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Mit dem Taxi ins Gefängnis

Görlitzer Erklärung

Seit etwa zwei Jahren werden Taxifahrer und Taxifahrerinnen im grenznahen Bereich zu Polen und Tschechien vom Bundesgrenzschutz und der Justiz belangt, wenn sie Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung befördern. Sie werden der "Schleusertätigkeit" beschuldigt.

Wir, die unterzeichnenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer, erklären hiermit:

  1. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Pässe unserer Fahrgäste zu kontrollieren. Und wir haben auch kein Interesse daran, dies in Zukunft zu können.

  2. Die Beförderungspflicht des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr - dazu gehören auch Taxis) gilt für alle Menschen. Gegen geltende Gesetze verstößt nicht, wer alle Menschen befördert, sondern wer dazu aufruft, eine bestimmte Gruppe von Menschen von der Beförderung auszuschließen.

  3. Zu viele Flüchtlinge haben bereits, gerade an der östlichen Grenze Deutschlands, ihr Leben verloren: durch Ertrinken, Erfrieren, Ersticken. Viele ausländische Menschen nehmen ein Taxi, weil sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln um Leib und Leben fürchten. Deshalb werden wir auch in Zukunft Menschen "ausländischen Aussehens, mit schlechten Deutschkenntnissen, viel Gepäck, nasser Kleidung" etc. zu den geltenden Beförderungsbedingungen zu ihrem Fahrtziel bringen. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

  4. Wir möchten daran erinnern, daß zum Beispiel die seinerzeit vor den Nazis flüchtenden Menschen zum großen Teil "illegal" in die Schweiz eingereist sind und auf die Hilfe der Menschen dort angewiesen waren.

Für uns gilt: Kein Mensch ist illegal.

Wir fordern die sofortige Einstellung aller Strafverfahren gegen Taxifahrer und Taxifahrerinnen wegen angeblicher "Schleusertätigkeiten".

Görlitz, den 16.12.1997

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