Die Krallen der Justiz
Eine vollständige Auflistung der Vorfälle im Zuge der
Repression gegen Taxifahrer/innen würde den Rahmen dieser Broschüre bei weitem sprengen. Deshalb
sollen in dieser einleitenden Chronologie nur einzelne Aspekte
aufgeführt werden, die aber exemplarisch das Vorgehen
dokumentieren.
22.1.97
(Zittauer Wochenkurier) Der sächsische Justizminister Heitmann
besucht Oberstaatsanwalt Jöst in Zittau. "Große Sorgen
bereitet die zunehmende Zahl der ergriffenen Schleuser."
Frühjahr 97
Aufruf von Bundesgrenzschutz und BZP (Bundesweiter Taxenverband):
Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem
Taxi mit! " Teilen Sie Anwerbungsversuche oder andere derartige
Feststellungen dem Bundesgrenzschutz oder jeder anderen Polizeidienststelle
mit " auf Wunsch auch vertraulich.... Bei der Mitwirkung an illegalen
Grenzübertritten ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen: -
Freiheits- oder Geldstrafe " eventuelle Einziehung des Fahrzeugs
" oder auch Entzug der Konzession als Taxiunternehmer.
April 97
Nach Beratung mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Dresden, Grenzschutz
Pirna, Landratsamt Sächsische Schweiz. Straßenverkehrsamt und
Führerscheinstelle sowie dem Landesverband Taxi- und Mietwagenverkehr
werden folgende Empfehlungen an die Kutscher erlassen:
Bei Aufnahme der Fahrgäste achten Sie bitte auf das
äußere Erscheinungsbild, Kleidungszustand und andere
Auffälligkeiten, die den Verdacht zulassen, daß es sich um
Personen handeln könnte, die sich illegal aufhalten. Der Aufnahmeort
und der Zielort spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Besteht für den Fahrer der Verdacht, daß eine Straftat
vorliegt, sollte er im eigenen Interesse die Möglichkeit der internen
Information an den Bundesgrenzschutz oder eine Polizeidienststelle nutzen.
Der Bundesgrenzschutz empfiehlt eine telefonische Kontaktaufnahme über
Code; hierfür sollten die technischen Voraussetzungen in den
Taxizentralen genutzt werden.... Erfolgt während der Beförderung
eine Kontrolle der Fahrgäste, und wird eine Straftat festgestellt, so
ist mit einer Ermittlung wegen Straftatverdacht gegenüber dem
Taxifahrer zu rechnen....
23. April 97
Das Landratsamt Löbau-Zittau antwortet auf eine entsprechende
Anfrage der Taxizentrale Centrum in Zittau: "Es ist durchaus
verständlich, daß durch die laufenden Strafverfahren bzw.
Aufgriffe, Unsicherheiten bei der Ausführung der
Beförderungsaufträge entstehen. Eine eindeutige Antwort auf die
meist gestellt Frage, wie man einen illegal eingereisten Ausländer
erkennt, kann Ihnen auch durch uns nicht gegeben werden. Einerseits gibt es
kein typisches Erscheinungsbild für einen deutschen Staatsbürger
oder Gäste der Region und andererseits leben in unserem Landkreis sehr
viele Ausländer mit offiziellem Status. Ihnen kann natürlich eine
Fahrt mit dem Taxi nicht verwehrt werden. Eine generelle Ablehnung der
Beförderung von ausländischen Personen kann durch die
Behörde nicht gestattet werden. Ebenso kann ein Taxifahrer die
Vollmacht zur Personenkontrolle nicht erhalten. Von Seiten der
Genehmigungsbehörde kann nur auf eine gewisse Vorsicht hingewiesen
werden."
3.9.97
UNO-Hochkommissarin Ogata fordert die Staaten Westeuropas auf, sie
müßten sich offener zeigen gegenüber Flüchtlingen, die
aus Furcht um ihr Leben um Asyl bäten.Es sei sehr besorgniserregend,
daß die Regierungen Europas einen immer restriktiveren Kurs in der
Asylpolitik einschlügen. Für Millionen Flüchtlinge werde es
immer schwerer, einen sicheren Zufluchtsort zu finden.
19.1.98
Die Bundesregierung will dem wachsenden Zuwanderungsdruck auf Europa aus
den südlichen und östlichen Nachbarregionen mit möglichst
effektiver Vorfeldarbeit begegnen. Ziel sei eine enge Zusammenarbeit nicht
nur in der EU, sondern in ganz Europa, erläutern hohe Bonner
Sicherheitskreise im Gesprach mit der Berliner Zeitung...
Der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt Bernd Schmidbauer hat
eine ganze Reihe von europäischen Sicherheitsräumen und
"regionen angeregt. In der Bekämpfung der Zuwanderung sehen die
Sicherheitskreise auch ein "Lernsystem", bei dem ost- und
westeuropäische Staaten neue Formen der Kommunikation erproben.
