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168. Prozesstag: 12. Februar 2004
Weitgehende Selbstdemontage des Kronzeugen
Mousli heutiger Auftritt war der erste, nachdem seine Bewährungsfrist
im Dezember abgelaufen war. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete
ihn daher als unbelastet und wollte wissen, ob er bei seinen Aussagen
bleibe. Mousli bestätigte, dass "da, wo ich mich erinnert habe,
habe ich mich erinnert, da, wo ich mir sicher war, bin ich mir sicher."
Der heutige Tag zeigte, dass das nicht besonders viel ist. Entsprechend
war das kein guter Tag für die Bundesanwaltschaft, und es war
kein guter Tag für den Kronzeugen.
Mousli behauptete, befragt dazu, warum er noch am 25. November
1999 weder die Namen des Angeklagten Lothar E. noch des Angeklagten
Axel H. genannt habe, sie späterhin aber schwer beschuldigte,
er habe sich "zurückgehalten", später dann seine Aussagen
"präzisiert. Das haben wir ja schon erörtert." Er habe
seinen "Freund" Lothar E. bis Dezember 1999 nicht belasten wollen.
So offensichtlich sind jedoch die Widersprüche zwischen seinen
damaligen polizeilichen Vernehmungen und seinen Aussagen vor Gericht,
dass die Verteidigerin Edith Lunnebach den Antrag auf Verlesung
eben jener Vernehmungen stellte. Acht (8) Minuten brauchte das Gericht
in der nachfolgenden Pause, um zu dem Ergebnis zu kommen, diesen
Antrag abzulehnen (und vermutlich den einen oder anderen Kaffee
zu trinken).
In der weiteren Vernehmung durch die Richterin wurde Mousli mit
seinen Aussagen konfrontiert, Sicherheit habe stets oberste Priorität
in den RZ gehabt und seiner Behauptung, an dem Anschlag auf Hollenberg
seien beide Berliner RZ-Gruppen beteiligt gewesen (Vernehmungen
vom 30. 11. 1999 und 16. 12. 1999). Erneut wurde der Antrag gestellt,
Mouslis divergierende Aussagen verlesen zu lassen, erneut wurde
unterbrochen (3 Minuten), und erneut wurde der Antrag mit der Begründung
abgelehnt, es gebe "keine Widersprüche". Schon jetzt monierte
Bundesanwalt Bruns, "jetzt wird's langsam nervig", offensichtlich
noch nicht ahnend, dass es heute noch deutlich unangenehmer für
ihn werden würde.
Verlesung handschriftlicher Notizen des Kronzeugen
Lothar E., so Mousli in handschriftlichen Aufzeichnungen, die Richter
Hanschke verlas, sei "zu meinem besten Freund geworden, wenn es
so etwas gibt", und diese Freundschaft sei erst 1996/97 beendet
worden. Aus den für das Bundeskriminalamt (BKA) gefertigten
Aufzeichnungen geht auch klar hervor, dass Mousli "seinen besten
Freund" keineswegs, wie wiederholt vor Gericht und in Vernehmungen
behauptet, "schützen" wollte. Mousli beschuldigte "seinen Freund"
vielmehr gegenüber dem BKA, organisiert Scheinehen anzubahnen
und entblödete sich nicht, ihm gar kommerzielle Eheanbahnung
zu unterstellen. Ausführlich berichtete er in den Aufzeichnungen
sodann über seine Tätigkeit in der Funkgruppe, die diverse
Abhöraktionen durchführte und etwa den Polizeifunk regelmäßig
würdigte. Dann schließen sich lange Namenslisten an,
denen Mousli, wo möglich (und wie gefordert), verschiedene
Orte, an denen diese sich in den 1980er Jahren aufgehalten haben
und tätig gewesen sein sollen, zuordnet. Das Kopfschütteln
auf der Zuschauerbank - diesmal gut gefüllt - bezog sich nicht
allein auf die umfangreiche Namensliste, sondern auch auf die zum
Teil abenteuerlichen Zuordnungen. Ganz nebenbei verteilte Mousli
in diesen Aufzeichnungen Kandidatinnenplätze für mögliche
Mitglieder der "Roten Zora" oder ordnete Leute weiteren angeblich
in Berlin existierenden Funkgruppen zu, die noch heute Schwierigkeiten
haben, überhaupt ein Telefon zu benutzen.
