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130. Prozesstag: 6. Juni 2003

Was spricht er - Herr Richter?

Chemisch frei von Wissen über den von ihnen selbst geführten Prozess, präsentierten sich heute zwei Richter vom 2. Strafsenats des Kammergerichtes. Über Aussagen des damals selbst Angeklagten Mousli zu den Themen 'Drogentod' und 'konspirative Wohnungen' der RZ hatten die Herren Richter Scharf und Heiter angeblich keine Erinnerung mehr.

Im Dezember 2000 gehörten sie dem Gericht an, das den jetzt als Kronzeugen tätigen Tarek Mousli in einem dreitägigen Kurzprozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Das Strafmaß war seinerzeit bereits vor Prozessbeginn von der Bundesanwaltschaft (BAW) - im Einvernehmen mit Gericht und Verteidigung - festgelegt worden.

Die Richter bestätigten heute eindrucksvoll ihr damals schon offenkundiges Desinteresse an jeglicher wirklich ernsthaften Verfahrensführung gegen den jetzigen Kronzeugen. Warum die sog. 'Kronzeugenregelung' bei der Strafzumessung nicht im Urteilstenor erwähnt wurde und ob die Inanspruchnahme dieser Regelung überhaupt von der Kammer geprüft wurde, daran konnten sie sich angeblich nicht mehr erinnern. Selbst an die mögliche Beantragung einer entsprechenden Strafreduzierung für den Angeklagten Mousli seitens der BAW sei ihnen nicht erinnerlich. "Das haben wir damals nicht gebraucht!" sagte Richter Scharf, "...dem Gedanken nach wurde sie angewendet..." so Richter Heiter. Nur ganz kurz flackerte die Erinnerung messerscharf auf. Ein Vorgespräch zwischen den Bundesanwälten und den Richtern vor Eröffnung des damaligen Verfahren gegen Mousli war auf alle Fälle ein reiner Höflichkeitsbesuch und in gar keinem Falle sei über den bevorstehenden Prozesses gesprochen worden, mit keiner Silbe. Nur organisatorische Fragen wären geklärt worden, ganz bestimmt!

Das stimmte heiter und so geht es auch weiter, am 13. Juni, 9:15 Uhr. Ein ausführlicher Prozessbericht entspräche heute nicht den Tatsachen und unterbleibt deshalb.

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