130. Prozesstag: 6. Juni 2003
Was spricht er - Herr Richter?
Chemisch frei von Wissen über den von ihnen selbst geführten Prozess,
präsentierten sich heute zwei Richter vom 2. Strafsenats des Kammergerichtes.
Über Aussagen des damals selbst Angeklagten Mousli zu den Themen
'Drogentod' und 'konspirative Wohnungen' der RZ hatten die Herren
Richter Scharf und Heiter angeblich keine Erinnerung mehr.
Im Dezember 2000 gehörten sie dem Gericht an, das den jetzt als
Kronzeugen tätigen Tarek Mousli in einem dreitägigen Kurzprozess
zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Das Strafmaß war seinerzeit
bereits vor Prozessbeginn von der Bundesanwaltschaft (BAW) - im
Einvernehmen mit Gericht und Verteidigung - festgelegt worden.
Die Richter bestätigten heute eindrucksvoll ihr damals schon offenkundiges
Desinteresse an jeglicher wirklich ernsthaften Verfahrensführung
gegen den jetzigen Kronzeugen. Warum die sog. 'Kronzeugenregelung'
bei der Strafzumessung nicht im Urteilstenor erwähnt wurde und ob
die Inanspruchnahme dieser Regelung überhaupt von der Kammer geprüft
wurde, daran konnten sie sich angeblich nicht mehr erinnern. Selbst
an die mögliche Beantragung einer entsprechenden Strafreduzierung
für den Angeklagten Mousli seitens der BAW sei ihnen nicht erinnerlich.
"Das haben wir damals nicht gebraucht!" sagte Richter Scharf, "...dem
Gedanken nach wurde sie angewendet..." so Richter Heiter. Nur ganz
kurz flackerte die Erinnerung messerscharf auf. Ein Vorgespräch
zwischen den Bundesanwälten und den Richtern vor Eröffnung des damaligen
Verfahren gegen Mousli war auf alle Fälle ein reiner Höflichkeitsbesuch
und in gar keinem Falle sei über den bevorstehenden Prozesses gesprochen
worden, mit keiner Silbe. Nur organisatorische Fragen wären geklärt
worden, ganz bestimmt!
Das stimmte heiter und so geht es auch weiter, am 13. Juni, 9:15
Uhr. Ein ausführlicher Prozessbericht entspräche heute nicht den
Tatsachen und unterbleibt deshalb.
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