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Donnerstag, den 22.01.2009

Zehn BesucherInnen hatten sich nach Stammheim aufgemacht und mussten sich den üblichen Sicherheitskontrollen unterziehen.

Für die Medien war das Spektakel schon wieder vorbei, so dass sie sich von der Pressestelle des Gerichts über die plötzliche Wende des Prozesses informieren lassen mussten.

Die vorsitzende Richterin eröffnete den zweiten Verhandlungstag nämlich mit der Mitteilung, dass es zwischen Senat, Bundesanwaltschaft und Verteidigung in vorangegangenen Gesprächen Absprachen über die folgenden Punkte gegeben hätte:

  • Gegenstand des Verfahrens sind nur Straftaten ab Anfang Januar 1985
  • der Vorwurf der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung wird fallen gelassen und die Anklage auf Mitgliedschaft beschränkt
  • im Falle einer 'geständnisgleichen Erklärung' des Angeklagten beträgt die Strafobergrenze zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden
  • alle Beteiligten verzichten auf die Heranziehung zusätzlicher Beweismittel.

Im Klartext bedeutete dies, dass die Bundesanwaltschaft auf den Kronzeugen verzichtet und sich mit einer Bewährungsstrafe zufrieden gibt, wenn Thomas sich im Gegenzug zur Sache einlässt.

Nachdem alle Beteiligten öffentlich ihr Einverständnis erklärt hatten, erließ der Senat einen entsprechenden Beschluss, womit das Urteil also feststeht. Im Gegenzug hat Rechtsanwalt Heinrich Comes dann die Einlassung verlesen.

Kernpunkte dieser Einlassung sind, dass Thomas

  • in den 70er Jahren zum Kreis der RZ gehörte, dort allerdings relativ schnell als verbrannt galt
  • in der Folge einen Sonderstatus als assoziiertes Mitglied bekam, da er die Politik der RZ inhaltlich weiterhin teilte
  • sich ab 1985 als Malte in die Debatten über die Flüchtlingskampagne einmischte und zu dem Zweck auch einmalig an einem außerordentlichen Treffen teilnahm
  • an der Produktion und dem Vertrieb einer Extraausgabe des Revolutionären Zorn zur Flüchtlingskampagne mitwirkte
  • nach dem 18.12.1987 an einem zweiten außerordentlichen Treffen beteiligt war, bei dem es um die Konsequenzen aus der damaligen Polizeirazzia ging
  • danach persönlich keine ihm bekannten RZ-Mitglieder mehr traf
  • sich dennoch weiterhin als assoziiertes Mitglied der RZ bis zu deren Auflösung verstand
  • Anfang der 90er Jahre einen Entwurf zu dem Text 'Gerd Albartus ist tot' verfasste.

Im Anschluss daran präsentierte der Senat Thomas zwei Aktenordner, die dem BKA bei der Hausdurchsuchung in Hamburg im Dezember 1987 in die Hände gefallen waren. Deren Inhalt wurde dazu verwendet, um die in der Einlassung gemachten biografischen Angaben zu verifizieren. Nachdem sich das Gericht ein Bild von seinem Lebenslauf und seiner derzeitigen Lebenssituation verschafft und noch mal verkündet hatte, dass auf eine Vernehmung des Kronzeugen verzichtet wird, wurde die Verhandlung für diesen Tag unterbrochen.

Außerhalb der Hauptverhandlung verständigten sich die drei Parteien dann über das Restprogramm, das folgendermaßen aussieht:

Am 23.01., 29.01. und 06.02. kommt jeweils ein Zeuge vom BKA, am 12.02. plädieren die BAW und die Anwälte und am 19.02. ergeht das Urteil.

Die Verhandlung beginnt nach wie vor um 9.30 Uhr und in das weniger symbolträchtige Gerichtsgebäude in der Stuttgarter Innenstadt will der Senat auch nicht umziehen, obwohl von einer Gefährdung des Kronzeugen wohl keine Rede mehr sein kann, wenn er gar nicht erst kommt.

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