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16. August 2003: 138. Prozesstag

Kunsthaar, Konten und Kredite

[Korrigierte Fassung]

Fast war der Tag herbei gesehnt worden, wo es ein Wiedersehen mit dem Kronzeugen geben würde, um mal allerlei Ungereimtheiten, Verkürzungen und offensichtliche Lügen in seinen Aussagen mit ihm durch zu sprechen. Doch der Auftritt Tarek Mouslis blieb deutlich hinter den Erwartungen der ZuschauerInnen zurück. Ob es an seinem neuen Lebenswandel liegt, fragten sich besorgte Stammgäste. Er sieht nicht gut aus, der Kronzeuge, mit seinem schlecht gescheitelten Kunsthaar-Toupet und scheint auch körperlich deutlich abzubauen. Vorbei die Tage des Kraft strotzenden Kampfsport-Profis und smarten Ex-Revolutionär. Eher blass schlich er mit seinen Bodyguards herein und wo seine diensteifrige Eilfertigkeit schon früher nur schwer erträglich war, wirkte sie jetzt fast schon verbiestert, bitter und verkniffen.

Und zur Sache war kaum mehr aus ihm heraus zu holen als schon bei früheren Vernehmungen - immer wenn's ernst wird, werden Erinnerungslücken oder Belange des Zeugenschutzes in Anschlag gebracht.

Aber bevor der Kronzeuge daran war, stellte RA Eisenberg erst einmal fest, dass die Aussagen der Zeugin vom 7.8.2003 über seine Mandantin Sabine E. zutreffend seien. Dann ging es los.

Konspiration, Kfz-Verkauf und Kontaktabzüge

Zunächst sollte Mousli zur Frage der konspirativen Wohnungen (KW) jene Lichtbilder identifizieren, die ihm vom BKA im August 2000 vorgelegt worden waren. Dabei unterscheidet er stets die KW der Funkgruppe, der er angehörte, und eine weitere, die den RZ in der Oranienstraße 7 oder 9 von Wolfgang B. zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Funk-KW sei am Oranienplatz aus Richtung Görlitzer Bahnhof gleich eingangs auf der rechten Seite gelegen, so Mousli. Am Richtertisch erläuterte er die teilweise von ihm selbst beschrifteten Bilder und identifizierte diejenigen, welche er aus den Vernehmungen des BKA in Erinnerung hatte. Er habe auch eine Skizze der Funk-KW für die Vernehmungsbeamten gefertigt.

Weiter sollte den - gelinde gesagt - widersprüchlichen Aussagen Mouslis zu seinen finanziellen Verhältnissen vor, während und nach seiner Verhaftung 1999 auf den Grund gegangen werden. Dabei ging es um den Verkauf eines geleasten Firmen-Fahrzeugs von Mouslis einstigem Fitnessstudio, aus dessen Erlös er Schulden bezahlt haben will. Bekannte hätten nach seiner Verhaftung versucht, das Auto zu verkaufen, u.a. sein für ihn in zivilrechtlichen Angelegenheiten tätiger Anwalt. Es habe da Schwierigkeiten gegeben von der Mitsubishi-Bank den Fahrzeugbrief zu bekommen, wegen der noch ausstehender Restschulden. Das ganze wurde dann ein Verlustgeschäft.

