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32. Prozesstag: 5. November 2001:

Zwei Mal zehn Minuten

Die heutige Hauptverhandlung war eine kurze und kuriose Angelegenheit. Um 8.37 eröffnete die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig die Verhandlung, die so richtig keine war. Durch den beisitzenden Richter Hanschke wurde im Anschluss daran ein polizeitechnisches Gutachten vom 14. November 1986 verlesen, deren Gegenstand die physikalische Untersuchung der Bekleidung von Harald Hollenberg war, die er zum Zeitpunkt des Attentats getragen hatte. Beschreiben wurden im Gutachten die Ein- und Ausschusslöcher in den einzelnen Bekleidungsstücken (Hose, Mantel etc.), weiterhin wurde auf Schmauchspuren und die Problematik, wie per Ermittlung der Bleiflächendichte Nahschussmerkmale zu bestimmen sind, eingegangen.

Nach der Verlesung durften alle Prozessbeteiligten dann noch Bilder der Bekleidung, die während der polizeitechnischen Untersuchung gemacht wurden, "in Augenschein" nehmen. Um 8.46 war dann alles vorbei, die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und für den kommenden Donnerstag wieder angesetzt. Da Sabine E. um 8.30 Uhr nicht in den Gerichtssaal gebracht werden konnte, wurde für sie die gesamte Prozedur ab 10 Uhr wiederholt. Ermöglicht hatte dies das Gericht, in dem das Verfahren zur besonderen Verhandlung abgetrennt wurde.

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