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Verteidigung

28.03.2003

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird gegen den Beschluß des Senats vom 31.1.2003, mit dem der Antrag vom 9.1.2003 zu Helmut H. abgelehnt wird

Gegenvorstellung

erhoben.

Entgegen der Ausführungen des Senats, der Zeuge Mousli habe Helmut H. nicht sicher als Beschaffer von Blankos für die RZ beschuldigt, sondern nur angegeben, "er glaube dies, sicher sei er sich nicht", hat der Zeuge Mousli in seinem eigenen Verfahren vor dem 2. Senat des Kammergerichts die sichere Behauptung aufgestellt, daß Helmut H. Unterstützer der RZ war und Blankos für diese aus der Bundesdruckerei beschaffte.

Ausweislich der Urteilsgründe Seite 20 heißt es:

"Neben den eigentlichen Mitgliedern der Revolutionären Zellen gab es eine ganze Reihe von Unterstützern, etwa einen mit dem merkwürdigen Szenenamen "Drogentod", der durch seine Arbeit im Bundeszentralregister auch Kontakte zur Bundesdruckerei hatte und von daher Ausweisblankos für Paßfälschungen besorgen konnte.

Es wird beantragt,

den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dietrich,

die Richter Bauer, Halter, Libera und Schaaf

als Zeugen zu laden und zu hören.

Sie werden bestätigen, daß der Zeuge Mousli in seinem eigenen Verfahren ohne Einschränkung seiner Erinnerung Helmut H. als Unterstützer der RZ und Beschaffer von Blankos für Paßfälschungen bezeichnet hat.

Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin

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