"Unsichtbare Hand" hilft Knacki in der Klemme

Tatsächlich reichte das Geld aus dem im Frühjahr 2000 getätigten Verkauf nicht mal aus, die noch ausstehende Kredit-Summe aus dem Autokauf zu decken. Es sei ein Betrag zwischen 12.000 bis 13.000 Mark (Mousli) und 18.000 Mark übrig gewesen. Hier sei ihm von privater Seite Geld gegeben, geschenkt oder was auch immer worden sein, wovon er die ausstehenden Restschulden getilgt habe. Benennen mochte Mousli den/die edleN SpenderIn jedoch nicht. Auf "klärende" Nachfrage der BAW lässt sich also folgendes Bild festhalten: Mousli bekommt von einer Person privat eine "Zuwendung" in Höhe der Restschuld bei der Mitsubishi-Bank. Trotz des Insistierens der RAin Studzinsky und ihrem Dringen auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, blieb es dabei, dass Mousli die Geberperson mit richterlicher Billigung nicht nennen musste, hatte er doch eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben, die ihm Angelegenheiten des Zeugenschutzes und weiter bestehende private Kontakte zu offenbaren verbiete. Durch den unverhofften Geldsegen habe er aus dem schlechten Verkaufserlös von etwa 7.000 bis 8.000 Mark dann noch private Schulden bei seinem Anwalt Assner und Dr. Grünberg tilgen können, was er auch - laut Vorhalt der Verteidigung - ausgesagt hatte. Und alles war gut, eine "unsichtbare Hand" half dem Knacki in der Bredouille aus der Klemme. Der Kronzeuge betonte mehrfach, er habe die Außenstände ausschließlich aus privaten Mitteln getilgt. Diese seien ihm ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt worden, er müsse sie nicht zurückzahlen. Es sei über ein oder mehrere Konten an die Empfänger gelangt, denn er selbst, so Mousli, habe seit dem 23. November 1999 kein eigenes Konto mehr gehabt. Alles weitere "weiß ich nicht mehr genau".

Filme oder bildende Kunst?

Mousli wurde auch mit den Aussagen seiner früheren Lebensgefährtin konfrontiert, die vor einer Woche vor Gericht vernommen worden war. Dabei war unklar, inwieweit sich Mousli über die Hinweise aus dem hiesigen Kurzbericht (136. Prozesstag) und einem knappen Ladungstext hinaus, hatte vorbereiten können (Der ausführliche Bericht vom 136. Prozesstag wurde erst am 15.8. veröffentlicht). Ihm sei das "jetzt wieder" in Erinnerung, behauptete Mousli. Er erinnere sich daran, dass im "Verein" (= RZ) diskutiert worden sei, dass es für Frau E. Kontakt zu Personen geben solle, die nicht zur RZ gehörten, weshalb er den Kontakt zwischen "Judith" (laut Mousli der Denkname von Sabine E.) zu einer Vertrauensperson - eben der Zeugin der vergangenen Woche - hergestellt habe. Und dass die beiden Gymnastik-Übungen machten, sei naheliegend, da seine damalige gute Freundin auch eine sehr gute Karate-Kämpferin war. Auf die Nachfrage von RA Euler, wie ihm das jetzt einfalle, wo er eine derartige Frage bei einer früheren Vernehmung verneint habe, beanstandete die BAW schnaubend, dass damals nach "politischem" Kontakt der beiden in Rede stehenden Frauen gefragt worden sei. Der Kontakt habe jedoch lediglich private, sportliche Natur gehabt.

Auch Giacometti vermochte dem Zeugen nicht auf die Sprünge zu helfen: "Giacometti kenn' ich", reicht als Bildungsnachweis heute kaum mehr aus, zu einer Canasta-Runde zugelassen zu werden. Es könne sein, dass er damals mit der Zeugin in der Ausstellung war. Hm.

Auch könne er nicht sagen, wie oft er mit der Zeugin in kulturellen Veranstaltungen gewesen sei: "Sie interessierte sich doch mehr für Film ...", sinnierte Kroni. Doch wen interessierte das?

Vertrauenspersonen, Affären und Beziehungen

Ja, die Zeugin habe damals schon gewusst, dass er "diesbezüglich aktiv", also in einer illegalen Gruppe tätig war, gestand Mousli ein. Von den RZ konkret habe sie indes nichts gewusst. Der Wunsch mit Personen außerhalb der RZ Kontakt zu haben, sei von Frau E. geäußert und das im "Verein" erörtert worden. Und die Zeugin, seine einstige Liebesbeziehung und bis in die 1990er Jahre weiterhin gute Freundin sei immerhin eine sehr, sehr vertraute Person für ihn gewesen, weshalb er sie für Frau E. vorschlug. Habe das nicht gegen die RZ-Regeln verstoßen?