Westeuropäer bieten Hilfe an, um militärische Effizienz der
östlichen Nachbarn in Knowhow bei der Grenzsicherung oder
Küstenwache zu verwandeln.
14.1.98
Der sächsische Landtagsabgordnete Heiko Hilke (PDS) erstattet
Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden, da er als Mitglied des
Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags in einer Vielzahl von
Fällen "Bei der Bearbeitung rechtswidrig eingereister oder sich
illegal in der BRD aufhaltender ausländischer Personen selbige in Wort
und Schrift ermutigt habe, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen,
um ihrem Wunsch gemäß einen Aufenthaltsstatus in der BRD zu
erlangen." Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren
ab.
3O.4.98
Das Amtsgericht Rosenheim (Bayern) verurteilt einen 63jährigen
Taxifahrer aus Italien zu 1O Monaten Gefängnis ohne Bewährung,
weil er eine 4köpfige Familie aus dem Kosovo und einen Iraker illegal
über die Grenze gebracht habe. "Der Angeklagte beteuerte vor
Gericht, er sei überzeugt gewesen, daß seine Fahrgäste eine
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hätten. Der Richter
glaubte das nicht."
Februar 98
Der sächsische Justizminister Heitmann antwortet auf die Anfrage
der PDS-Fraktion:" Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaften sind
gegen Taxifahrer wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat nach
§92a Ausländergesetz oder der Teilnahme an einer solchen Straftat
derzeit drei Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und neun
Verfahren bei Gericht, sechs davon in den Rechtsmittelinstanzen,
anhängig. In den Jahren 96 und 97 sind insgesamt 19
Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden. Die
Staatsregierung beabsichtigt nicht, Kriterien für Taxifahrer zur
individuellen Feststellung eines "offensichtlich illegal eingereisten
Ausländers" zu erstellen. Angesichts der geforderten
Offensichtlichkeit der illegalen Einreise besteht auch unter
Berücksichtigung der grundsätzlichen
Personenbeförderungspflicht hierzu keine Veranlassung."
31.8.98
Der BGS setzt viertelseitige Anzeigen in Tageszeitungen: "Morgen
tritt die Ergänzung des Bundesgrenzschutzgesetzes in Kraft. Das
schafft mehr Sicherheit und damit mehr Freiheit. Wer ins nahe Ausland
reist, hat die Freizügigkeit, die uns das Schengener Abkommen beschert
hat, schon erlebt: An vielen Grenzen zu unseren Nachbarländern gibt es
keine Grenzkontrollen mehr. Umso wichtiger für die innere Sicherheit
der BRD und der EU ist es, daß die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität noch massiver als bisher bekämpft
werden kann. Ein Mittel dazu ist das ergänzte Bundesgrenzschutzgesetz,
das morgen in Kraft tritt und die Kompetenzen der Grenzschützer im
Kampf gegen Menschenhandel, Schlepperkriminalität und illegale
Einwanderung erweitert. Der Bundesgrenzschutz darf die Identität von
Personen ab sofort auch außerhalb der 3O Kilometer tiefen Grenzzone
feststellen: auf Bahnhöfen, Flughäfen, und in
Zügen."
Der Fall B. L.
Ihm wird zur Last gelegt, am 1O.7.95 gegen 4 Uhr drei jugoslawische
Staatsbürger von Zittau nach Bautzen gefahren zu haben. Er war
unterwegs in eine Kontrolle des BGS geraten. Bereits 1995 war er durch eine
Verurteilung zu 120 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt
waren, "verwarnt" worden. Das Amtsgericht Zittau verurteilt ihn
zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Fahrerlaubnis
wird eingezogen, die Bewährung von 1995 widerrufen. B.L. wie auch die
Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Am 19.12. wird vom Landgericht
Görlitz das Urteil bestätigt. Vorsitzender Richter ist Herr
Jöst, vormals Oberstaatsanwalt in Zittau. B.L. beteuert immer wieder,
er habe die Fahrgäste an der Zentrale am Marktplatz in Zittau
aufgenommen. Dies hatten auch die Fahrgäste angegeben, die vom BGS
extra zum angegebenen Aufnahmeort gefahren wurden. Der Richter wertete dies
als abgesprochene Schutzbehauptung. In Wirklichkeit habe er sie im Wald
aufgenommen. Beweis: Es kann nicht sein, daß die Jugoslawen unbemerkt
an der Grenzkontrolle in Zittau vorbei bis zum Marktplatz vorgedrungen
sind! B.L. geht in Revision. Auch sie wird vom OLG Dresden verworfen. B.L.
geht ins Gefängnis.
