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Mit dem Taxi ins Gefängnis

Die Krallen der Justiz

Eine vollständige Auflistung der Vorfälle im Zuge der Repression gegen Taxifahrer/innen würde Fotoden Rahmen dieser Broschüre bei weitem sprengen. Deshalb sollen in dieser einleitenden Chronologie nur einzelne Aspekte aufgeführt werden, die aber exemplarisch das Vorgehen dokumentieren.

22.1.97

(Zittauer Wochenkurier) Der sächsische Justizminister Heitmann besucht Oberstaatsanwalt Jöst in Zittau. "Große Sorgen bereitet die zunehmende Zahl der ergriffenen Schleuser."

Frühjahr 97

Aufruf von Bundesgrenzschutz und BZP (Bundesweiter Taxenverband):

Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem Taxi mit! " Teilen Sie Anwerbungsversuche oder andere derartige Feststellungen dem Bundesgrenzschutz oder jeder anderen Polizeidienststelle mit " auf Wunsch auch vertraulich.... Bei der Mitwirkung an illegalen Grenzübertritten ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen: - Freiheits- oder Geldstrafe " eventuelle Einziehung des Fahrzeugs " oder auch Entzug der Konzession als Taxiunternehmer.

April 97

Nach Beratung mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Dresden, Grenzschutz Pirna, Landratsamt Sächsische Schweiz. Straßenverkehrsamt und Führerscheinstelle sowie dem Landesverband Taxi- und Mietwagenverkehr werden folgende Empfehlungen an die Kutscher erlassen:

Bei Aufnahme der Fahrgäste achten Sie bitte auf das äußere Erscheinungsbild, Kleidungszustand und andere Auffälligkeiten, die den Verdacht zulassen, daß es sich um Personen handeln könnte, die sich illegal aufhalten. Der Aufnahmeort und der Zielort spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Besteht für den Fahrer der Verdacht, daß eine Straftat vorliegt, sollte er im eigenen Interesse die Möglichkeit der internen Information an den Bundesgrenzschutz oder eine Polizeidienststelle nutzen. Der Bundesgrenzschutz empfiehlt eine telefonische Kontaktaufnahme über Code; hierfür sollten die technischen Voraussetzungen in den Taxizentralen genutzt werden.... Erfolgt während der Beförderung eine Kontrolle der Fahrgäste, und wird eine Straftat festgestellt, so ist mit einer Ermittlung wegen Straftatverdacht gegenüber dem Taxifahrer zu rechnen....

23. April 97

Das Landratsamt Löbau-Zittau antwortet auf eine entsprechende Anfrage der Taxizentrale Centrum in Zittau: "Es ist durchaus verständlich, daß durch die laufenden Strafverfahren bzw. Aufgriffe, Unsicherheiten bei der Ausführung der Beförderungsaufträge entstehen. Eine eindeutige Antwort auf die meist gestellt Frage, wie man einen illegal eingereisten Ausländer erkennt, kann Ihnen auch durch uns nicht gegeben werden. Einerseits gibt es kein typisches Erscheinungsbild für einen deutschen Staatsbürger oder Gäste der Region und andererseits leben in unserem Landkreis sehr viele Ausländer mit offiziellem Status. Ihnen kann natürlich eine Fahrt mit dem Taxi nicht verwehrt werden. Eine generelle Ablehnung der Beförderung von ausländischen Personen kann durch die Behörde nicht gestattet werden. Ebenso kann ein Taxifahrer die Vollmacht zur Personenkontrolle nicht erhalten. Von Seiten der Genehmigungsbehörde kann nur auf eine gewisse Vorsicht hingewiesen werden."

3.9.97

UNO-Hochkommissarin Ogata fordert die Staaten Westeuropas auf, sie müßten sich offener zeigen gegenüber Flüchtlingen, die aus Furcht um ihr Leben um Asyl bäten.Es sei sehr besorgniserregend, daß die Regierungen Europas einen immer restriktiveren Kurs in der Asylpolitik einschlügen. Für Millionen Flüchtlinge werde es immer schwerer, einen sicheren Zufluchtsort zu finden.

19.1.98

Die Bundesregierung will dem wachsenden Zuwanderungsdruck auf Europa aus den südlichen und östlichen Nachbarregionen mit möglichst effektiver Vorfeldarbeit begegnen. Ziel sei eine enge Zusammenarbeit nicht nur in der EU, sondern in ganz Europa, erläutern hohe Bonner Sicherheitskreise im Gesprach mit der Berliner Zeitung...

