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20.02.2004: 170. Prozesstag
"Babyblauer Bereich"
Krankheitsbedingt, Sabine E. quälte eine schwere Erkältung und
Migräne, war der heutige Prozesstag kurz.
Rechtsanwalt Eisenberg, der, wie er sagte, "ja eigentlich gegen
die erneute Vernehmung des Kronzeugen Mousli" war, rekapitulierte
die Ergebnisse der Vernehmung Mouslis vom 168. Prozesstag. Er forderte,
da erwiesen sei, dass Mousli auch in diesem Fall gelogen habe, die
Abtrennung des Verfahrens seiner Mandantin und deren zügige Aburteilung,
um dem "unappetitlichern Schauspiel hier nicht länger beiwohnen
zu müssen".
Aus der Befragung Mouslis sei zweifelsfrei hervorgegangen, dass
der von Sabine E. verfasste Text als Ende ihres Engagements in den
RZ zu lesen sei. Darüber hinaus sei auch deutlich geworden, dass
Mousli in Hinblick auf den angeblichen Waldspaziergang gelogen hat.
Dies sei nicht zuletzt deswegen klar geworden, weil Mousli allen
Ernstes behauptet, die Berliner RZ-Gruppen hätten sich erst zwei
Jahre nach den Angriffen der Polizei auf die Strukturen der RZ in
Westdeutschland Ende 1987 zu einem Waldspaziergang getroffen, um
dort über "Sicherheitserwägungen" zu sprechen.
Sodann wurde als Zeugin erneut die Biologin Dr.in Kasten (38) zu
ihren Gutachten hinsichtlich des Algenbewuchses auf dem Sprengstoffpaket
aus dem Seegraben befragt. Während Bundesanwaltschaft und der heute
wieder besonders penetrant auftretende Richter Alban der Verteidigerin
Lunnebach unterstellten, sie habe die Gutachterin vor deren ergänzender
Expertise heimlich gebrieft, bemühte sich diese vielmehr als ökologische
Biologin zu erläutern, was sie vor allem an der erneuten Ladung
irritiert habe: "Ich bin nicht der Meinung, dass meine hier vorgelegten
Ergebnisse gerichtsrelevant gewesen sind. Ich kann im Rahmen meiner
Forschungsergebnisse nicht sagen, ob das Paket zwei Monate oder
vier Jahre im Wasser gelegen hat. Es ist mir egal, ob das der Verteidigung
nützt oder der Bundesanwaltschaft. In der Ökologie muss man Daten
interpretieren, und das geht angesichts der Datenqualität hier nicht."
Das sei weder - wie sie auf mehrfache Nachfragen betonte - mit
den statistischen Methoden des Sörensen- Index, der Jaccardschen
Zahlen noch des Reukonen- Index möglich gewesen, weil das Ausgangswissen
und -material zu dürftig gewesen sei bzw. das Material bereits zu
lang gelagert und behandelt worden war.
Wir ersparen der geschätzten LeserInnenschaft die weiteren Angriffe
des Richter Alban gegen die als Gutachterin geladene Zeugin, die
diese quasi zur Angeklagten machten, ebenso, wie weitere statistische
Details und Interpretationsnotwendigkeiten aus der Ökologie: Dr.in
Kasten erläuterte dies am Richtertisch mehrfach, um erneut zu bekunden,
dass sie sich angesichts der Ergebnisse gewundert habe, dass die
Daten im Plädoyer der Bundesanwaltschaft überhaupt Verwendung fanden.
Das gelte für alle ihre statistischen Befunde, auch für die, wie
sie auf Nachfragen bekundete, "im babyblauen Bereich" (Lunnebach).
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