Gleichwohl blieb die Zeugin konzentriert. Zum Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA), so T., habe Mousli beim Vorbeifahren in einem Pkw berichtet und auf die flachen Dächer angrenzender Häuser gedeutet. Dort habe er gelegen, um die ZSA zu observieren. Unsicher war sich Karmen T., ob er ihr gesagt habe, er dort allein oder mit anderen gelegen.

Als sie sich im Juli 1999 jedoch entschloss, voll umfänglich beim BKA auszusagen, habe sie einen Bekannten gebeten, mit ihr dort entlang zu fahren, denn "ich wollte vorher wissen, ob ich das auch wiedererkenne."

Deutlich machte sie erneut, dass es stets kürzere Gespräche mit Mousli gewesen seien, wenn es um 'die Organisation' gegangen sei. Sie selbst habe nur dann gefragt, wenn sie etwas bemerkt habe, was "mich direkt selbst betrifft", wiederholte sie. "Scheibchenweise" habe sie Informationen erhalten, und die Motivation für das frühere Tun von Mousli habe sie "eigentlich nicht interessiert". Mousli habe, außer bei seiner abgeschobenen Schwester, auch nie eine Begründung abgegeben. "Wie ich schon gesagt habe, nur bei dem ersten Gespräch [nach dem Sprengstoffdiebstahl aus dem gemeinsamen Keller] wollte ich es wissen, bei den anderen Gesprächen hat er angefangen." Sie sei politisch auch nicht sehr interessiert gewesen, habe aber auf keinen Fall etwas "damit" zu tun haben wollen, sie habe vor allem auch "Angst" gehabt.

Befragt wurde Karmen T. auch zum Lebenslauf von Tarek Mousli. Mousli, der aus dem Libanon über St. Peter Ording und Kiel nach Lübeck kam, habe die Schulzeit zunächst mit seinen Geschwistern und später allein in Internaten verbracht, die ihm aber "wie Heime" vorgekommen seien. Von einer Auslandsreise in den Libanon habe er ihr berichtet, bei der er ein Flüchtlingslager besucht habe und sehr schockiert gewesen sei. In Kiel und Berlin habe er Informatik und Geschichte studiert.

Angaben zu seinen Freundinnen vor der Beziehung mit ihr könne sie nicht machen. Sie wisse zwar von seiner vorherigen Frau, mit der er "kurz" verheiratet gewesen sei, wisse aber nichts Genaues von anderen Frauen: "Ganz allein war er nie, glaube ich."

Fragen der Verteidigung zu ihrer "Liebesbeziehung" mit Mousli beantwortete Karmen T. zurückhaltend, doch wurde deutlich, dass sie dessen frühere Beteiligung an 'der Organisation' und vor allem seine weiteren "kleinen Hilfsdienste" immer dann verängstigten, wenn sie sich selbst betroffen wähnte. Bis zu den ersten Pressemeldungen habe sie mit niemandem über ihr Wissen gesprochen.

14.30 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen

Auch nach der Mittagspause, die "nicht wirklich erholsam war", wie die Zeugin auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte und dabei wohl nicht nur an den Gerichtskantinen-Kakao dachte, erzählte Karmen T. von ihren verschiedenen Vernehmungen durch das BKA, die vor allem durch die Beamten Trede und Schulzke durchgeführt wurden. Während Schulzke häufig "lauter" und "aufbrausend" gewesen sei, habe Trede auf sie einen ruhigeren Eindruck gemacht. Daher habe sie um ein "vertrauliches Gespräch" mit ihm gebeten, nachdem sie den Mut gefasst hatte, nun umfassend auszusagen. Das Gespräch habe am 30. Juni 1999 stattgefunden. Ihm gegenüber habe sie erstmals angedeutet, dass sie etwas von den Schüssen auf 'den Richter' wisse, aber noch keine Details genannt, sondern vielmehr von ihrer Angst erzählt. Trede habe sie daraufhin beruhigt.

Am 22. Juli 1999 habe es dann das "große Verhör" gegeben, an dem neben Trede auch wieder Schulzke sowie Staatsanwalt Monka beteiligt gewesen seien; davon sei dann auch ein Protokoll angefertigt worden. Beim Durchlesen des Protokolls habe sie sich auch erinnert, dass Mousli ihr gegenüber einmal einen abgebrochenen Anschlag auf Fahr- oder Flugzeuge erwähnt habe, der vor 1995 stattgefunden haben soll. Da Wachpersonal in der Nähe gewesen sei, 'die Organisation' aber keine Personen gefährden oder verletzen wollte, habe man die Aktion dann abgebrochen. Auch wenn Mousli eine Beteiligung heute bestreiten sollte, "das ist meine Erinnerung", so die Zeugin weiter.

