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08. Januar 2004: 162. Prozesstag

Abrechnung mit politischer Justiz

Ein für dieses Verfahren eher ungewöhnliches Plädoyer der Verteidigung von Harald G. stand heute im Mittelpunkt des dreieinhalbstündigen Verhandlungstages. Davor verlas Rechtsanwalt Geimecke 14 Hilfsbeweisanträge. Darin beschäftigte sich die Verteidigung von Axel H. erneut mit den widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen zu den Anschlägen gegen Richter Korbmacher, Hollenberg, der Siegessäule, dem von ihm behaupteten Sprengstoff- und Waffendepot im MehringHof, sowie dem sogen. Waldspaziergang. Der Senat wird sich zu diesen Themen wohl noch einmal den Kopf zerbrechen müssen.

Im Verlauf des sich anschließenden Plädoyers der Verteidigung von Harald G. lies das, wie immer aufschlussreiche Minenspiel von Richter Alban den ein oder anderen Adrenalinstoß vermuten. In einem politischen Prozess – so Rechtsanwältin Studzinsky – sei die Wahrheit außer Kraft gesetzt. Daher mache es keinen Sinn erneut auf die Widersprüche, Halbwahrheiten und eindeutigen Lügen des Kronzeugen einzugehen, zumal dies in den fast 70 Beweisanträgen und Erklärungen sattsam geschehen sei. Nach einem Exkurs zu Grundsatzentscheidungen des für Asyl zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts von 1986 sowie der Berliner Asyl- und Flüchtlingspolitik in der damaligen Zeit, befasste sich Rechtsanwältin ausführlich mit dem hiesigen Verfahren als Ausdruck politischer Justiz. Da das Plädoyer hier nachzulesen ist, entfällt ein ausführlicher Bericht.

Der Prozess wird am Freitag, den 9.1.2004 zu gewohnten Zeit fortgesetzt. Es plädiert Rechtsanwalt Becker.

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