Der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt Bernd Schmidbauer hat eine ganze Reihe von europäischen Sicherheitsräumen und "regionen angeregt. In der Bekämpfung der Zuwanderung sehen die Sicherheitskreise auch ein "Lernsystem", bei dem ost- und westeuropäische Staaten neue Formen der Kommunikation erproben. Westeuropäer bieten Hilfe an, um militärische Effizienz der östlichen Nachbarn in Knowhow bei der Grenzsicherung oder Küstenwache zu verwandeln.

14.1.98

Der sächsische Landtagsabgordnete Heiko Hilke (PDS) erstattet Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden, da er als Mitglied des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags in einer Vielzahl von Fällen "Bei der Bearbeitung rechtswidrig eingereister oder sich illegal in der BRD aufhaltender ausländischer Personen selbige in Wort und Schrift ermutigt habe, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, um ihrem Wunsch gemäß einen Aufenthaltsstatus in der BRD zu erlangen." Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren ab.

3O.4.98

Das Amtsgericht Rosenheim (Bayern) verurteilt einen 63jährigen Taxifahrer aus Italien zu 1O Monaten Gefängnis ohne Bewährung, weil er eine 4köpfige Familie aus dem Kosovo und einen Iraker illegal über die Grenze gebracht habe. "Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er sei überzeugt gewesen, daß seine Fahrgäste eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hätten. Der Richter glaubte das nicht."

Februar 98

Der sächsische Justizminister Heitmann antwortet auf die Anfrage der PDS-Fraktion:" Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaften sind gegen Taxifahrer wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat nach §92a Ausländergesetz oder der Teilnahme an einer solchen Straftat derzeit drei Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und neun Verfahren bei Gericht, sechs davon in den Rechtsmittelinstanzen, anhängig. In den Jahren 96 und 97 sind insgesamt 19 Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden. Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, Kriterien für Taxifahrer zur individuellen Feststellung eines "offensichtlich illegal eingereisten Ausländers" zu erstellen. Angesichts der geforderten Offensichtlichkeit der illegalen Einreise besteht auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Personenbeförderungspflicht hierzu keine Veranlassung."

31.8.98

Der BGS setzt viertelseitige Anzeigen in Tageszeitungen: "Morgen tritt die Ergänzung des Bundesgrenzschutzgesetzes in Kraft. Das schafft mehr Sicherheit und damit mehr Freiheit. Wer ins nahe Ausland reist, hat die Freizügigkeit, die uns das Schengener Abkommen beschert hat, schon erlebt: An vielen Grenzen zu unseren Nachbarländern gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Umso wichtiger für die innere Sicherheit der BRD und der EU ist es, daß die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität noch massiver als bisher bekämpft werden kann. Ein Mittel dazu ist das ergänzte Bundesgrenzschutzgesetz, das morgen in Kraft tritt und die Kompetenzen der Grenzschützer im Kampf gegen Menschenhandel, Schlepperkriminalität und illegale Einwanderung erweitert. Der Bundesgrenzschutz darf die Identität von Personen ab sofort auch außerhalb der 3O Kilometer tiefen Grenzzone feststellen: auf Bahnhöfen, Flughäfen, und in Zügen."

Der Fall B. L.

Ihm wird zur Last gelegt, am 1O.7.95 gegen 4 Uhr drei jugoslawische Staatsbürger von Zittau nach Bautzen gefahren zu haben. Er war unterwegs in eine Kontrolle des BGS geraten. Bereits 1995 war er durch eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt waren, "verwarnt" worden. Das Amtsgericht Zittau verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Fahrerlaubnis wird eingezogen, die Bewährung von 1995 widerrufen. B.L. wie auch die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Am 19.12. wird vom Landgericht Görlitz das Urteil bestätigt. Vorsitzender Richter ist Herr Jöst, vormals Oberstaatsanwalt in Zittau. B.L. beteuert immer wieder, er habe die Fahrgäste an der Zentrale am Marktplatz in Zittau aufgenommen. Dies hatten auch die Fahrgäste angegeben, die vom BGS extra zum angegebenen Aufnahmeort gefahren wurden. Der Richter wertete dies als abgesprochene Schutzbehauptung. In Wirklichkeit habe er sie im Wald aufgenommen. Beweis: Es kann nicht sein, daß die Jugoslawen unbemerkt an der Grenzkontrolle in Zittau vorbei bis zum Marktplatz vorgedrungen sind! B.L. geht in Revision. Auch sie wird vom OLG Dresden verworfen. B.L. geht ins Gefängnis.