Taxifahrerleid
... dokumentiert im Berliner Taxi-Journal: Am 11.9.98 gegen 22 Uhr nimmt
ein Kutscher am Taxihalteplatz des Flughafens Schönefeld ein Paar mit
Kleinkind auf. Sie wollen nach Hamburg. Die Fahrgäste hatten zwei
Reisetaschen und ein paar Tüten bei sich. Ca. 5O km vor Hamburg, an
der Raststätte Gudow, kontrolliert der BGS., sowohl die Papiere des
Fahrers, an denen nichts zu beanstanden ist, wie die Papiere seiner
Fahrgäste, die sie nicht hatten. "Bei der Durchsuchung wurden
Fotos gemacht, die Taschen durchsucht. Selbst das Taxi wurde komplett
untersucht. Auch mein Portemonnaie." Anschließend wurden alle
auf die Wache mitgenommen, auch das Taxi, dort erst bekam er seine Sachen
wieder. Es stellte sich aber heraus, daß die Fahrgäste nicht
bezahlen konnten, da sie erwarteten, daß dies in Hamburg durch ihre
Verwandten geschehen würde. "Der Wunsch, eine Anzeige (wegen des
fehlenden Transportgeldes) aufgeben zu dürfen, wurde mir nach der
endlosen Warterei vom Wachleiter untersagt, der aus seinem Zimmer herauskam
und sehr erniedrigend und ungerecht mit mir sprach."
November 1998
"Der wohl spektakulärste Fall ist der eines 2Ojährigen
österreichischen Chauffeurs. Der Berufsanfänger hatte im November
vergangenen Jahres von der Taxizentrale in Innsbruck den Auftrag erhalten,
drei Männer nach München zu fahren. Die Männer waren Iraker
und hätten wie Skiurlauber ausgesehen. Kurz hinter der deutschen
Grenze wäre das Taxi, so Taxiunternehmer Hans Meyer, der Arbeitgeber
des Betroffenen, von der Grenzpolizei gestoppt worden. Die Fahrgäste
hatten kein Visum. Meyer: "Mein Mitarbeiter, der erst vor zwei Wochen
seinen Taxischein gemacht hatte, wurde festgenommen und saß 14 Tage
in U-Haft. Im Januar wurde er durch das AG Garmisch-Partenkirchen zu 14
Tagen Haft und 2OOO DM Geldstrafe als Schleuser verurteilt... Für uns
ist ein solches Verhalten ein Skandal. Hier in Innsbruck leben wir doch nur
von Touristen. Und mein Kollege hat nicht mehr Geld genommen als den ganz
normalen Fahrpreis."
Dezember 98
In einer entsprechenden Debatte im sächsischen Landtag erklärt
Frau Mattern (PDS): "Die Vollstreckungspraxis, die auf dem Rücken
der Taxifahrer ausgetragen wird, zieht, ob man es nun bewußt will
oder nicht , ein ausländerfeindliches Klima nach sich. Taxifahrer
wollen sich aber nicht zwingen lassen, an der Ausgrenzung, Kriminalisierung
und Verfolgung ihrer Mitmenschen teilzunehmen... Eine instrumentalisierte
und angeheizte Diskussion im Zusammenhang mit der so genannten
Schleuserkriminalität kann weder dazu beitragen, daß sich die
Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht, noch
dazu, daß Sachsen ein tolerantes und weltoffenes Bundesland
wird."
1O.12.98
Auf Verlangen der PDS-Fraktion gibt es eine Aktuelle Stunde im Bundestag
zur "Haltung der Bundesregierung zur öffentlichen Verunsicherung
in der Euro-Region Neiße infolge der Verurteilung von Taxifahrern und
Haltung der Bundesregierung zum Vorgehen des Bundesgrenzschutzes in diesem
Zusammenhang." Der Parl. Staatssekretär beim
Bundesinnenministerium Fritz Rudolf Körper: "Nach den Erfahrungen
des Bundesgrenzschutzes können die Taxifahrer im Grenzgebiet sehr wohl
erkennen, wann es sich um offensichtlich unerlaubt eingereiste Personen
handelt. Hierfür sind nämlich die Staatsangehörigkeit und
die Hautfarbe keinesfalls ein Kriterium. Objektive Merkmale sind für
diese Entscheidung heranzuziehen und diese objektiven Merkmale gibt es auch
in der Praxis. Beispielsweise hinterlassen wochenlange beschwerliche
Reisewege, behelfsmäßige Unterkünfte und schließlich
ein langer Marsch über die grüne Grenze, oftmals bei
schwierigsten Witterungsverhältnissen und verbunden mit der
Überquerung von natürlichen Hindernissen wie Berge und
Flüsse, unzweifelhaft deutliche Spuren bei den Betroffenen. Ich
erwarte, daß sich die Beteiligung von Taxifahrern an kriminellen
Einschleusungen weiter zurückentwickelt, so daß Strafverfolgung
und Prävention einerseits sowie das Taxigeschäft andererseits
auch entlang der Grenze nicht mehr in Widerspruch zu geraten
brauchen." Innenminister Schily: "Dieses Flugblatt (des BGS
"Nein zu Schleppern und Schleusern") ist in Ordnung. Was ist an
diesem Flugblatt zu beanstanden? Gar nichts. Das ist ein sehr
sorgfältig und vernünftig ausgearbeitetes Flugblatt."