Vorgehalten wurden Mousli sodann seine widersprüchlichen Angaben
zu angeblich mit Lothar E. gemeinsam gestohlenen Pkw und zum angeblichen
Diebstahl von Nummernschildern. So abstrus diese Ausführungen
waren, Mousli kann heute nicht mehr zurück und muss an diesen
Aussagen festhalten. Im Zweifelsfall haben ihn, so Mousli, daher
immer die Angeklagten belogen. Lediglich auf die Frage, warum er
die Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher verwechselt habe,
redete er Klartext: "Das ist normal, ich habe einiges verwechselt."
Erneut stellte die Rechtsanwältin den Antrag, die unterschiedlichen
Aussagen des Zeugen verlesen zu lassen, erneut monierte Bundesanwalt
Bruns, hier werde entgegen der Strafprozessordnung die Beweisaufnahme
wiederholt, erneut wurde die Sitzung unterbrochen Diesmal dauerte
es 12 Minuten für die Entscheidung, den Beschluss des Gerichts
zurückzustellen und nicht heute über den Antrag zu entscheiden.
Bundesanwalt Bruns kam erst nach 17 Minuten an den Ort des Geschehens
zurück, gerade rechtzeitig, um den abenteuerlichen Geschichten
zum angeblichen...
Sprengstoffdepot im MehringHof
... durch seinen Kronzeugen folgen zu müssen. Keinen blassen
Schimmer, aber gehörige kriminelle Energie, so lassen sich
die Mutmaßungen Mouslis zu einem angeblichen Sprengstoffdepot
im MehringHof und dessen angeblichen 'Betreuern' zusammenfassen.
Über die Stationen 30. November, 7., 16., und 30. Dezember,
2. und 19. Januar 2000 sowie 15. und 21. März 2000 wurde klar,
dass Mousli noch vor den Durchsuchungen des MehringHofs alle Varianten
für ein angebliches Versteck durchgebastelt hatte. Je unsicherer
er wurde, desto mehr beschuldigte er die Angeklagten, "sensible,
sicherheitsrelevante Sachen immer gemeinsam besprochen" und das
Depot gemeinsam verwaltet zu haben (die Entscheidung, über
einen Antrag auf Verlesung der widersprüchlichen Aussagen Mouslis
durch die Rechtsanwältin Lunnebach, wird zurückgestellt).
Auch eine Tabelle hatte Mousli gefertigt, in der er angebliche
Decknamen angeblichen Klarnamen zuordnete und vermerkte, wo er welche
Person kennen gelernt haben will. Sodann bastelte er im Auftrag
des BKA Lebensläufe der Angeklagten. Richter Hanschke verlas
auch diese Papiere und fragte sodann pflichtschuldig ab, ob Mousli
jeweils für die Aussagen vom 30. November 1999 und 16. Dezember
"Korrekturen seiner Aussagen vorgenommen" habe. Mousli bejahte:
"Ich kann mich an den Text nicht mehr erinnern, aber wenn ich das
unterschrieben habe, habe ich das auch so gesagt."
Die widersprüchlichen Angaben zur ZSA waren sodann Gegenstand
der Verhandlung, wieder wurde ein Antrag von Rechtsanwältin
Lunnebach nicht beschieden. Genauso wurde mit den Berichten Mouslis
über einen angeblichen Waldspaziergang verfahren, den die beiden
RZ-Gruppen "1989 oder 1990 gemeinsam unternommen haben" sollen,
um "weitere Perspektiven zu diskutieren."
Hier muss Mousli an der angeblichen Wanderung entlang des Wannsee
festhalten, weil er sonst gar keine Handhabe hätte, den Angeklagten
Matthias B. zu beschuldigen, denn den hatte er nach eigenen Angaben
als RZ-Mitglied nie gesehen. Leidlich aufmerksam war zudem dem Berichterstattenden
Richter Hanschke aufgefallen, dass in einer Vernehmung im Jahr 2000
der Name des Angeklagten Axel H. nicht auftaucht. Das konnte sich
Mousli auch nicht erklären, hielt aber auf Nachfrage im nächsten
Komplex an der Behauptung fest, er habe das angeblich in einem Seegraben
versenkte Sprengstoffpaket beim Spazierengehen "immer durchschimmern"
sehen.
