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16. August 2003: 138. Prozesstag
Kunsthaar, Konten und Kredite
[Korrigierte Fassung]
Fast war der Tag herbei gesehnt worden, wo es ein Wiedersehen mit
dem Kronzeugen geben würde, um mal allerlei Ungereimtheiten,
Verkürzungen und offensichtliche Lügen in seinen Aussagen
mit ihm durch zu sprechen. Doch der Auftritt Tarek Mouslis blieb
deutlich hinter den Erwartungen der ZuschauerInnen zurück.
Ob es an seinem neuen Lebenswandel liegt, fragten sich besorgte
Stammgäste. Er sieht nicht gut aus, der Kronzeuge, mit seinem
schlecht gescheitelten Kunsthaar-Toupet und scheint auch körperlich
deutlich abzubauen. Vorbei die Tage des Kraft strotzenden Kampfsport-Profis
und smarten Ex-Revolutionär. Eher blass schlich er mit seinen
Bodyguards herein und wo seine diensteifrige Eilfertigkeit schon
früher nur schwer erträglich war, wirkte sie jetzt fast
schon verbiestert, bitter und verkniffen.
Und zur Sache war kaum mehr aus ihm heraus zu holen als schon bei
früheren Vernehmungen - immer wenn's ernst wird, werden Erinnerungslücken
oder Belange des Zeugenschutzes in Anschlag gebracht.
Aber bevor der Kronzeuge daran war, stellte RA Eisenberg erst einmal
fest, dass die Aussagen der Zeugin vom 7.8.2003 über seine
Mandantin Sabine E. zutreffend seien. Dann ging es los.
Konspiration, Kfz-Verkauf und Kontaktabzüge
Zunächst sollte Mousli zur Frage der konspirativen Wohnungen
(KW) jene Lichtbilder identifizieren, die ihm vom BKA im August
2000 vorgelegt worden waren. Dabei unterscheidet er stets die KW
der Funkgruppe, der er angehörte, und eine weitere, die den
RZ in der Oranienstraße 7 oder 9 von Wolfgang B. zur Verfügung
gestellt worden sein soll. Die Funk-KW sei am Oranienplatz aus Richtung
Görlitzer Bahnhof gleich eingangs auf der rechten Seite gelegen,
so Mousli. Am Richtertisch erläuterte er die teilweise von
ihm selbst beschrifteten Bilder und identifizierte diejenigen, welche
er aus den Vernehmungen des BKA in Erinnerung hatte. Er habe auch
eine Skizze der Funk-KW für die Vernehmungsbeamten gefertigt.
Weiter sollte den - gelinde gesagt - widersprüchlichen Aussagen
Mouslis zu seinen finanziellen Verhältnissen vor, während
und nach seiner Verhaftung 1999 auf den Grund gegangen werden. Dabei
ging es um den Verkauf eines geleasten Firmen-Fahrzeugs von Mouslis
einstigem Fitnessstudio, aus dessen Erlös er Schulden bezahlt
haben will. Bekannte hätten nach seiner Verhaftung versucht,
das Auto zu verkaufen, u.a. sein für ihn in zivilrechtlichen
Angelegenheiten tätiger Anwalt. Es habe da Schwierigkeiten
gegeben von der Mitsubishi-Bank den Fahrzeugbrief zu bekommen, wegen
der noch ausstehender Restschulden. Das ganze wurde dann ein Verlustgeschäft.
"Unsichtbare Hand" hilft Knacki in der Klemme
Tatsächlich reichte das Geld aus dem im Frühjahr 2000
getätigten Verkauf nicht mal aus, die noch ausstehende Kredit-Summe
aus dem Autokauf zu decken. Es sei ein Betrag zwischen 12.000 bis
13.000 Mark (Mousli) und 18.000 Mark übrig gewesen. Hier sei
ihm von privater Seite Geld gegeben, geschenkt oder was auch immer
worden sein, wovon er die ausstehenden Restschulden getilgt habe.
