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08. Januar 2004: 162. Prozesstag
Abrechnung mit politischer Justiz
Ein für dieses Verfahren eher ungewöhnliches Plädoyer der Verteidigung
von Harald G. stand heute im Mittelpunkt des dreieinhalbstündigen
Verhandlungstages. Davor verlas Rechtsanwalt Geimecke 14 Hilfsbeweisanträge.
Darin beschäftigte sich die Verteidigung von Axel H. erneut mit
den widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen zu den Anschlägen
gegen Richter Korbmacher, Hollenberg, der Siegessäule, dem von ihm
behaupteten Sprengstoff- und Waffendepot im MehringHof, sowie dem
sogen. Waldspaziergang. Der Senat wird sich zu diesen Themen wohl
noch einmal den Kopf zerbrechen müssen.
Im Verlauf des sich anschließenden Plädoyers der Verteidigung von
Harald G. lies das, wie immer aufschlussreiche Minenspiel von Richter
Alban den ein oder anderen Adrenalinstoß vermuten. In einem politischen
Prozess – so Rechtsanwältin Studzinsky – sei die Wahrheit außer
Kraft gesetzt. Daher mache es keinen Sinn erneut auf die Widersprüche,
Halbwahrheiten und eindeutigen Lügen des Kronzeugen einzugehen,
zumal dies in den fast 70 Beweisanträgen und Erklärungen sattsam
geschehen sei. Nach einem Exkurs zu Grundsatzentscheidungen des
für Asyl zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts von
1986 sowie der Berliner Asyl- und Flüchtlingspolitik in der damaligen
Zeit, befasste sich Rechtsanwältin ausführlich mit dem hiesigen
Verfahren als Ausdruck politischer Justiz. Da das Plädoyer hier
nachzulesen ist, entfällt ein ausführlicher Bericht.
Der Prozess wird am Freitag, den 9.1.2004 zu gewohnten Zeit fortgesetzt.
Es plädiert Rechtsanwalt Becker.
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