28.03.2003
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
- 2 StE 11/00 (4/2000)
wird gegen den Beschluß des Senats vom 31.1.2003, mit dem
der Antrag vom 9.1.2003 zu Helmut H. abgelehnt wird
Gegenvorstellung
erhoben.
Entgegen der Ausführungen des Senats, der Zeuge Mousli habe
Helmut H. nicht sicher als Beschaffer von Blankos für die RZ
beschuldigt, sondern nur angegeben, "er glaube dies, sicher
sei er sich nicht", hat der Zeuge Mousli in seinem eigenen
Verfahren vor dem 2. Senat des Kammergerichts die sichere Behauptung
aufgestellt, daß Helmut H. Unterstützer der RZ war und
Blankos für diese aus der Bundesdruckerei beschaffte.
Ausweislich der Urteilsgründe Seite 20 heißt es:
"Neben den eigentlichen Mitgliedern der Revolutionären
Zellen gab es eine ganze Reihe von Unterstützern, etwa einen
mit dem merkwürdigen Szenenamen "Drogentod", der
durch seine Arbeit im Bundeszentralregister auch Kontakte zur Bundesdruckerei
hatte und von daher Ausweisblankos für Paßfälschungen
besorgen konnte.
Es wird beantragt,
den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dietrich,
die Richter Bauer, Halter, Libera und Schaaf
als Zeugen zu laden und zu hören.
Sie werden bestätigen, daß der Zeuge Mousli in seinem
eigenen Verfahren ohne Einschränkung seiner Erinnerung Helmut
H. als Unterstützer der RZ und Beschaffer von Blankos für
Paßfälschungen bezeichnet hat.
Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin
|