Benennen mochte Mousli den/die edleN SpenderIn jedoch nicht. Auf
"klärende" Nachfrage der BAW lässt sich also folgendes
Bild festhalten: Mousli bekommt von einer Person privat eine "Zuwendung"
in Höhe der Restschuld bei der Mitsubishi-Bank. Trotz des Insistierens
der RAin Studzinsky und ihrem Dringen auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluss,
blieb es dabei, dass Mousli die Geberperson mit richterlicher Billigung
nicht nennen musste, hatte er doch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
unterschrieben, die ihm Angelegenheiten des Zeugenschutzes und weiter
bestehende private Kontakte zu offenbaren verbiete. Durch den unverhofften
Geldsegen habe er aus dem schlechten Verkaufserlös von etwa
7.000 bis 8.000 Mark dann noch private Schulden bei seinem Anwalt
Assner und Dr. Grünberg tilgen können, was er auch - laut
Vorhalt der Verteidigung - ausgesagt hatte. Und alles war gut, eine
"unsichtbare Hand" half dem Knacki in der Bredouille aus der Klemme.
Der Kronzeuge betonte mehrfach, er habe die Außenstände
ausschließlich aus privaten Mitteln getilgt. Diese seien ihm
ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt worden, er müsse
sie nicht zurückzahlen. Es sei über ein oder mehrere Konten
an die Empfänger gelangt, denn er selbst, so Mousli, habe seit
dem 23. November 1999 kein eigenes Konto mehr gehabt. Alles weitere
"weiß ich nicht mehr genau".
Filme oder bildende Kunst?
Mousli wurde auch mit den Aussagen seiner früheren Lebensgefährtin
konfrontiert, die vor einer Woche vor Gericht vernommen worden war.
Dabei war unklar, inwieweit sich Mousli über die Hinweise aus
dem hiesigen Kurzbericht (136. Prozesstag) und einem knappen Ladungstext
hinaus, hatte vorbereiten können (Der ausführliche Bericht
vom 136. Prozesstag wurde erst am 15.8. veröffentlicht). Ihm
sei das "jetzt wieder" in Erinnerung, behauptete Mousli. Er erinnere
sich daran, dass im "Verein" (= RZ) diskutiert worden
sei, dass es für Frau E. Kontakt zu Personen geben solle, die
nicht zur RZ gehörten, weshalb er den Kontakt zwischen "Judith"
(laut Mousli der Denkname von Sabine E.) zu einer Vertrauensperson
- eben der Zeugin der vergangenen Woche - hergestellt habe. Und
dass die beiden Gymnastik-Übungen machten, sei naheliegend,
da seine damalige gute Freundin auch eine sehr gute Karate-Kämpferin
war. Auf die Nachfrage von RA Euler, wie ihm das jetzt einfalle,
wo er eine derartige Frage bei einer früheren Vernehmung verneint
habe, beanstandete die BAW schnaubend, dass damals nach "politischem"
Kontakt der beiden in Rede stehenden Frauen gefragt worden sei.
Der Kontakt habe jedoch lediglich private, sportliche Natur gehabt.
Auch Giacometti vermochte dem Zeugen nicht auf die Sprünge
zu helfen: "Giacometti kenn' ich", reicht als Bildungsnachweis
heute kaum mehr aus, zu einer Canasta-Runde zugelassen zu werden.
Es könne sein, dass er damals mit der Zeugin in der Ausstellung
war. Hm.
Auch könne er nicht sagen, wie oft er mit der Zeugin in kulturellen
Veranstaltungen gewesen sei: "Sie interessierte sich doch mehr
für Film ...", sinnierte Kroni. Doch wen interessierte
das?
Vertrauenspersonen, Affären und Beziehungen
Ja, die Zeugin habe damals schon gewusst, dass er "diesbezüglich
aktiv", also in einer illegalen Gruppe tätig war, gestand
Mousli ein. Von den RZ konkret habe sie indes nichts gewusst. Der
Wunsch mit Personen außerhalb der RZ Kontakt zu haben, sei
von Frau E. geäußert und das im "Verein" erörtert
worden. Und die Zeugin, seine einstige Liebesbeziehung und bis in
die 1990er Jahre weiterhin gute Freundin sei immerhin eine sehr,
sehr vertraute Person für ihn gewesen, weshalb er sie für
Frau E. vorschlug. Habe das nicht gegen die RZ-Regeln verstoßen?
