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Erklärungen BGH/GBA

GBA: Karry-Ermittlungen erneut eingestellt

[23.08.2002 - 08:55 Uhr] Karlsruhe (ots) - Nr. 23

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 16. August 2002 die am 8. September 2000 wieder aufgenommenen Ermittlungen gegen die deutschen Staatsangehörigen Rudolf Schindler und Sabine Eckle eingestellt.

Aufgrund der Aussage des Zeugen Tarek Mousli bestand gegen die Beschuldigten der Anfangsverdacht, im Jahre 1981 als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung an der Ermordung des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr Heinz Herbert Karry am 11. Mai 1981 in Frankfurt am Main beteiligt gewesen zu sein. Bei der derzeit bestehenden Sach- und Beweislage kann den Beschuldigten eine Tatbeteiligung nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Der gegen sie bestehende Anfangsverdacht konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht erhärtet werden. Der Zeuge Mousli hat zwar zur Tatbegehung eine inhaltlich in sich schlüssige und überzeugende Aussage gemacht. Allerdings handelt es sich bei den Angaben des Zeugen um Wahrnehmungen vom Hörensagen, die vier bis fünf Jahre nach der Tat gemacht worden sind. Dies allein reicht zum Tatnachweis nicht aus. Weitere zeugenschaftliche Vernehmungen und kriminaltechnische Untersuchungen verliefen ergebnislos. Festgestellte DNA-Spuren an der Tatwaffe konnten den Beschuldigten nicht zugeordnet werden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Pressestelle Frauke-Katrin Scheuten, OStA'in b. BGH

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