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3. Prozesstag: 25. Mai 2001

Vorlesestunde beim Kammergericht

Der Tag begann mit Anträgen der Verteidigung, die sich gegen die angeordnete Verlesung ergangener Urteile richteten. Begründet wurden sie mit dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot der Verhandlungsführung und der damit einhergehenden unzumutbaren Belastung für die gesundheitlich stark angegriffenen Sabine E. Weiterhin wurde erneut die prozessuale Einführung der Dokumente nach dem Selbstleseverfahren vorgeschlagen. Nach einer Beratungspause lehnte das Gericht die Anträge ab. Eine Begründung für die dann folgende Verlesung zweier Entscheidungen aus den Jahren 1980 und 1998 gab die Vorsitzende Richterin Hennig nicht ab.

Verlesung von Urteilsauszügen

Das OLG Frankfurt a.M. verurteilte die Studentin Leyla B. am 22. Mai 1980 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe u.a. wg. der Unterstützung der Revolutionären Zellen (RZ). Die Feststellung einer einheitlichen Organisationstruktur der RZ durch das Gericht stützt sich dabei auf ein weiteres Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.01.1979 gegen Gerd Albartus und Enno Schwall: eine genaue Struktur, die Anzahl der Mitglieder und Ansätze für eine zentrale Steuerung und Planung der Aktivitäten ließe sich zwar nicht ermitteln, doch über das Druckwerk Revolutionärer Zorn wird eine organisatorische Einheit von Gleichgesinnten, mit praktischer und ideologischer Schulung und dem Gefühl der Zusammengehörigkeit konstatiert. Weiterhin werden den RZ in diesem Zusammenhang in der Zeit von 1973 bis 1978 über 20 Sprengstoff- und Branddelikte zugeordnet.

In einer anderen Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 1998 wird Corinna K. wegen Mitgliedschaft in der Roten ZoRechtsanwalt zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Ende 1987, kurz vor einer bundesweiten Durchsuchungsaktion des BKA , war sie im Ausland untergetaucht und hatte sich erst Ende 1995 gestellt.

In den verlesenen Teilen des Urteils werden im wesentlichen Selbstverständnis, Aktionen und Organisationsgeschichte der Roten Zora, sowie das Verhältnis zwischen Rote ZoRechtsanwalt und Revolutionären Zellen aus der Sicht des OLG referiert.

Drei weitere Dokumente wurden heute vom Senat im sogenannten "Selbstleseverfahren" in den Prozess zusätzlich eingeführt: Abschnitte aus den Urteilen des OLG Frankfurt vom 15.2.1982 und des OLG Düsseldorf vom 10.6.1985 sowie das komplette Urteil des Kammergerichts gegen Tarek Mousli vom 18.12.2000.

Verhandlungsfähigkeit von Sabine E.

Nachdem Sabine E. wegen einer schweren Migräne, unter der sie schon länger leidet, am letzten Prozesstag verhandlungsunfähig war, hat die Vorsitzende Richterin mittlerweile angeordnet, dass die Angeklagte in den nächsten Tagen von einer Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie medizinisch begutachtet wird. Darüber hinaus soll die Ärztin zukünftig an Prozesstagen ständig anwesend oder telefonisch erreichbar sein, um die Verhandlungsfähigkeit von Sabine E. ohne Verzögerungen begutachten zu können.

Weiterer Prozessverlauf

Am Donnerstag, den 31.5. soll die hinzugezogene Fachärztin über die Verhandlungsfähigkeit von Sabine E. aussagen und es sollen weitere Urkunden verlesen werden. Die Vorsitzende Richterin Hennig kündigte darüber hinaus an, am 7.6. den Zeugen Schulzke und am 8.6. die Zeugen Griesbaum und Monka zu laden. Ab dem 14.6. soll dann der Kronzeuge Tarek Mousli vernommen werden.

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