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Erklärungen BGH/GBA

GBA: Anklage gegen ein Mitglied der "Revolutionären Zellen (RZ)"

[12.10.2000 - 10:23 Uhr] Karlsruhe (ots) - Nr. 32

Der Generalbundesanwalt hat mit Anklageschrift vom 19. September 2000 beim 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin gegen den deutschen Staatsangehörigen Tarek Mohamad Ali M. Anklage wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) "Revolutionäre Zellen (RZ)", des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhoben.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ende 1973 bildete sich in Deutschland eine terroristische Vereinigung, die sich zunächst "Revolutionäre Zelle" und ab Sommer 1976 "Revolutionäre Zellen" nannte. Ab Mitte der 70er Jahre agierte in Berlin eine selbstständige regionale Teilorganisation, die sich als "Berliner Zelle" der Vereinigung "Revolutionäre Zellen" sah. Daneben bildete sich 1977 ein feministischer Zweig mit der Bezeichnung "Rote Zora". Ziel der "RZ" und damit auch der "Berliner Zelle" war die gewaltsame Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung schwerer Straftaten wie Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschläge. Ab etwa 1985 richteten sich die Aktionen der "RZ" vorrangig gegen die Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Seit ihrer Gründung bekannte sich die Vereinigung in Selbstbezichtigungsschreiben zu mindestens 186 Anschlägen. Mindestens 40 dieser Anschläge erfolgten in Berlin und Umgebung und lassen sich der "Berliner Zelle" zurechnen. Der bislang letzte Sprengstoffanschlag der "Berliner Zelle" erfolgte in der Nacht zum 3. Oktober 1993 auf Einrichtungen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt/Oder und Görlitz. Die Gesamtvereinigung "RZ" verübte ihren bislang letzten Sprengstoffanschlag in der Nacht zum 24. Juli 1995 auf eine Werkshalle einer Werft bei Bremen.

Der 41 Jahre alte Angeschuldigte gehörte der "Berliner Zelle" der "RZ" von 1985 bis 1995 an. Er war an folgenden Anschlägen der Vereinigung beteiligt:

1. Am 28. Oktober 1986 kurz vor 8.00 Uhr wurde der damalige Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg beim Verlassen seines Hauses in Berlin-Zehlendorf durch zwei gezielte Pistolenschüsse in die Beine verletzt.

2. Am 1. September 1987 kurz nach 9.00 Uhr wurde der damalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Günter Korbmacher vor dessen Wohnhaus in Berlin-Lichterfelde durch gezielte Pistolenschüsse am Unterschenkel verletzt.

3. Am 6. Februar 1987 wurde an der Aussenmauer des Gebäudes II der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in der Torfstraße 34-36 in Berlin-Wedding ein selbst hergestellter Sprengsatz zur Explosion gebracht, der die zentrale Gasversorgung des Gebäudes treffen sollte. Die Explosion riss lediglich ein Loch. Personenschaden entstand nicht.

Auf Grund seines technischen Sachverstandes war der Angeschuldigte in Vorbereitung und Durchführung der Anschläge an maßgeblicher Stelle eingebunden. Sein Aufgabengebiet bestand im Wesentlichen in der Funkaufklärung. Er hatte jeweils Aufklärungsarbeiten zu leisten und den Tatort sowie Fluchtwege abzusichern.

Ende des Jahres 1990 hatte der Angeschuldigte beschlossen, an Aktionen der "RZ" nicht mehr teilzunehmen. Gleichwohl stand er bis mindestens 1995 der Vereinigung strukturell als sogenannter "Schläfer" zur Verfügung. In dieser Eigenschaft bewahrte er im Zeitraum von mindestens Mitte März bis zum 27. März 1995 für die "RZ" in einem im Bezirk Prenzlauer Berg von ihm angemieteten Keller etwa 10 kg des gewerblichen Sprengstoffes Gelamon 40 sowie 4,15 m Sprengschnur auf, die unbekannte Mitglieder der "Revolutionären Zellen (RZ)" am 4. Juni 1987 aus dem Zweigwerk einer in Salzhemmendorf ansässigen Firma entwendet hatten. Der vom Angeschuldigten gelagerte Sprengstoff und die Sprengschnur sollten bei Sprengstoffanschlägen der "Revolutionären Zellen (RZ)" zum Einsatz kommen. Dies war dem Angeschuldigten bekannt. In der Nacht zum 28. März 1995 wurde eine Hälfte des beim Angeschuldigten gelagerten Sprengstoffs entwendet.

Der Angeschuldigte war erstmals am 19. Mai 1999 wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung der terroristischen Vereinigung "RZ" festgenommen und am 7. Juli 1999 gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Nachdem die weiteren Ermittlungen ergeben hatten, dass der Angeschuldigte wesentlich stärker in die Organisation der "RZ" eingebunden war, wurde er auf Grund eines erweiterten Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes am 23. November 1999 erneut festgenommen und am 27. April 2000 gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Schusswaffenanschläge sind unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Körperverletzungsdelikts verjährt, haben aber als mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeschuldigten in der "RZ" Bedeutung.

ots-Originaltext: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Pressestelle, Oberstaatsanwältin Frauke-Katrin Scheuten

Telefon: (0721) 8191 410 Fax: (0721) 8191 492

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