Auch zur Siegessäule, hier will Mousli die Informationen von
Lothar E. 1994 erhalten haben, hielt Mousli an seinen Angaben vom
Hörensagen fest, auch hier wurde ein Antrag von Rechtsanwältin
Lunnebach nicht beschieden.
Hennig: "Patriarchatspapier? Erzählen Sie doch 'mal..."
Die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, die mit dieser ach so
präzisen Aufforderung schon so manchen Zeugen zum Wahnsinn
getrieben hat, stieß bei Mousli auf einen agilen Kronzeugen,
denn sofort wusste er zu berichten, das Papier sei von der Angeklagten
Sabine E. etwa 1987 geschrieben worden, habe sich zunächst
mit der Situation der schwarzen Frauen in Südafrika auseinandergesetzt
und sei in der Gruppe in Hinblick auf unterschiedliche Linien sehr
kontrovers diskutiert worden. Judith, so der angebliche Deckname
von Sabine E., habe das Papier verteidigt, der Angeklagte Rudolph
Sch. habe sie unterstützt; beide hätten sich von der Flüchtlings-
und sozialen Frage abwenden wollen. Das Papier sei Anfang 1988 in
der Berliner RZ diskutiert worden (nach der Einlassung von Sabine
E. unter dem Titel "Das Spiel ist aus"). 1989 sei es veröffentlicht
worden unter dem Titel "Was
ist das Patriarchat". Wiederholt insistierte Mousli, es sei
von Sabine E. geschrieben worden. Der Entwurf und die Veröffentlichung
seien sich sehr ähnlich; er wisse aber nicht, wie das Papier
dann aufgenommen worden sei; auch ob er nach der Veröffentlichung
noch an Diskussionen über das Papier teilgenommen habe, wisse
er nicht mehr.
Laut Mousli zielte das Papier jedoch auf keinen Fall auf die Beendigung
einer bewaffneten, revolutionären Politik, sondern "im Gegenteil,
als ich das äußerte, wurde ich von Judith beschimpft."
Fragen, worin die Kontroversen bestanden hätten, wich Mousli
aus, betonte stattdessen aber die besondere Gefährlichkeit
von Sabine E., Rudolf Sch. und - ungefragt - Matthias B. Dass, wie
Sabine E. und Rudolph Sch. in ihren Einlassungen erläutert
hatten, mit dem Ende der Flüchtlingskampagne auch das Projekt
RZ für sie erledigt war, bezeichnete Mousli als "Quatsch".
Auf die Frage durch Rechtsanwalt Eisenberg, wie er beschimpft worden
sei, ob als "Weichei" oder "Kleinbürger", wie Mousli oftmals
vor Gericht beklagt hatte, konnte er jedoch angeblich nicht erinnern.
Willkommen im Patriarchat
Richterin Hennig verlas sodann Auszüge aus der Einlassung
von Sabine E., in der diese von einem "historischen Verfallsdatum
der RZ" spricht und die Notwendigkeit betont, den "vorindustriellen
Begriff" des Patriarchats sowie dessen heutige Bedeutung zu analysieren.
Diese Analyse lasse sich jedenfalls mit der damaligen Politik der
RZ nicht verbinden und sie habe sich daher "redlich bemüht",
deren Politik zu beenden.
Mousli behauptete der Begriff des "historischen Verfallsdatums"
sei "aus der Retrospektive gewählt", in Konkurrenz zur Roten
Zora habe sie sich in der Tat "redlich bemüht, den revolutionären
Kampf fortzuführen. Es ging um Umorientierung weg von der sozialen
Frage, aber nicht weg vom bewaffneten Kampf oder den RZ."
Jetzt schlug, nachdem Frau Hennig mit der Verlesung der Einlassung
die Steilvorlage gegeben hatte, die Stunde der Patriarchatsexperten.
