142. Prozesstag: 11.09.2003
Beweisaufnahme wird beendet
Die Vorsitzende Richterin kündigte für den 25. September 2003 die
Schließung der Beweisaufnahme in diesem Verfahren an. Um die gerichtliche
Terminplanung nicht zu gefährden, hagelte es heute Ablehnungsbeschlüsse
von Beweisanträgen der Verteidigung.
Genauere Auskünfte über widersprüchlich dargestellten Geldtransaktionen
und die undurchsichtige finanzielle Lage des Kronzeugen werden weder
von der Deutschen Bank, vom damaligen Geschäftspartner, von Mitschnitten
der Telefonüberwachung noch von Richtern in seinem eigenen Prozess
eingeholt. Der Kronzeuge hätte zu diesem Komplex so vage und unschlüssige
Angaben gemacht, dass selbst eine Widerlegung einzelner getätigter
Aussagen das Gericht nicht zu einer negativen Schlussfolgerung über
die Glaubwürdigkeit Mouslis veranlassen würde. Er hätte sich damals
schließlich in einer 'angespannten' Situation befunden.
Die Beiziehung weiterer vorhandener 'Strukturakten' beim Bundeskriminalamt
(BKA) bzw. der Bundesanwaltschaft (BAW) wurde als 'verfahrensfremd'
tituliert. Das Gericht vertraut weiterhin der BAW, die nach sorgfältiger
Prüfung alle prozessrelevante Akten und Auskünfte eingebracht hätte.
Die erneute Vernehmung von BKA-Beamten zu Mousli's diversen Aussagen
zur angeblichen von B. überlassenen konspirativen Wohnung (KW) in
der Oranienstr., sowie die Einvernahme von Hausverwaltung und AnwohnerInnen
werden wir auch nicht erleben. Der Kronzeuge hätte nur die 'Zur-
Verfügung- Stellung' der besagten Räume behauptet. Dies könne auch
ohne jegliche vertragliche Bindung oder eigenen Anwesenheit geschehen
sein. Deshalb bräuchten keine weiteren ZeugInnen vernommen zu werden
und die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen könne dadurch ohnehin nicht
erschüttert werden. Das gilt auch für die frühere Nennung der konkreten
Hausnummer 7 oder 9 für die KW durch Mousli. Die dafür von der Verteidigung
beigebrachten Zeuginnen wären unglaubwürdig und die früheren Aussagen
des Kronzeugen in dem gegen ihn selber geführten Prozess wären eigentlich
nicht verwertbar. Was stört mich mein Geschwätz von gestern? Nur
RA Euler wurde heute ganz sanft vom Schwert der Justitia berührt:
die von ihm gewünschte Vorladung des damaligen Sitzungsvertreters
der BAW Griesbaum zu diesem Thema wurde wundersam erhört.
Vom Einsturz des turmhohen Lügengebäudes in diesem Prozess war
auch an diesem 11.09.2003 nichts zu spüren. Vermutlich auch nicht
am nächsten Verhandlungstag, den 18.09.03 um 9:15 Uhr.
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