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Görlitzer Erklärung
Seit etwa zwei Jahren werden Taxifahrer und Taxifahrerinnen im
grenznahen Bereich zu Polen und Tschechien vom Bundesgrenzschutz und der
Justiz belangt, wenn sie Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung
befördern. Sie werden der "Schleusertätigkeit"
beschuldigt.
Wir, die unterzeichnenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer, erklären
hiermit:
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Es ist nicht unsere Aufgabe, die Pässe unserer Fahrgäste
zu kontrollieren. Und wir haben auch kein Interesse daran, dies in
Zukunft zu können.
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Die Beförderungspflicht des ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr - dazu gehören auch Taxis) gilt für alle
Menschen. Gegen geltende Gesetze verstößt nicht, wer alle
Menschen befördert, sondern wer dazu aufruft, eine bestimmte
Gruppe von Menschen von der Beförderung
auszuschließen.
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Zu viele Flüchtlinge haben bereits, gerade an der
östlichen Grenze Deutschlands, ihr Leben verloren: durch
Ertrinken, Erfrieren, Ersticken. Viele ausländische Menschen
nehmen ein Taxi, weil sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln um
Leib und Leben fürchten. Deshalb werden wir auch in Zukunft
Menschen "ausländischen Aussehens, mit schlechten
Deutschkenntnissen, viel Gepäck, nasser Kleidung" etc. zu
den geltenden Beförderungsbedingungen zu ihrem Fahrtziel
bringen. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.
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Wir möchten daran erinnern, daß zum Beispiel die
seinerzeit vor den Nazis flüchtenden Menschen zum großen
Teil "illegal" in die Schweiz eingereist sind und auf die
Hilfe der Menschen dort angewiesen waren.
Für uns gilt: Kein Mensch ist illegal.
Wir fordern die sofortige Einstellung aller Strafverfahren gegen
Taxifahrer und Taxifahrerinnen wegen angeblicher
"Schleusertätigkeiten".
Görlitz, den 16.12.1997
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