Noch einmal habe sie Mousli zur Rede zu stellen versucht, als es circa 1996 zu einem "seltsamen Telefongespräch" über Mouslis Mobiltelefon kam, bei dem ein aufgeregter Mann Tarek Mousli habe sprechen wollen, der aber nicht da gewesen sei. Sie habe das Gefühl gehabt, das könne etwas mit 'der Organisation' zu tun haben, für die Mousli nach eigenen Angaben immer noch "kleinere Hilfsdienste" habe machen müssen. In diesem Fall habe Mousli ihr erklärt, er solle "Schaltpläne" anfertigen. Sie habe Mousli gesagt, sie wolle nicht, dass er "das weiter" macht. Er habe daraufhin versucht sie zu beruhigen und erklärt, ihr passiere schon nichts.

Karmen T. bestätigte auch, dass ihr die Vorwürfe gegen Mousli im Dezember 2000 bekannt und auch klar gewesen sei, dass ihre Aussagen auch zu einer Verurteilung Mouslis beitragen würden: "Davon bin ich ausgegangen." Vorerst endete für Karmen T. damit nach ihrer Vereidigung die Vernehmung, doch konnte sie, da weder der Verteidigung noch dem Gericht die vollständigen Akten vorliegen, nicht endgültig entlassen werden. Denn erst wenn diese Unterlagen vorliegen und gesichtet sind, wird sich herausstellen, ob die Zeugin erneut gehört werden muss.

Problematische Zwischenbilanz

Nachdem die Zeugin entlassen war, bat Rechtsanwalt Euler um Gelegenheit, eine Erklärung abgeben zu können. Unstrittig sei, so Euler, dass die Aussagen von Mousli und Karmen T. "gespiegelt", also miteinander abgeglichen werden müssten. Deutlich sei bereits jetzt, dass Mousli, auf die Erinnerungen von Karmen T. angesprochen, immer gesagt habe, er habe dieses oder jenes NICHT gesagt. Nie habe er gesagt, er habe dieses oder jenes ANDERS gesagt. Bereits das mache ihn im Lichte der bisherigen Aussagen T.s unglaubwürdig.

Keineswegs sei Karmen T., wie Mousli versucht habe das darzustellen, "nur herzensgut", ansonsten aber nicht besonders ernst zu nehmen. Seinem Eindruck nach haben sich vielmehr alle Prozessbeteiligten Eindruck davon machen können, dass sie nicht nur "intelligent", sondern auch ernsthaft "um Erinnern bemüht" gewesen sei. Selbst wenn sie sich, wie sie sagte, bei den Schüssen, die Mousli auf den Richter Korbmacher abgegeben habe, "nicht tausendprozentig" sicher sei, zeige ihre Schilderung ganz klar, dass Mousli zumindest am Tatort war. Der Verdacht gegen Mousli, dass "er uns ständig belügt", habe sich bei ihm erhärtet und, was noch schwerer wiege, "der Beginn des Lügens liegt bereits bei den Aussagen vor der Bundesanwaltschaft." Zwei Dinge seien daher festzuhalten: Die Aussagen Mouslis müssten von jetzt an protokolliert werden und eines müsse man für die Zukunft festgehalten werden: "Von ihm werden wir keine Hilfe bei der Wahrheitsfindung bekommen."

Auf die BAW gemünzt, betonte er weiter, dass der Umgang mit Karmen T. gezeigt habe, dass man ihr zunächst geglaubt habe und gar in das Zeugenschutzprogramm aufnehmen wollte, dass aber dann der "architektonische Aufbau eines Kronzeugen-Fundaments" eine Weiterverfolgung ihrer Aussagen verhindert hat.

In den verhaltenen letzten Sonnenstrahlen des herbstlichen Nachmittags versuchte Euler abschließend, den Versäumnissen der Bundesanwaltschaft und den Befürchtungen der Verteidigung lyrisch Nachdruck zu verleihen: "Wer sich an den Strahlen eines vermeintlich glänzenden Kronzeugen nur erfreuen" wolle - und das sei bei der Bundesanwaltschaft bisher offensichtlich der Fall gewesen -, "der geht dem Ursprung der Strahlen nicht mehr nach."

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