Rechtsanwalt Eisenberg nämlich wollte nun von Mousli wissen,
ob er das Papier erinnere und wo stehe, es sei eine neue revolutionäre
Strömung nötig. Kollege Euler fragt, ob Mousli das Papier
verstanden habe: "Herr Mousli, was heißt das, wenn in einem
Papier zur unauflöslichenGeschlechterdifferenz steht, diese
'zerreißt alle revolutionären Entwürfe als Makulatur'?"
Mousli meinte nun, er habe nie behauptet, in dem Papier sei von
einer neuen Linie die Rede gewesen, wohl aber habe in der kontroversen
Diskussion Judith diese Perspektive eingefordert. Bundesanwalt Bruns,
auch Geschlechterexperte, reichte es. Er forderte das Gericht auf,
die Befragung zu beenden, er widerspreche energisch den Unterstellungen,
suggestiven Befragungen und der Art und Weise der Verteidigung überhaupt.
Laut ging es zu, und um 11.55 Uhr wurde von Richterin Hennig bis
13.00 Uhr unterbrochen.
Erst um 13.15 Uhr kann es weitergehen, denn Rechtsanwalt Eisenberg
ist die Robe gestohlen worden, die Voraussetzung für das Einstreichen
des Tagessatzes ist. Richterin Hennig weist die Frage Eisenbergs
nach der angeblichen Fundstelle im Papier zurück, der daraufhin
nun wissen will, wann das Papier erstmals aufgetaucht sei.
Etwa 1988 im Umfeld des Anschlags auf Korbmacher sei das gewesen,
ist sich Mousli sicher, behauptet aber, sich an die Diskussion in
der Gruppe nicht mehr erinnern zu können. Nach dem Motto 'dem
Manne kann geholfen werden' will Rechtsanwalt Eisenberg nun wissen:
"Sie haben den Entwurf gelesen?"; "Die anderen Gruppenmitglieder
auch?"; "Hat denn niemand gefragt, warum sie so ein Zeugs schreibt,
aber ganz anders redet und handelt?"; "Was war denn Ihre Position
dazu?"; "Hatten Sie denn keinen Widerspruch zu dem Papier?"; "Oder
haben Sie nur wie ein kleiner Junge mit langer Leitung dagesessen
und zugehört, was die anderen da reden?"; "Sollen wir den Text
denn Absatz für Absatz durchgehen?"
Bruns platzt
Nun mag die Bundesanwaltschaft gar nicht mehr. Das Papier sei schon
vorgehalten worden. Die Befragung sei suggestiv und unzulässig.
Allgemeines Gepöbel, denn es geht um die Frage, aus welchem
Finger sich Mousli eine angebliche Agitation von Sabine E. für
die Fortsetzung des bewaffneten Kampfes gesogen hat bzw. welchen
Nektar die Bundesanwaltschaft aus ihrem Kronzeugen noch saugen kann.
Zehn Minuten Pause, so das salomonische Vorgehen der Vorsitzenden
Richterin, die sodann mitteilt, der Vorhalt sei zulässig. Punktsieg
Eisenberg. Und nun verliest Rechtsanwalt Eisenberg Absatz für
Absatz das Papier, nachdem geklärt ist, dass es kein Original
mit dem Titel "Das Spiel ist aus" (mehr) gibt, er daher eine solche
Überschrift nicht vorhalten darf.
Mousli stimmt der Analyse zur Vernutzung der schwarzen Frau zu,
gibt an, er "habe auch Bücher dazu gelesen." Widersprüche
zu diesem Teil des Papiers habe er nicht gehabt, es sei "eher um
die Diktion" gegangen.
Ausschließlich "Frauen reproduzieren die Gattung Mensch",
zitiert Eisenberg und fragt, ob auch hier Mousli zustimme. Spezifisches
Gepöbel, denn nun ist es Bundesanwalt Bruns allein, der die
"dringende Bitte" an das Kammergericht schreiend richtet, "dieses
Schauspiel des Anwalts, der hier in jesuitischer Manier den Zeugen
zerlegen" wolle, zu beenden: "Ich bin entsetzt, dass das Gericht
das zulässt!" Das ist deutlich zu sehen...