Taxifahrerleid

... dokumentiert im Berliner Taxi-Journal: Am 11.9.98 gegen 22 Uhr nimmt ein Kutscher am Taxihalteplatz des Flughafens Schönefeld ein Paar mit Kleinkind auf. Sie wollen nach Hamburg. Die Fahrgäste hatten zwei Reisetaschen und ein paar Tüten bei sich. Ca. 5O km vor Hamburg, an der Raststätte Gudow, kontrolliert der BGS., sowohl die Papiere des Fahrers, an denen nichts zu beanstanden ist, wie die Papiere seiner Fahrgäste, die sie nicht hatten. "Bei der Durchsuchung wurden Fotos gemacht, die Taschen durchsucht. Selbst das Taxi wurde komplett untersucht. Auch mein Portemonnaie." Anschließend wurden alle auf die Wache mitgenommen, auch das Taxi, dort erst bekam er seine Sachen wieder. Es stellte sich aber heraus, daß die Fahrgäste nicht bezahlen konnten, da sie erwarteten, daß dies in Hamburg durch ihre Verwandten geschehen würde. "Der Wunsch, eine Anzeige (wegen des fehlenden Transportgeldes) aufgeben zu dürfen, wurde mir nach der endlosen Warterei vom Wachleiter untersagt, der aus seinem Zimmer herauskam und sehr erniedrigend und ungerecht mit mir sprach."

November 1998

"Der wohl spektakulärste Fall ist der eines 2Ojährigen österreichischen Chauffeurs. Der Berufsanfänger hatte im November vergangenen Jahres von der Taxizentrale in Innsbruck den Auftrag erhalten, drei Männer nach München zu fahren. Die Männer waren Iraker und hätten wie Skiurlauber ausgesehen. Kurz hinter der deutschen Grenze wäre das Taxi, so Taxiunternehmer Hans Meyer, der Arbeitgeber des Betroffenen, von der Grenzpolizei gestoppt worden. Die Fahrgäste hatten kein Visum. Meyer: "Mein Mitarbeiter, der erst vor zwei Wochen seinen Taxischein gemacht hatte, wurde festgenommen und saß 14 Tage in U-Haft. Im Januar wurde er durch das AG Garmisch-Partenkirchen zu 14 Tagen Haft und 2OOO DM Geldstrafe als Schleuser verurteilt... Für uns ist ein solches Verhalten ein Skandal. Hier in Innsbruck leben wir doch nur von Touristen. Und mein Kollege hat nicht mehr Geld genommen als den ganz normalen Fahrpreis."

Dezember 98

In einer entsprechenden Debatte im sächsischen Landtag erklärt Frau Mattern (PDS): "Die Vollstreckungspraxis, die auf dem Rücken der Taxifahrer ausgetragen wird, zieht, ob man es nun bewußt will oder nicht , ein ausländerfeindliches Klima nach sich. Taxifahrer wollen sich aber nicht zwingen lassen, an der Ausgrenzung, Kriminalisierung und Verfolgung ihrer Mitmenschen teilzunehmen... Eine instrumentalisierte und angeheizte Diskussion im Zusammenhang mit der so genannten Schleuserkriminalität kann weder dazu beitragen, daß sich die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht, noch dazu, daß Sachsen ein tolerantes und weltoffenes Bundesland wird."

1O.12.98

Auf Verlangen der PDS-Fraktion gibt es eine Aktuelle Stunde im Bundestag zur "Haltung der Bundesregierung zur öffentlichen Verunsicherung in der Euro-Region Neiße infolge der Verurteilung von Taxifahrern und Haltung der Bundesregierung zum Vorgehen des Bundesgrenzschutzes in diesem Zusammenhang." Der Parl. Staatssekretär beim Bundesinnenministerium Fritz Rudolf Körper: "Nach den Erfahrungen des Bundesgrenzschutzes können die Taxifahrer im Grenzgebiet sehr wohl erkennen, wann es sich um offensichtlich unerlaubt eingereiste Personen handelt. Hierfür sind nämlich die Staatsangehörigkeit und die Hautfarbe keinesfalls ein Kriterium. Objektive Merkmale sind für diese Entscheidung heranzuziehen und diese objektiven Merkmale gibt es auch in der Praxis. Beispielsweise hinterlassen wochenlange beschwerliche Reisewege, behelfsmäßige Unterkünfte und schließlich ein langer Marsch über die grüne Grenze, oftmals bei schwierigsten Witterungsverhältnissen und verbunden mit der Überquerung von natürlichen Hindernissen wie Berge und Flüsse, unzweifelhaft deutliche Spuren bei den Betroffenen. Ich erwarte, daß sich die Beteiligung von Taxifahrern an kriminellen Einschleusungen weiter zurückentwickelt, so daß Strafverfolgung und Prävention einerseits sowie das Taxigeschäft andererseits auch entlang der Grenze nicht mehr in Widerspruch zu geraten brauchen." Innenminister Schily: "Dieses Flugblatt (des BGS "Nein zu Schleppern und Schleusern") ist in Ordnung. Was ist an diesem Flugblatt zu beanstanden? Gar nichts. Das ist ein sehr sorgfältig und vernünftig ausgearbeitetes Flugblatt."

