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167. Prozesstag: 09.02.2004
Hier sage ich nichts
Lothar E. (50), selbstständiger Handwerker aus Yellowknife/Kanada,
war heute als Zeuge geladen. "Sie wissen, um was es sich heute hier
handelt", so die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig in ihrer unnachahmlichen
Art. Lothar E. wusste es. Als ebenfalls vom Kronzeugen Mousli Beschuldigter,
der vor einigen Monaten erst von den kanadischen Behörden an die
BRD ausgeliefert worden war und gegen den die Bundesanwaltschaft
Mitte Januar Anklage erhoben hat, machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht
gebrauch. Daran änderte auch die - eigentlich unverschämte - Frage
von Hennig nichts, ob er den vorhabe zu lügen, wenn er nicht mehr
an die Wahrheitspflicht als Zeuge gebunden sei. Denn wie dem Senat
"gerichtsbekannt" geworden sei, sei für kommenden Mittwoch ein Treffen
zwischen Mitgliedern des zuständigen 2. Strafsenats des Kammergerichts
Berlin, der BAW und seinen Verteidigern zwecks Verfahrensabsprache
geplant, bei dem auch eine Einlassung von Lothar E. zur Sprache
kommen soll.
In den rund zehn Minuten der heutigen Hauptverhandlung verkündete
der Senat noch zwei Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Verteidigung
von Rudolf Sch. und der Anwälte von Matthias B. ablehnt wurden,
außerdem wurde auf Antrag der Verteidigung von Rudolf Sch. ein Foto
von Sabine E. und eine Phantomzeichnung der Schützin beim Korbmacher-Anschlag,
also von Barbara v. W., in Augenschein genommen. Die Gegenüberstellung
von Mousli und seiner ehemaligen Lebensgefährtin Karmen T. wurden
ebenso abgelehnt wie die Befragung weiterer Zeugen, um zu klären,
ob Mousli ein Sprengstoffpaket wirklich bereits 1995 in einem Seegraben
im Norden Berlin versenkt haben kann. Da sich der Senat selbst genügend
Sachkenntnis bescheinigte, wurde auch die Ladung des forensisch
tätigen Aussagepsychologen Prof. Günter Köhnken negativ beschieden,
der zur suggestiven Vorgeschichte der Vernehmung von Mousli am 27.1.2000
und der sich daraus ergebenden aussagekräftigen Bedeutung Stellung
nehmen sollte.
Der Prozess wird am Donnerstag, 12.2., um 9.15 Uhr in Anwesenheit
des Kronzeugen fortgesetzt.
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