Eisenberg erläutert, er sei "auf der Suche nach dem Widerspruch",
von dem "der Herr Zeuge gesprochen" habe, er suche die angebliche
Fortsetzung des bewaffneten Kampfs. Die Vorsitzende Richterin Hennig:
"Herr Bruns, wir halten den Vorhalt für zulässig." Punktsieg
Eisenberg.
Hegel, Birkhoff, Flegel - Mousli streicht die Segel
Mousli also muss nun antworten und erinnert, dass diese Position
nicht seine gewesen sei und dass die ausschließliche Fähigkeit
der Frau die Gattung zu reproduzieren, "nicht die Politik des Vereins
bestimmen sollte." Dass der Geschlechterantagonismus eine andere
Dimension habe als der Klassenantagonismus, dass Luce Irigaray den
Menschen als "historische Idee" bezeichnet, dass Hegel von Sabine
E. widersprochen wird, dass zwischen Mann und Frau ein "unauflöslicher
Widerspruch" bestehe, dazu fragt Eisenberg und dazu antwortet Mousli,
"ja, ich erinnere mich daran im Sinnzusammenhang"; "nein, ich weiß
nicht mehr, wie wir das im Detail diskutiert haben", "ja, diese
Hausfrauisierungs-Debatte..." Patsch!
Sabine E. schaltet sich entsetzt in die vermeintliche Expertenrunde
ein, bemüht sich, die Ansätze der Bielefelder Schule,
Irigarays Theorieansatz, Subsistenz, Hegel, ihren Text und die Zusammenhänge
zu erläutern; erinnert, dass Mousli schon "damals das Ganze
nicht verstanden" habe; dass daraus "eben keine Strategie mehr zu
entwickeln" sei.
Eisenberg wird flegelhaft, eine "lange Leitung" habe der Zeuge,
der "kapiert nichts": "Was hat der Text - 'unabänderliche Geschlechterdifferenz'
- bei Ihnen, Herr Zeuge mit der langen Leitung ausgelöst?"
Wieder wird es laut. Rechtsanwalt Birkhoff, Zeugenbeistand des Kronzeugen
Mousli, droht Eisenberg, weil dieser den Zeugen beschimpfe und verunglimpfe.
Richter Alban, Bundesanwalt Bruns - die versammelten Patriarchatsexperten
brüllen munter drauflos.
Unterbrechung von fünf Minuten.
Eisenberg setzt mit dem Vorhalt fort: "'Der Mann ohne Macht, das
ist das Ende des historischen Mannes.' Wie reagieren Sie auf diese
Passage, Herr Mousli?" Mousli: "Ich würde antworten, wenn ich
ausreden darf, dass ich mich in der Diskussion damals zu sehr auf
Hausfrauisierung fokussiert habe, da hat sie Recht. Im Detail kann
ich mich nicht erinnern, aber jetzt, wo Frau Eckle, wenn ich Sie
siezen darf, Frau Eckle, das noch mal erläutert hat, da fällt
mir das wieder ein."
"Sehr gut, dann kommen wir ja dahin, wo wir hin müssen. Erinnerung.
Erinnern Sie denn auch noch, wo bei einer solchen inhaltlichen Ausgangssituation
Frau Eckle von einer bewaffneten revolutionären Perspektive
ausgegangen ist? Und wenn nicht revolutionäre Perspektive,
welche Perspektive überhaupt?" fragt Rechtsanwalt Eisenberg.
Kronzeuge Mousli: "Das haben wir uns auch gefragt. Aber das war
die Grundlagendiskussion für die Fortsetzung der Vereinspolitik."
Dieser Donnerstag mag über weite Strecken eine anstrengende
Veranstaltung gewesen sei, nicht jeder/m mag das gefallen haben,
doch hat die hier (wenn auch recht inszenierte) intensive Befragung
des Zeugen gezeigt, was bei den bisherigen Vernehmungen Mouslis
versäumt bzw. vom Gericht unterbunden worden ist: Eine intensive
Befragung des einzigen Beweismittels zur Wahrheitsfindung. Mit interessanten
Ergebnissen.
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