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Verteidigung

Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, den 26.08.03

In der Strafsache
./. Harald G. u.a.
(1) 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

1.
die Auskunft der Deutschen Bank, zu dem Konto 6657886 mit dem Unterkonto "Lehrgangskonto Oberoderwitz" einzuholen und

2.
Rene K., zu laden über das Sportstudio Snoops, Schönhauser Allee

und

3.
Frank Z., zu laden wie vor,

als Zeugen zu laden und zu hören

4.
sowie den Brief von Frank Asner an Tarek Mousli vom 13.1.00,

Bd. 14, Bl. 38 zu verlesen.

Die Beweiserhebung wird folgendes ergeben:

Tarek Mousli führte als Alleininhaber und allein Bevollmächtigter das unter Ziffer 1 genannte Konto bei der Deutschen Bank, welches unter anderem ein Unterkonto für den Lehrgang Oberoderwitz hatte.

Auf dieses Konto sind etwas mehr als 14.000,- DM in kleinen Teilbetragen bereits seit Februar/März 1999 für einen Kinderlehrgang in Oberoderwitz eingezahlt worden. Der Lehrgang sollte im Oktober 1999 von dem Karateverein Takezo veranstaltet werden. Er wurde im September 1999 abgesagt. Den Eltern der Kinder wurde zugesagt, daß sie die eingezahlten Lehrgangsgelder zurück erstattet bekommen.

Von den eingenommenen ca. 14000,- DM wurden bis Januar 2000 lediglich ca. 2000,- DM zurück erstattet. Ca. 12000,- DM blieben als Fehlbetrag von dem oben genannten Konto verschwunden.

Der Zeuge Mousli hat in der Hauptverhandlung am 15.8.03 angegeben, daß die Gelder auf ein Takezo-Konto bei der Deutschen Bank eingezahlt wurden, zu dem er, Frank Z. und Rene K. Kontovollmacht gehabt hätten.

Nach der Absage des Lehrgangs seien die dort eingegangenen Gelder regulär an die Eltern zurück gezahlt worden. Er habe von diesem Konto kein Geld für eigene Zwecke verwendet.

Die Beweiserhebung wird ergeben, daß lediglich Tarek Mousli verfügungsberechtigt über dieses Konto war und ca. 12000,- DM zweckentfremdet von ihm selbst verwendet wurden.

Die Zeugen K., Z. und der Zeuge Asner haben verzweifelt versucht, den Verbleib der Gelder ausfindig zu machen. Tarek Mousli hatte ihnen gegenüber keine Erklärung für das Verschwinden der Gelder, obwohl er als einziger verfügungsberechtigt war.

Damit sind die Gelder durch Tarek Mousli veruntreut worden und seine Angaben in der Hauptverhandlung am 15.8.03 unzutreffend.

Obwohl der Lehrgang bereits im September 1999 abgesagt worden ist, diverse Eltern sich bei Takezo beschwert und angedroht haben, die künftigen Monatsbeiträge für den Sportverein zurück zu halten, wurden sie durch die Zeugen Z., K. und die Mitarbeiterin J. dahin gehend unzutreffend informiert, daß die Rücküberweisungen schon längst erfolgt seien. Diese Angabe stammte von Tarek Mousli gegenüber den genannten Zeugen, der sogar behauptete, die Abbuchungen seien erfolgt.

Dies ergibt sich aus folgenden TÜs, deren Augenscheinseinnahme in der Hauptverhandlung beantragt wird.

Handy Olbrich:

- Anschluß 0179/5976391 Kassette 29, 12.11.-23.11.99, Gespräch Mousli-Olbrich vom 22.11.99.
- Anschluß 179/5976391, Kassette 33, 23.11.1999, Olbrich/Annett
- Anschluß 0179/5976391, Kassette 45, 12.12.-18.12.99; Olbrich/Z.

3

Anschluß Snoops:

- Anschluß 030/4482969, Kassette 274, 17.9.99. 10.56 Uhr BZW 46
- Anschluß 030/4482969, Kassette290. 5.10.99, 13.36 Uhr, BZW 99, ID 9637
- Anschluß 030/4482969, Kassette 294, 7.10.99, Rene K.h/Tarek Mousli
- Anschluß 030/4482969, Kassette 300, 13.10.99, 17.33 Uhr, BZW 143
- Anschluß 030/4482969, Kassette 307, 19.10.99, 16.40 Uhr, BZW 245,
-Anschluß 030/4482969, Kassette 329, 8.11.99, 18.21 Uhr, BZW 13, ID 12199
- Anschluß 03 0/4482969, Kassette 553, 27.-30. 11.99, Olbrich/Zampich
- Anschluß 030/4482969, Kassette 290, 5.10.99, K./Mousli und Mousli/Sch.
- Anschluß 030/4482969, Kassette 330, 6.-10.11.99, 9.11.99, 14.45 Uhr, ID 12351 BZW 65,

MouslilKirsch

handy Mousli:

- Anschluß 0179/5976426, Kassette 20, 20.11.1999, Roland W. auf AB.

Anschluß Schönow:

- Anschluß 03338/ 763550, Kassette 164,9.11.99, Mousli /Olbrich (Gespräch 1 und 2)
- Anschluß 03338/763550, Kassette 97, 5.4.99, 11.15 Uhr Mousli/H.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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