Ach ja, apropos Liebesbeziehung: Die Zeugin Elisabeth E. habe vor
Gericht behauptet, mit ihm, Mousli, eine Liebesbeziehung gehabt
zu haben, wie es denn damit stehe, wollte RA Euler wissen. Habe
es nie gegeben, so Mousli. Und auch zur Lebensabschnittsgefährtin
Carmen T. konnte der Kronzeuge auf Aufforderung Eulers nichts Neues
sagen oder alte Aussagen korrigieren.
Auf hartnäckige Nachfrage musste Mousli dann noch zugeben,
mit einer weiteren Person, die nicht zum Zeugenschutz gehöre
und die er nicht nennen könne, über die bevorstehende
neuerliche Vernehmung und die Zeugin der Vorwoche gesprochen zu
haben. Auf Grund der Hinweise auf die Zeugin habe er über seine
Beziehung zu ihr nachgedacht und da sei ihm eben eingefallen: "Mensch
da hat es doch den Kontakt von 'Judith' zur Zeugin gegeben".
Strafe muss nicht sein
Er stellte in seiner Aussage weiter in Abrede, dass er je für
die direkte Bestrafung verantwortlicher Beamter und Politiker etwa
mittels Anschlägen als moralisch gerechtfertigt plädiert
habe. Er gestand ein, mit der Zeugin damals diese Dinge diskutiert
zu haben, sei sie doch - etwa als Mitarbeiterin der "radikal"-Redaktion
- absolut vertrauenswürdig gewesen. Erst Mitte der 1980er Jahre
habe sie sich aus der linksradikalen Szene verabschiedet, erinnerte
sich Mousli. Auch habe er durchaus für bestimmte Gewaltformen
votiert, aber eben nicht für derartige Bestrafungen. Das habe
er auch eindeutig in von ihm verfassten oder mit verfassten "radikal"-Beiträgen
deutlich gemacht. "Nein, ich habe schon damals dazu eine klare
Position gehabt", betonte er.
Kühler für Heißsporne
Nach 1986 habe er auch an keiner gewalttätigen Demo ("Das
wäre ja fast jede Demo!", stellte Richter Alban mal wieder
Sachverstand zur Schau) oder anderen solchen Aktionen der AKW-GegnerInnen,
HausbesetzerInnen oder der "Ost-Antifa" aktiv teilgenommen.
Die besagte "Schlacht um Brokdorf", die er so nie genannt
habe, sei eine Demonstration dort im Jahre 1982 gewesen. Und der
erwähnte Kessel, da sei er mehr zufällig mit einem Freund
in Hamburg auf dem Heiliggeistfeld geraten. Das sei aber friedlich
verlaufen. Er habe ab 1986 keine Steine mehr geworfen und eher mäßigend
auf Heißsporne eingewirkt, hielt ihm RA Kaleck eine frühere
Aussage vor. Auch habe er sich ab 1987 nur noch für den Funkverkehr
und das Einsatzverhalten der Polizei interessiert. Außerhalb
der RZ habe er sich, so bestätigte der Kronzeuge, nicht mehr
an gewalttätigen Aktionen beteiligt. Er sei sehr wohl über
geplante Aktionen informiert gewesen, sei doch in seiner Kampfsportschule
teilweise auf derartige Aktionen hin trainiert worden. Konkret nach
einem Sascha D. und einem Anschlag auf Kaisers gefragt, musste Mousli
passen.
Der Sprengstoff, der Springer, die Schwester und die Spenden
Zum für den Kronzeugen desaströsen Themenkomplex Sprengstoff-Depot
im Mehringhof bot Richter Alban Mousli die Version an, dass das
Lager mit 20 Kilo Sprengstoff, einer MP und etlichen Pistolen möglicherweise
mal verlegt worden war. Mehr als eines seiner verbindlichen "Ja!"
kostete das Mousli nicht.
Gerd Albartus, so ging das Themenhopping weiter, sei nie Mitglied
einer der Berliner RZ-Gruppen gewesen, sondern habe - als "Springer"
(Mousli) - an deren Diskussionen etwa über die Flüchtlingskampagne
oder den hessischen Wirtschaftsminister Hans-Herbert Karry teilgenommen,
so der Kronzeuge.