Ach ja, apropos Liebesbeziehung: Die Zeugin Elisabeth E. habe vor Gericht behauptet, mit ihm, Mousli, eine Liebesbeziehung gehabt zu haben, wie es denn damit stehe, wollte RA Euler wissen. Habe es nie gegeben, so Mousli. Und auch zur Lebensabschnittsgefährtin Carmen T. konnte der Kronzeuge auf Aufforderung Eulers nichts Neues sagen oder alte Aussagen korrigieren.

Auf hartnäckige Nachfrage musste Mousli dann noch zugeben, mit einer weiteren Person, die nicht zum Zeugenschutz gehöre und die er nicht nennen könne, über die bevorstehende neuerliche Vernehmung und die Zeugin der Vorwoche gesprochen zu haben. Auf Grund der Hinweise auf die Zeugin habe er über seine Beziehung zu ihr nachgedacht und da sei ihm eben eingefallen: "Mensch da hat es doch den Kontakt von 'Judith' zur Zeugin gegeben".

Strafe muss nicht sein

Er stellte in seiner Aussage weiter in Abrede, dass er je für die direkte Bestrafung verantwortlicher Beamter und Politiker etwa mittels Anschlägen als moralisch gerechtfertigt plädiert habe. Er gestand ein, mit der Zeugin damals diese Dinge diskutiert zu haben, sei sie doch - etwa als Mitarbeiterin der "radikal"-Redaktion - absolut vertrauenswürdig gewesen. Erst Mitte der 1980er Jahre habe sie sich aus der linksradikalen Szene verabschiedet, erinnerte sich Mousli. Auch habe er durchaus für bestimmte Gewaltformen votiert, aber eben nicht für derartige Bestrafungen. Das habe er auch eindeutig in von ihm verfassten oder mit verfassten "radikal"-Beiträgen deutlich gemacht. "Nein, ich habe schon damals dazu eine klare Position gehabt", betonte er.

Kühler für Heißsporne

Nach 1986 habe er auch an keiner gewalttätigen Demo ("Das wäre ja fast jede Demo!", stellte Richter Alban mal wieder Sachverstand zur Schau) oder anderen solchen Aktionen der AKW-GegnerInnen, HausbesetzerInnen oder der "Ost-Antifa" aktiv teilgenommen. Die besagte "Schlacht um Brokdorf", die er so nie genannt habe, sei eine Demonstration dort im Jahre 1982 gewesen. Und der erwähnte Kessel, da sei er mehr zufällig mit einem Freund in Hamburg auf dem Heiliggeistfeld geraten. Das sei aber friedlich verlaufen. Er habe ab 1986 keine Steine mehr geworfen und eher mäßigend auf Heißsporne eingewirkt, hielt ihm RA Kaleck eine frühere Aussage vor. Auch habe er sich ab 1987 nur noch für den Funkverkehr und das Einsatzverhalten der Polizei interessiert. Außerhalb der RZ habe er sich, so bestätigte der Kronzeuge, nicht mehr an gewalttätigen Aktionen beteiligt. Er sei sehr wohl über geplante Aktionen informiert gewesen, sei doch in seiner Kampfsportschule teilweise auf derartige Aktionen hin trainiert worden. Konkret nach einem Sascha D. und einem Anschlag auf Kaisers gefragt, musste Mousli passen.

Der Sprengstoff, der Springer, die Schwester und die Spenden

Zum für den Kronzeugen desaströsen Themenkomplex Sprengstoff-Depot im Mehringhof bot Richter Alban Mousli die Version an, dass das Lager mit 20 Kilo Sprengstoff, einer MP und etlichen Pistolen möglicherweise mal verlegt worden war. Mehr als eines seiner verbindlichen "Ja!" kostete das Mousli nicht.

Gerd Albartus, so ging das Themenhopping weiter, sei nie Mitglied einer der Berliner RZ-Gruppen gewesen, sondern habe - als "Springer" (Mousli) - an deren Diskussionen etwa über die Flüchtlingskampagne oder den hessischen Wirtschaftsminister Hans-Herbert Karry teilgenommen, so der Kronzeuge.

