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100. Prozesstag: 14. Oktober 2002
Schiebetermin mit Schwierigkeiten
Länger als zehn Tage darf die Kammer den Prozess nicht unterbrechen,
sonst muss wieder von vorne angefangen werden. Da dies niemand will,
musste sich das Gericht heute um 8.30 Uhr zu einem Kurztermin zusammenfinden.
Doch so richtig wollte die ganze Sache nicht in die Gänge kommen.
Zunächst war die Vorsitzende Richterin Henning kaum zu verstehen,
da ihr Mikro hartnäckig rauschte. Dann folgte eine fast einstündige
Unterbrechung, da der Öffentlichkeit zunächst der Weg
gebahnt werden musste. Für eine Frau im Rollstuhl hatte sich
der übliche Weg zum Saal 500 als unbefahrbar erwiesen. Mehrere
Versuche, über andere Wege einen Fahrstuhl zu erreichen, schlugen
zunächst fehl und als der Fahrstuhl schließlich doch
noch erreicht werden konnte, stellte sich heraus, dass er kaputt
war. Schließlich musste die Frau über etliche Stufen
getragen werden. Als die Verhandlung dann um 9.15 Uhr begann, erklärte
die Vorsitzende Richterin der "Dame im Rollstuhl", dass sie doch
bitte beim nächsten Mal "einen Tag vorher" Bescheid geben solle,
dann könne man das besser organisieren.
9.15 Uhr ging es dann also los. Richter Hanschke, dem an seinem
leicht gebräunten Teints der unterbrochene Urlaub in der Türkei
anzusehen war, verlas das dreiseitige Gutachten eines BKA- Beamten,
in dem einige Fragen der Rechtsanwältin Studzinski zur Dokumentation
von Abhörbändern beantwortet wurden. Nachdem dies erledigt
war, meldete sich noch der, heute allein anwesende, Bundesanwalt
Walenta mit zwei Stellungnahmen zu Wort, die sich auf Anträge
von Rechtsanwalt Euler vom 26.9.2002 bezogen. Nach Ansicht der BAW
soll weder ein Bunker in Frankreich besichtigt werden, in dem der
Angeklagte Sch. mit der Zeugin Barbara W. Schießübungen
gemacht haben will, noch ein amerikanischer Staatsbürger eingeflogen
werden, der bezeugen soll, dass Frau W. schon einmal geschossen
habe. Aber auch die Öffentlichkeit des Seegrabens soll - nach
Ansicht der BAW - nicht in Augenschein genommen werden. Einen ähnlichen
Antrag habe das Gericht schließlich schon einmal zurückgewiesen.
Mit einer Nettoverhandlungszeit von 13 Minuten endete der Verhandlungstag,
der übrigens der einhundertdreiundzwanstigtse gewesen wäre,
wenn alle Ausfalltermine mitzählen würden.
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