Auch das er mal in den 1970er Jahren über 100.000 Mark geerbt
habe, gestand er ein. Er will sich ein Auto gekauft, jedoch auch
gespendet und - "Ja, klar!" (Mousli) - gut gelebt haben.
Möglicherweise seien es sogar mehr als 100.000 Mark gewesen,
die ihm und seien beiden Halbgeschwistern aus dem Verkauf von Grundstücken
oder Fabriken des Anfang der 1970er Jahre bei einem Unfall gestorbenen
Vaters jeweils ausgezahlt worden seien, so der Zeuge freimütig.
Die Nachfrage, ob er etwa dem Roten Kreuz gespendet habe, überhörte
man beflissentlich im Saal.
Auch was seine Schwester angeht, blieb Mousli bei seiner - nicht
eben plausiblen - Version, seine psychisch kranke Schwester sei
Ende der 1970er Jahre aus Deutschland ausgewiesen worden. Sie habe
da so Sachen gemacht, dass sie ihre Aufenthaltserlaubnis verloren
habe. Sie sei dann - und er wisse, was das für seine Schwester
bedeutet habe - zurückgekehrt "in den Schoss der Familie".
Schaltpläne, Siegessäule und Spaziergänge
Vorhalte aus den berühmten geschwärzten Verfassungsschutz-Protokollen,
die RA Kaleck lancierte, erbrachten kein befriedigendes Ergebnis.
An ein er Stelle in der Vernehmung vom 17. April 2000 sei von einem
Schaltplan die Rede, der von einem RZ-Militanten mit Deckname "Malte"
gekommen sein soll, ob er sich daran erinnere. Tat er. Wofür
der Schaltplan gewesen sei, etwa für eine Fernzündung
und ob die etwas mit der Siegessäule zu tun gehabt habe, bohrte
Kaleck weiter. "Weiß ich nicht", ließ ihn
Mousli auflaufen. Auch über die RZ-Strukturen, einen Waldspaziergang
aller Berliner Zellen Ende der 1980er Jahre konnte Mousli nichts
mehr beisteuern. [Auch zu möglichen Kontakten zum unterdessen
verurteilten RZ-Internationalisten Johannes Weinrich, dessen Telefonnummer
man bei einer Haussuchung bei ihm gefunden habe,**] verwies
Mousli auf die BKA-Protokolle. Zu handschriftlichen Weinrich-Papieren
und Telefonnummern von "Heiner" und Ralf B. gab es auch
keinen Aufschluss. Möglicherweise blieb der Erkenntniswert
dieser Fragen all denjenigen, die keine Akteneinsicht "genießen",
auch einfach zwangsläufig verborgen. Denn was es bedeutet,
dass Mousli die Transkription des Weinrich-Autographs nicht vor
dem 23.8.2000 zu Gesicht bekam, musste den ZuhörerInnen hinten
rätselhaft bleiben. Er wisse auch nicht, beteuerte Mousli,
was da in den VS-Protokollen drinstehe, die er nie zu Gesicht bekommen
und auch nicht unterschrieben habe. Und welche Vorhalte aus den
VS-Akten ihm dann vom BKA später gemacht wurden, müsse
seiner Meinung nach aus den BKA-Protokollen hervor gehen, so Mousli.
[** Der Autor dieses Prozessberichtes hat da etwas mißverstanden.
Es ist im Prozess weder von Kontakten zwischen Mousli und Johannes
Weinrich noch über eine Telefonnummer von Weinrich gesprochen
worden.]
Steuerhinterziehung, Schulden und Streitereien
Und ob Mousli seinen körperlich behinderten, unterdessen verstorbenen
Freund Michael W., bekannt als "Roger", den er gemeinsam
mit anderen pflegte, um 60.000 Mark erleichtert haben soll unter
Vortäuschung einer finanziellen Notlage des "Vereins"
blieb ebenso ungeklärt wie andere brisante Fragen zum Finanzgebaren
des Kronzeugen. Zwar habe er in einem Brief eingestanden, es habe
sich um eine Angelegenheit zwischen ihm und W. gehandelt, hielt
ihm RAin Studzinsky vor, doch behaupte er nach wie vor, das Geld
sei nicht ihm geliehen worden. Mit der Familie sei nach W.s Tod
vereinbart worden, dass das Geld zurückgezahlt werde eierte
Mousli. Hier warfen sich Richterkollegium und BAW aber mächtig
vor ihren Schützling und keiften, dass er sich dazu schon erschöpfend
geäußert habe. "Wer hatte die Schulden?", beharrte
Frau Studzinsky. "Ich nicht", gab Mousli schnippisch zurück.