Auch das er mal in den 1970er Jahren über 100.000 Mark geerbt habe, gestand er ein. Er will sich ein Auto gekauft, jedoch auch gespendet und - "Ja, klar!" (Mousli) - gut gelebt haben. Möglicherweise seien es sogar mehr als 100.000 Mark gewesen, die ihm und seien beiden Halbgeschwistern aus dem Verkauf von Grundstücken oder Fabriken des Anfang der 1970er Jahre bei einem Unfall gestorbenen Vaters jeweils ausgezahlt worden seien, so der Zeuge freimütig. Die Nachfrage, ob er etwa dem Roten Kreuz gespendet habe, überhörte man beflissentlich im Saal.

Auch was seine Schwester angeht, blieb Mousli bei seiner - nicht eben plausiblen - Version, seine psychisch kranke Schwester sei Ende der 1970er Jahre aus Deutschland ausgewiesen worden. Sie habe da so Sachen gemacht, dass sie ihre Aufenthaltserlaubnis verloren habe. Sie sei dann - und er wisse, was das für seine Schwester bedeutet habe - zurückgekehrt "in den Schoss der Familie".

Schaltpläne, Siegessäule und Spaziergänge

Vorhalte aus den berühmten geschwärzten Verfassungsschutz-Protokollen, die RA Kaleck lancierte, erbrachten kein befriedigendes Ergebnis. An ein er Stelle in der Vernehmung vom 17. April 2000 sei von einem Schaltplan die Rede, der von einem RZ-Militanten mit Deckname "Malte" gekommen sein soll, ob er sich daran erinnere. Tat er. Wofür der Schaltplan gewesen sei, etwa für eine Fernzündung und ob die etwas mit der Siegessäule zu tun gehabt habe, bohrte Kaleck weiter. "Weiß ich nicht", ließ ihn Mousli auflaufen. Auch über die RZ-Strukturen, einen Waldspaziergang aller Berliner Zellen Ende der 1980er Jahre konnte Mousli nichts mehr beisteuern. [Auch zu möglichen Kontakten zum unterdessen verurteilten RZ-Internationalisten Johannes Weinrich, dessen Telefonnummer man bei einer Haussuchung bei ihm gefunden habe,**] verwies Mousli auf die BKA-Protokolle. Zu handschriftlichen Weinrich-Papieren und Telefonnummern von "Heiner" und Ralf B. gab es auch keinen Aufschluss. Möglicherweise blieb der Erkenntniswert dieser Fragen all denjenigen, die keine Akteneinsicht "genießen", auch einfach zwangsläufig verborgen. Denn was es bedeutet, dass Mousli die Transkription des Weinrich-Autographs nicht vor dem 23.8.2000 zu Gesicht bekam, musste den ZuhörerInnen hinten rätselhaft bleiben. Er wisse auch nicht, beteuerte Mousli, was da in den VS-Protokollen drinstehe, die er nie zu Gesicht bekommen und auch nicht unterschrieben habe. Und welche Vorhalte aus den VS-Akten ihm dann vom BKA später gemacht wurden, müsse seiner Meinung nach aus den BKA-Protokollen hervor gehen, so Mousli.

[** Der Autor dieses Prozessberichtes hat da etwas mißverstanden. Es ist im Prozess weder von Kontakten zwischen Mousli und Johannes Weinrich noch über eine Telefonnummer von Weinrich gesprochen worden.]

