4. Prozesstag: 12. April 2001
Prozess wird neu aufgerollt
Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle abgelehnt
Mit dem heutigen Beschluss des Gerichts, das Verfahren mit dem gegen
Rudolf Sch. in gleicher Sache zu verbinden, muss der Prozess neu aufgerollt
werden.
Das Gericht entschied darüber hinaus am späten Nachmittag die
Haftfortdauer bei den vier Angeklagten.
Nach nur 40 Minuten verkündete Richterin Gisela Hennig am 4.
Prozesstag die Aussetzung der laufenden Hauptverhandlung. Der Senat gab
keinen Termin für die Eröffnung des neuen Prozesses bekannt.
Zuvor hatte der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin beschlossen, dass
Rudolf Sch. zusammen mit den anderen Beschuldigten der Prozess gemacht
werden soll. Richterin Hennig gab "prozessökonomische
Gründe" für diese Entscheidung an.
Dem gegenüber hatten sich bereits am Vortag Rechtsanwalt Jasper v.
Schlieffen und Rechtsanwältin Silke Studzinsky schriftlich gegen eine
Verbindung ausgesprochen. Rudolf Sch. wird der gleichen Taten beschuldigt
wie die anderen vier Angeklagten. Darüberhinaus wirft die
Bundesanwaltschaft (BAW) ihm "Rädelsführerschaft"
vor.
Verfassungsbeschwerde wegen Fortdauer der
Untersuchungshaft
Zu Beginn des 4. Verhandlungstages informierte Rechtsanwalt Johannes
Eisenberg das Gericht darüber, dass er Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht wegen der unverhältnismäßig langen
Untersuchungshaft eingelegt habe. Eisenberg warf dem Gericht und der BAW
vor, das Verfahren zu verschleppen. Sie hätten nichts dafür
getan, das Verfahren zu befördern. So sei es bisher weder zu
Sachverhaltsaufklärungen, noch zur Verlesung der Anklage gekommen.
Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot.
Als Skandal bewertete er darüber hinaus, dass es seit über
drei Monaten zu keiner mündlichen Haftprüfung für die
Angeklagten gekommen sei.
Gericht ordnet Haftfortdauer an
Im Anschluss an die Hauptverhandlung fand noch im Gerichtssaal eine
mündliche Haftprüfung bei den vier Angeklagten statt.
Hintereinander konnten alle vier Angeklagten mit ihren VerteidigerInnen vor
dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Anträge auf
Aufhebung der Haftbefehle bzw. deren Außervollzugsetzung
vorbringen.
Nach mehrstündiger Beratung gab der 1. Strafsenat des
Kammergerichts Berlin am späten Nachmittag bekannt, das es alle
Anträge ablehne. Die Beschuldigten sind somit weiterhin in
Untersuchungshaft. Obwohl die Angeklagten bis zu ihrer Verhaftung in festen
sozialen Verhältnissen gelebt haben, geht das Gericht von einer
bestehenden Fluchtgefahr aus. Anderweitige Beschwerdegründe, wie z.B.
Verfahrensfehler, Verfahrensverschleppung durch die
Ermittlungsbehörden oder eine unverhältnismäßig lange
U-Haftdauer in Bezug auf das zu erwartenden Strafmaß konnte das
Gericht nicht erkennen.
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