169. Prozesstag: 13. Februar 2004
Mousli das letzte Mal im Zeugenstand?
Der heutige Prozesstag wurde mit der weiteren Befragung des Kronzeugen
bestritten. Es sieht ganz danach aus, als wäre dies sein letzter
Auftritt vor diesem Gericht gewesen.
"Das brauchen Sie nicht zu beantworten, das hatten wir schon"
(Vorsitzende Richterin Hennig)
Auf Antrag der Verteidigung wurden Mousli von der Vorsitzenden
Richterin Hennig ausgesuchte Passagen aus seinen insgesamt 59 Befragungen
durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanwaltschaft (BAW)
vorgehalten. Unter wohlwollenden Blicken der Bundesanwälte
Bruns und Walenta und mit freundlicher Unterstützung durch
den Senat, bestätigte der Kronzeuge im Wesentlichen alle ihm
vorgehaltenen Passagen.
Dabei ging es zunächst um den von ihm in verschiedenen Vernehmungen
behaupteten Diebstahl eines VW-Passats, der später beim Anschlag
auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde
Hollenberg eingesetzt wurde. Zu diesem Diebstahl hat Mousli nicht
nur widersprüchliche sondern teilweise vollkommen falsche Angaben
gemacht.
Ein anderer Komplex betraf die Frage, wie und wann Mousli sich
wieder daran erinnert haben will, dass ein früherer Deckname
von Rudolf Sch. "Horst" gewesen sein soll. Mousli zeigte sich heute
bemüht zu versichern, dass ihm dieser Deckname schon zu Beginn
des Jahres 2000 eingefallen wäre, allerdings wisse er nicht
mehr wie er darauf gekommen sei. Rechtsanwalt Euler wiederum machte
Mousli darauf aufmerksam, dass er bis April 2000 an keiner Stelle
von anderen Decknamen gesprochen habe. Erst nach den ersten Gesprächen,
die der Kronzeuge mit Beamten des Bundesverfassungsschutzes gehabt
hatte, seien ihm angebliche alte Decknamen wieder eingefallen.
"Das habe ich so gesagt" (Mousli)
Per Gerichtsbeschluss wurde dann das weitere Verlesen von Passagen
aus Vernehmungsprotokollen, wie in einem Antrag von Rechtsanwältin
Lunnebach vom Vortage gefordert, abgelehnt, "weil zu den jetzigen
und früheren Aussagen kein Widerspruch besteht".
Für die drei ZuschauerInnen und die Prozessbeteiligten ziemlich
dröge wurde es dann, als Mousli auf Antrag der Verteidigung
die gesamten Gesprächsprotokolle seiner 59 Vernehmungen in
Augenschein zu nehmen hatte, um zu bestätigen, dass die Protokolle
von ihm persönlich unterschrieben worden waren und damit dem
entsprächen, was er damals ausgesagt habe.
Rechtsanwalt von Schlieffen bemühte sich im Anschluss durch
eigenständiges Vortragen längerer Passagen aus den Vernehmungsprotokollen
deutlich werden zu lassen, dass Mousli mitnichten - so wie immer
von ihm behauptet - versucht habe Lothar E. bis zu Beginn des Jahres
2000 nicht zu belasten. Vielmehr zeigten die vorgetragenen Passagen,
dass Mousli seinen "besten Freund" Lothar schon sehr früh anfing
zu belasten und dies - wie von Schlieffen zusammenfassend feststellte
- "ohne Not".
"Heiner und Toni habe ich persönlich nie gesehen" (Mousli,
30.11.1999)
Auf Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach wurden dem Kronzeugen
sodann weitere Passagen aus seinen Vernehmungsprotokollen vorgehalten,
die er heute erneut bestätigte. Dies betraf insbesondere den
Komplex der dubiosen Identifizierung des "Heiner", von dem er zwar
am 30.11.1999 noch behauptet hatte, ihn nie gesehen zu haben, ihn
jedoch wenig später - mit kaum kaschierter Hilfe durch die
BKA-Beamten - anhand von Lichtbildern als Matthias B. identifizierte.
Zum Abschluss des Verhandlungstages, verlas die Richterin, auf
einen weiteren Antrag der Verteidigung, alle handschriftlichen Erklärungen
und Aufzeichnungen, die vom Kronzeugen gemacht wurden und dem Bundeskriminalamt
(BKA) übergeben worden waren.
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