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64. Prozesstag: 22. März 2002

Weiterhin "Hintergrundgeräusche" der Bundesanwaltschaft

Knapp 20 SaalwachtmeisterInnen, PolizistInnen und PersonenschützerInnen waren heute im sichtbaren Einsatz, um den Prozess sicher zur Wahrheitsfindung zu geleiten. Bei gut 30 BesucherInnen am 64. Verhandlungstages stellt das ein respektables Ergebnis dar, dass - leider wie erwartetet - in keinem Verhältnis zum dargebotenen Inhalt steht. Nach den gestrigen tumultartigen "Kammerspielen", die zum frühzeitigen Abbruch führten, bemühten sich Gericht und Verteidigung heute verbissen um sachlichen Anstand. Allein die Bundesanwaltschaft zeigt zunehmend ihr ehrliches Gesicht. Die "gute schwäbische Kinderstube" ist längst vergessen, denn bereits während des ersten Satzes der Verteidigerin Studzinsky raunzte Maegerle (BAW) heute lautstark dazwischen. Sie solle lauter sprechen, so ließ es sich vom Herrn Bundesanwalt vernehmen, um gleich danach wieder in die gewohnt Apathie zu verfallen. "Wir liefern die Hintergrundgeräusche ...", so Kollege Bruns, treffender hat die Bundesanwaltschaft ihre Arbeit im Gerichtssaal bisher selten beschrieben. Mehr war bisher auch nicht nötig ...

Die Herkunft des angeblichen "RZ-Geldes" ungeklärt

Die Verteidigung von Harald G. setzte heute die Befragung vom gestrigen Tage fort. Die Glaubwürdigkeit der Aussage des Kronzeugen, er habe "Siggi" 1994 DM 60.000,-- zur Unterstützung der 'RZ' ausgehändigt, sollte weiter überprüft werden. Nachdem sich Mousli bisher - neben seiner reinen Behauptung - an keinerlei Einzelheiten der Umstände dieser angeblichen Geldübergabe erinnern will, versuchten die Anwältinnen Studzinsky und Würdinger heute wiederholt das Finanzgebaren des Zeugen zu erhellen. Durch detaillierte Vorhalte aus diversen früheren Vernehmungen ab Dezember 1999 , sowie Inaugenscheinnahme von Kontoauszügen, sollte der Kronzeuge die damaligen Geldbewegungen erklären und die Herkunft der angeblich an 'Siggi' übergebenen Summe rekonstruieren. Lediglich in diesem Zusammenhang unbedeutende Zahlungen (z.B. Miete, Versicherung) wusste Mousli zu erklären, alle anderen Geldbewegungen seien in einem 'fließenden Prozess' gewesen. Mit diesen Worten endeten wie gewohnt seine Aussagen, sobald er mit konkreten Fakten konfrontiert wurde. Ein angeblich großer Bargeldbestand, ein Kredit seines Bruders, eine größere Überweisung der Tante eines Freundes, treuhänderisches Geldvermögen dieses Freundes und Verwendungen für 'sein' Fitness-Studio "Snoops" bildeten einen schwerverdaulichen Finanzcocktail, der von den Verteidigerinnen akribisch analysiert wurde. Diese Bemühungen förderten widersprüchliche Aussagen zu verwendeten Teilsummen zutage und der Zeuge musste dabei zumindest einen Irrtum eingestehen. Auch wenn Mousli's Aussage zu der angeblichen Geldübergabe letztlich nicht widerlegt wurde, eine bestätigende Schlüssigkeit trat auch nicht zum Vorschein. Aber dass wurde bisher bei kaum einer Behauptung von ihm verlangt ...

Ein Wasserpegel macht weiter Karriere

Den Abschluss des sehr kurzen Tages der Rechtsprechung kündigten zwei Anträge der Verteidigung von Axel H. an. Rechtsanwalt Geimecke beantragte die Verlesung zweier polizeilicher Vernehmungsprotokolle aus dem März 2000. Darin habe der Kronzeuge Angaben über Mitwissende und Lage des behaupteten Waffendepots im Mehringhof gemacht, die im Widerspruch zu seinen Einlassungen in der Hauptverhandlung stünden. Weiterhin beantragte er ein Gutachten des Landesgeologie- und Grundwasseramtes, über die Grundwasserstände unterhalb des Projektezentrums Mehrighof. Der mit Bestimmtheit vom Kronzeugen ausgesagte Wasserpegel in dem angeblich ebenerdigen Sprengstofflager könne dadurch widerlegt werden.

Bundesanwalt Bruns, inzwischen ausgeruht für's Wochenende, bemängelte die Verwendung des Wortes 'Kronzeuge' bei den Anträgen der Verteidigung. Schließlich fände die Kronzeugenregelung in diesem Verfahren ja keine Anwendung..... 'Ach, Mensch, Herr Bruns!', entfuhr es da selbst der Richterin Hennig. Dann war aber auch wirklich Schluss!!

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