Januar 99
Ein Gnadengesuch des Zittauers Taxifahrers M. R. an Landesvater K.
Biedenkopf wird abgelehnt. M.R. hatte eine Strafe von einem Jahr und zehn
Monaten erhalten, die er in Bautzen absaß. Zeitweise war er in
Hungerstreik getreten.
23.4.1999
Der Taxiunternehmer R. aus Zittau legt ein umfassendes
"Geständnis" ab. Seit 1993 habe er "Schleusungen"
organisiert. Er erhielt drei Jahre und sechs Monate auf Bewährung und
6OOO DM Geldstrafe. Es folgten "Geständnisse" von 5 weiteren
Fahrern. Insgesamt waren 23 der 72 Zittauer Taxifahrer in Gerichtsverfahren
verwickelt.
März 1999
Auf eine parlamentarische Anfrage antwortet die Landesregierung
Brandenburg, seit 1994 seien etwa 45 Ermittlungsverfahren gegen Taxifahrer
wegen Beförderung illegaler Einwanderer eingeleitet worden. Die
meisten Verfahren seien gegen die Bezahlung einer Geldbuße
eingestellt worden. In einem Fall sei gegenüber einem Taxifahrer aus
Guben eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt
worden.
Der BGS, heißt es im gleichen Bericht weiter, sieht das
"Problem Taxifahrer" als gelöst an. Die Aufklärung habe
die Fahrer "sensibilisiert", sagt der Sprecher Ivo Priebe. Die
Schleuser ihrerseits versuchten verstärkt Flüchtlinge mittels
Mietwagen aus dem Grenzgebiet zu bringen. Der BGS und auch die
sächsische Polizei verteilen deshalb in Sachsen Info-Blätter
jetzt bei Autoverleihern: Sie sollen "auf Klebereste an
Fensterscheiben" und "Verunreinigungen im Transportraum achten
und gegebenenfalls die Polizei informieren. In einem zweiten
Informationsblatt bittet der BGS alle Bürger um Hinweise über
"ungewöhnliche Verhaltensweise Fremder oder verdächtige
Fahrzeuge".
3. 6.1999
Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg veröffentlicht
folgende "Klarstellung":
"1.Keinesfalls ist hinzunehmen, daß ein Taxifahrer die
Beförderung allein deshalb verweigert, weil es sich nach seiner
Einschätzung bei der Person, die um die Beförderung bittet, um
einen Ausländer handelt. Ein derartiges Verhalten wäre nicht nur
diskriminierend, sondern auch ein Verstoß gegen §22 des
Personenbeförderungsgesetzes. Diese Vorschrift schreibt dem
Taxiunternehmer eine grundsätzliche Beförderungspflicht vor. 2.
Eine Strafbarkeit nach §92, 92a des Ausländergesetzes setzt
vorsätzliches Handeln voraus, d.h. der Taxifahrer muß wissen,
daß die beförderte Person illegal nach Deutschland eingereist
ist bzw. sich dort aufhält... Danach halte ich Äußerungen,
Taxifahrer würden sich allein mit der Beförderung von
Ausländern bereits der Strafverfolgung aussetzen, für unsachlich
und zudem geeignet, Taxifahrer zu ausländerfeindlichem Verhalten zu
bestimmen. Das kann nicht ohne meinen Widerspruch bleiben."
11.4.00
Auf dem vom sächsischen Taxiverband veranstalteten Taxitag der
Leipziger Automobilmesse, referiert Rechtsanwalt Dr.A.Hanikel über die
sächsische Gerichtspraxis im Raum Chemnitz. Er berichtet, daß
verschiedene Staatsanwälte ihm mitgeteilt hätten, daß sie
angehalten seien "von ganz oben",d.h. wohl vom
Generalstaatsanwalt, mit größtmöglicher Härte gegen
Ausländer transportierende Taxifahrer vorzugehen. Bereits
tarifgemäßes Entgelt werde als professionelles Schleusertum
ausgelegt. Nicht gezahltes Entgelt dagegen werde als Hinweis auf geheime
Absprachen gewertet. Sein "privates" Fazit: Nehmen Sie keine
Ausländer in Ihrem Taxi mit! Ein Verstoß gegen die
Beförderungspflicht werde gegenüber dem Vorwurf des Schleusertums
(bis zu zehn Jahren Haft) als einfache Ordnungswidrigkeit geahndet.
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