Januar 99

Ein Gnadengesuch des Zittauers Taxifahrers M. R. an Landesvater K. Biedenkopf wird abgelehnt. M.R. hatte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten erhalten, die er in Bautzen absaß. Zeitweise war er in Hungerstreik getreten.

23.4.1999

Der Taxiunternehmer R. aus Zittau legt ein umfassendes "Geständnis" ab. Seit 1993 habe er "Schleusungen" organisiert. Er erhielt drei Jahre und sechs Monate auf Bewährung und 6OOO DM Geldstrafe. Es folgten "Geständnisse" von 5 weiteren Fahrern. Insgesamt waren 23 der 72 Zittauer Taxifahrer in Gerichtsverfahren verwickelt.

März 1999

Auf eine parlamentarische Anfrage antwortet die Landesregierung Brandenburg, seit 1994 seien etwa 45 Ermittlungsverfahren gegen Taxifahrer wegen Beförderung illegaler Einwanderer eingeleitet worden. Die meisten Verfahren seien gegen die Bezahlung einer Geldbuße eingestellt worden. In einem Fall sei gegenüber einem Taxifahrer aus Guben eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt worden.

Der BGS, heißt es im gleichen Bericht weiter, sieht das "Problem Taxifahrer" als gelöst an. Die Aufklärung habe die Fahrer "sensibilisiert", sagt der Sprecher Ivo Priebe. Die Schleuser ihrerseits versuchten verstärkt Flüchtlinge mittels Mietwagen aus dem Grenzgebiet zu bringen. Der BGS und auch die sächsische Polizei verteilen deshalb in Sachsen Info-Blätter jetzt bei Autoverleihern: Sie sollen "auf Klebereste an Fensterscheiben" und "Verunreinigungen im Transportraum achten und gegebenenfalls die Polizei informieren. In einem zweiten Informationsblatt bittet der BGS alle Bürger um Hinweise über "ungewöhnliche Verhaltensweise Fremder oder verdächtige Fahrzeuge".

3. 6.1999

Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg veröffentlicht folgende "Klarstellung":

"1.Keinesfalls ist hinzunehmen, daß ein Taxifahrer die Beförderung allein deshalb verweigert, weil es sich nach seiner Einschätzung bei der Person, die um die Beförderung bittet, um einen Ausländer handelt. Ein derartiges Verhalten wäre nicht nur diskriminierend, sondern auch ein Verstoß gegen §22 des Personenbeförderungsgesetzes. Diese Vorschrift schreibt dem Taxiunternehmer eine grundsätzliche Beförderungspflicht vor. 2. Eine Strafbarkeit nach §92, 92a des Ausländergesetzes setzt vorsätzliches Handeln voraus, d.h. der Taxifahrer muß wissen, daß die beförderte Person illegal nach Deutschland eingereist ist bzw. sich dort aufhält... Danach halte ich Äußerungen, Taxifahrer würden sich allein mit der Beförderung von Ausländern bereits der Strafverfolgung aussetzen, für unsachlich und zudem geeignet, Taxifahrer zu ausländerfeindlichem Verhalten zu bestimmen. Das kann nicht ohne meinen Widerspruch bleiben."

11.4.00

Auf dem vom sächsischen Taxiverband veranstalteten Taxitag der Leipziger Automobilmesse, referiert Rechtsanwalt Dr.A.Hanikel über die sächsische Gerichtspraxis im Raum Chemnitz. Er berichtet, daß verschiedene Staatsanwälte ihm mitgeteilt hätten, daß sie angehalten seien "von ganz oben",d.h. wohl vom Generalstaatsanwalt, mit größtmöglicher Härte gegen Ausländer transportierende Taxifahrer vorzugehen. Bereits tarifgemäßes Entgelt werde als professionelles Schleusertum ausgelegt. Nicht gezahltes Entgelt dagegen werde als Hinweis auf geheime Absprachen gewertet. Sein "privates" Fazit: Nehmen Sie keine Ausländer in Ihrem Taxi mit! Ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht werde gegenüber dem Vorwurf des Schleusertums (bis zu zehn Jahren Haft) als einfache Ordnungswidrigkeit geahndet.

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