Steuerhinterziehung, Schulden und Streitereien

Und ob Mousli seinen körperlich behinderten, unterdessen verstorbenen Freund Michael W., bekannt als "Roger", den er gemeinsam mit anderen pflegte, um 60.000 Mark erleichtert haben soll unter Vortäuschung einer finanziellen Notlage des "Vereins" blieb ebenso ungeklärt wie andere brisante Fragen zum Finanzgebaren des Kronzeugen. Zwar habe er in einem Brief eingestanden, es habe sich um eine Angelegenheit zwischen ihm und W. gehandelt, hielt ihm RAin Studzinsky vor, doch behaupte er nach wie vor, das Geld sei nicht ihm geliehen worden. Mit der Familie sei nach W.s Tod vereinbart worden, dass das Geld zurückgezahlt werde eierte Mousli. Hier warfen sich Richterkollegium und BAW aber mächtig vor ihren Schützling und keiften, dass er sich dazu schon erschöpfend geäußert habe. "Wer hatte die Schulden?", beharrte Frau Studzinsky. "Ich nicht", gab Mousli schnippisch zurück. Dann zauberte die Rechtsanwältin eine weitere ungeklärte Finanzgeschichte Mouslis aus dem Hut: Er habe doch Schulden beim Finanzamt gehabt, da die Pflegegelder für Michael W. nicht versteuert worden seien. Ja, das sei eine ziemlich hohe Summe gewesen, sagte Mousli. Er sollte für an alle Pflegeteam-Mitarbeiter ausgezahlte Honorare aus den Pflegegeldern von 1991 bis 1994 Steuern nachzahlen: "Das war ein enormer Betrag." Er habe dann versucht von allen aktuellen und ehemaligen Pflegeteam-Mitarbeitern die Adressen zu recherchieren, habe aber nicht mehr alle gefunden. Es habe sich so um 10.000 bis 11.000 Mark gehandelt, auf denen er sitzen geblieben sei. RAin Studzinsky wollte nun noch wissen, ob er diesen Betrag mal W. gegenüber mit dem RZ-Darlehen aufgerechnet habe mit der Drohung, das Darlehen nicht mehr an W. zurück zu zahlen. Nein, meinte Mousli, diesen Zusammenhang habe er nicht hergestellt, wenn er auch eingestehe, dass es wegen der Einkommenssteuer erheblichen Streit zwischen ihm und W. gegeben habe. Er habe die Schulden beim Finanzamt dann partiell bezahlt, wobei ihm gelegentliche Unterstützung durch Herrn Dr. Grünberg dabei zu Hilfe kam. Der Rest sei ihm auf Antrag seiner Erinnerung nach vom Finanzamt erlassen worden.

Mitgliedsbeiträge veruntreut?

Und weiter ging es: Ob seinem neuen Studio "Snoops" durch einen Ralf E. mal 16.000 Mark geliehen worden seien? "Darüber habe ich schon einmal gesprochen, vor zwei Jahren, auch im August", zeigte sich Mousli überraschend als mit einem außerordentlich präzisen Gedächtnis begabt. Er habe dem Betreffenden den Rest des Darlehens kurz nach seiner Haftentlassung aus Moabit aus eigenen Mitteln wieder zurückgezahlt.

Und noch eins drauf: Oberoderwitz, ob ihm das was sage, wollte RAin Studzinsky wissen. Er habe im Jahr 1999 einen Karatekurs für Kinder dort in Sachsen organisiert, der dann abgesagt worden sei, half sie Mouslis Erinnerungsvermögen auf die Sprünge. Nach der Absage, seien die auf ein Konto des Fitnessstudios eingezahlten Kursbeiträge der Eltern nicht wieder zurück gezahlt worden. Das habe er nach seiner Verhaftung alles seinem Kompagnon Z. übergeben und der werde das Geld wohl zurück überwiesen haben, wand sich der Zeuge. Auf dem Konto seiner Firma sei aber erheblich viel weniger Geld gelegen als Beiträge eingezahlt worden seien, fragte RAin Studzinsky weiter. Wo laut Schreiben des Anwalts A. 14.000 Mark eingezahlt worden seien, fehlten irgendwann 12.000 Mark. Privatentnahmen könne er ausschließen, außer Honorare für die Kampflehrer, so Mousli zu dem fehlenden Geld. Er habe seinerzeit seinen Anwalt gebeten, sich an den Kompagnon zu wenden, entgegnete Mousli.

Auch über sein eigenes Kontogebaren schließlich und gemeinsame Konten mit Carmen T. und seinem Bruder Talal musste Mousli noch Auskunft geben sowie über Keller in denen RZ-relevantes Material abgestellt worden sein soll und eine weitere Aussage Mouslis (18.5.00) zur Trennungsgeschichte der Lolas von den RZ (RA Kaleck).

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