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GBA: Karry-Ermittlungen erneut eingestellt
[23.08.2002 - 08:55 Uhr] Karlsruhe (ots) - Nr. 23
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 16. August
2002 die am 8. September 2000 wieder aufgenommenen Ermittlungen
gegen die deutschen Staatsangehörigen Rudolf Schindler und
Sabine Eckle eingestellt.
Aufgrund der Aussage des Zeugen Tarek Mousli bestand gegen die
Beschuldigten der Anfangsverdacht, im Jahre 1981 als Mitglieder
einer terroristischen Vereinigung an der Ermordung des Hessischen
Ministers für Wirtschaft und Verkehr Heinz Herbert Karry am
11. Mai 1981 in Frankfurt am Main beteiligt gewesen zu sein. Bei
der derzeit bestehenden Sach- und Beweislage kann den Beschuldigten
eine Tatbeteiligung nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen
Sicherheit nachgewiesen werden. Der gegen sie bestehende Anfangsverdacht
konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht erhärtet werden.
Der Zeuge Mousli hat zwar zur Tatbegehung eine inhaltlich in sich
schlüssige und überzeugende Aussage gemacht. Allerdings
handelt es sich bei den Angaben des Zeugen um Wahrnehmungen vom
Hörensagen, die vier bis fünf Jahre nach der Tat gemacht
worden sind. Dies allein reicht zum Tatnachweis nicht aus. Weitere
zeugenschaftliche Vernehmungen und kriminaltechnische Untersuchungen
verliefen ergebnislos. Festgestellte DNA-Spuren an der Tatwaffe
konnten den Beschuldigten nicht zugeordnet werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Pressestelle Frauke-Katrin Scheuten, OStA'in b. BGH
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