Dann zauberte die Rechtsanwältin eine weitere ungeklärte
Finanzgeschichte Mouslis aus dem Hut: Er habe doch Schulden beim
Finanzamt gehabt, da die Pflegegelder für Michael W. nicht
versteuert worden seien. Ja, das sei eine ziemlich hohe Summe gewesen,
sagte Mousli. Er sollte für an alle Pflegeteam-Mitarbeiter
ausgezahlte Honorare aus den Pflegegeldern von 1991 bis 1994 Steuern
nachzahlen: "Das war ein enormer Betrag." Er habe dann
versucht von allen aktuellen und ehemaligen Pflegeteam-Mitarbeitern
die Adressen zu recherchieren, habe aber nicht mehr alle gefunden.
Es habe sich so um 10.000 bis 11.000 Mark gehandelt, auf denen er
sitzen geblieben sei. RAin Studzinsky wollte nun noch wissen, ob
er diesen Betrag mal W. gegenüber mit dem RZ-Darlehen aufgerechnet
habe mit der Drohung, das Darlehen nicht mehr an W. zurück
zu zahlen. Nein, meinte Mousli, diesen Zusammenhang habe er nicht
hergestellt, wenn er auch eingestehe, dass es wegen der Einkommenssteuer
erheblichen Streit zwischen ihm und W. gegeben habe. Er habe die
Schulden beim Finanzamt dann partiell bezahlt, wobei ihm gelegentliche
Unterstützung durch Herrn Dr. Grünberg dabei zu Hilfe
kam. Der Rest sei ihm auf Antrag seiner Erinnerung nach vom Finanzamt
erlassen worden.
Mitgliedsbeiträge veruntreut?
Und weiter ging es: Ob seinem neuen Studio "Snoops" durch
einen Ralf E. mal 16.000 Mark geliehen worden seien? "Darüber
habe ich schon einmal gesprochen, vor zwei Jahren, auch im August",
zeigte sich Mousli überraschend als mit einem außerordentlich
präzisen Gedächtnis begabt. Er habe dem Betreffenden den
Rest des Darlehens kurz nach seiner Haftentlassung aus Moabit aus
eigenen Mitteln wieder zurückgezahlt.
Und noch eins drauf: Oberoderwitz, ob ihm das was sage, wollte
RAin Studzinsky wissen. Er habe im Jahr 1999 einen Karatekurs für
Kinder dort in Sachsen organisiert, der dann abgesagt worden sei,
half sie Mouslis Erinnerungsvermögen auf die Sprünge.
Nach der Absage, seien die auf ein Konto des Fitnessstudios eingezahlten
Kursbeiträge der Eltern nicht wieder zurück gezahlt worden.
Das habe er nach seiner Verhaftung alles seinem Kompagnon Z. übergeben
und der werde das Geld wohl zurück überwiesen haben, wand
sich der Zeuge. Auf dem Konto seiner Firma sei aber erheblich viel
weniger Geld gelegen als Beiträge eingezahlt worden seien,
fragte RAin Studzinsky weiter. Wo laut Schreiben des Anwalts A.
14.000 Mark eingezahlt worden seien, fehlten irgendwann 12.000 Mark.
Privatentnahmen könne er ausschließen, außer Honorare
für die Kampflehrer, so Mousli zu dem fehlenden Geld. Er habe
seinerzeit seinen Anwalt gebeten, sich an den Kompagnon zu wenden,
entgegnete Mousli.
Auch über sein eigenes Kontogebaren schließlich und
gemeinsame Konten mit Carmen T. und seinem Bruder Talal musste Mousli
noch Auskunft geben sowie über Keller in denen RZ-relevantes
Material abgestellt worden sein soll und eine weitere Aussage Mouslis
(18.5.00) zur Trennungsgeschichte der Lolas von den RZ (RA Kaleck).
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