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155. Prozesstag: 28.11.2003
Tag der Unterbrechungen
Insgesamt sieben Beratungspausen und sonstige Unterbrechungen prägten
den heutigen Verhandlungstag und ließen die reine Verhandlungszeit
mal wieder auf ca. eine halbe Stunde schrumpfen.
Zu Beginn wollte Rechtsanwalt Becker von der Vorsitzenden Richterin
wissen, ob sie in Vorbereitung des Gerichtsbeschlusses vom 27. November
mit dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Dr. Wolst und Bundesanwalt
Monka gesprochen hätte, und ob die Begründung des Kammergerichts,
beide seien bei der Antragstellung bzw. bei der richterlichen Ausstellung
von Durchsuchungsbeschlüssen einem Irrtum unterlegen (vgl. 154.
Prozesstag), auf deren eigenen Angaben beruhen würden. Dies wurde
von der Vorsitzenden mit einem knappen "Nein" beantwortet und ein
diesbezüglicher Protokollierungsantrag wurde ebenfalls abgelehnt.
Die Anträge vom Vortag (vgl. 154. Prozesstag) wurden mit der zur
Routine gewordenen Abfolge von bundesanwaltschaftlicher Stellungnahme
und sich darauf stützender richterlicher Ablehnung zurückgewiesen.
So wird der Zeuge Tarek Mousli keinen begleiteten Ausflug in die
Oranienstrasse machen müssen, um dort die angeblich von ihm häufig
aufgesuchte Konspirative Wohnung zu lokalisieren. Auch der Antrag
auf Vernehmung zweier BKA-Beamten zu Tarek Mouslis Aussagen über
den angeblichen "Koordinierungsausschuss", die sich nicht in den
Akten befinden, wurde vom Gericht abgelehnt.
Allerdings versuchte die Verteidigung des Angeklagten Harald G.
mit einem erneuten Antrag, den angeblich nicht auffindbaren Aussagen
Tarek Mouslis doch noch auf die Spur zu kommen. Da die BAW sich
nicht kurzfristig in der Lage sah, eine Stellungnahme dazu abzugeben,
wurde vertagt auf Donnerstag den 4.12. um 9.15 Uhr.
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