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155. Prozesstag: 28.11.2003

Tag der Unterbrechungen

Insgesamt sieben Beratungspausen und sonstige Unterbrechungen prägten den heutigen Verhandlungstag und ließen die reine Verhandlungszeit mal wieder auf ca. eine halbe Stunde schrumpfen.

Zu Beginn wollte Rechtsanwalt Becker von der Vorsitzenden Richterin wissen, ob sie in Vorbereitung des Gerichtsbeschlusses vom 27. November mit dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Dr. Wolst und Bundesanwalt Monka gesprochen hätte, und ob die Begründung des Kammergerichts, beide seien bei der Antragstellung bzw. bei der richterlichen Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen einem Irrtum unterlegen (vgl. 154. Prozesstag), auf deren eigenen Angaben beruhen würden. Dies wurde von der Vorsitzenden mit einem knappen "Nein" beantwortet und ein diesbezüglicher Protokollierungsantrag wurde ebenfalls abgelehnt.

Die Anträge vom Vortag (vgl. 154. Prozesstag) wurden mit der zur Routine gewordenen Abfolge von bundesanwaltschaftlicher Stellungnahme und sich darauf stützender richterlicher Ablehnung zurückgewiesen. So wird der Zeuge Tarek Mousli keinen begleiteten Ausflug in die Oranienstrasse machen müssen, um dort die angeblich von ihm häufig aufgesuchte Konspirative Wohnung zu lokalisieren. Auch der Antrag auf Vernehmung zweier BKA-Beamten zu Tarek Mouslis Aussagen über den angeblichen "Koordinierungsausschuss", die sich nicht in den Akten befinden, wurde vom Gericht abgelehnt.

Allerdings versuchte die Verteidigung des Angeklagten Harald G. mit einem erneuten Antrag, den angeblich nicht auffindbaren Aussagen Tarek Mouslis doch noch auf die Spur zu kommen. Da die BAW sich nicht kurzfristig in der Lage sah, eine Stellungnahme dazu abzugeben, wurde vertagt auf Donnerstag den 4.12. um 9.15 Uhr.

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