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4. Prozesstag: 12. April 2001

Prozess wird neu aufgerollt

Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle abgelehnt

Mit dem heutigen Beschluss des Gerichts, das Verfahren mit dem gegen Rudolf Sch. in gleicher Sache zu verbinden, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Das Gericht entschied darüber hinaus am späten Nachmittag die Haftfortdauer bei den vier Angeklagten.

Nach nur 40 Minuten verkündete Richterin Gisela Hennig am 4. Prozesstag die Aussetzung der laufenden Hauptverhandlung. Der Senat gab keinen Termin für die Eröffnung des neuen Prozesses bekannt. Zuvor hatte der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin beschlossen, dass Rudolf Sch. zusammen mit den anderen Beschuldigten der Prozess gemacht werden soll. Richterin Hennig gab "prozessökonomische Gründe" für diese Entscheidung an.

Dem gegenüber hatten sich bereits am Vortag Rechtsanwalt Jasper v. Schlieffen und Rechtsanwältin Silke Studzinsky schriftlich gegen eine Verbindung ausgesprochen. Rudolf Sch. wird der gleichen Taten beschuldigt wie die anderen vier Angeklagten. Darüberhinaus wirft die Bundesanwaltschaft (BAW) ihm "Rädelsführerschaft" vor.

Verfassungsbeschwerde wegen Fortdauer der Untersuchungshaft

Zu Beginn des 4. Verhandlungstages informierte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg das Gericht darüber, dass er Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft eingelegt habe. Eisenberg warf dem Gericht und der BAW vor, das Verfahren zu verschleppen. Sie hätten nichts dafür getan, das Verfahren zu befördern. So sei es bisher weder zu Sachverhaltsaufklärungen, noch zur Verlesung der Anklage gekommen. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot.

Als Skandal bewertete er darüber hinaus, dass es seit über drei Monaten zu keiner mündlichen Haftprüfung für die Angeklagten gekommen sei.

Gericht ordnet Haftfortdauer an

Im Anschluss an die Hauptverhandlung fand noch im Gerichtssaal eine mündliche Haftprüfung bei den vier Angeklagten statt. Hintereinander konnten alle vier Angeklagten mit ihren VerteidigerInnen vor dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Anträge auf Aufhebung der Haftbefehle bzw. deren Außervollzugsetzung vorbringen.

Nach mehrstündiger Beratung gab der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin am späten Nachmittag bekannt, das es alle Anträge ablehne. Die Beschuldigten sind somit weiterhin in Untersuchungshaft. Obwohl die Angeklagten bis zu ihrer Verhaftung in festen sozialen Verhältnissen gelebt haben, geht das Gericht von einer bestehenden Fluchtgefahr aus. Anderweitige Beschwerdegründe, wie z.B. Verfahrensfehler, Verfahrensverschleppung durch die Ermittlungsbehörden oder eine unverhältnismäßig lange U-Haftdauer in Bezug auf das zu erwartenden Strafmaß konnte das Gericht nicht erkennen.

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