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Verteidigung
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Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Berlin, 27.08.2002 s-ad
AZ: 672/01
In der Strafsache
gegen Axel Haug
- 1 - 4/00 -
beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht,
das nach Angaben von Tarek Mousli im Mehringhof befindliche Sprengstoffdepot
könne sich auch an anderer Stelle im Mehringhof als in dem
Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zur Kneipe Ex oder dem
sogenannten Stromraum oder dem sogenannten Garagenraum im zweiten
Innenhof befunden haben,
den Zeugenschutzbeamten mit dem Vornamen Thorsten, der bei der
Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 im Übertragungswagen
saß, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeugenschutzbeamte Thorsten wird bekunden, dass er bei der
Durchsuchung des Mehringhofes am 30.05.2000 in einem Übertragungswagen
im Mehringhof den Funkkontakt zu dem Zeugen Mousli hielt, der die
Durchsuchung an einem sicheren Ort auf Video verfolgte und Anweisungen
zur Durchsuchung gab. Im Rahmen dieser Anweisungen wies Tarek Mousli
zunächst auf den Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zu
der Kneipe Ex als Versteck für das angebliche Sprengstoffdepot.
Hierzu sagte der Zeuge Mousli auf Befragen wörtlich:
"Also pass auf. Ich sag dir das noch mal. Also das ist, das
war ein Aufzugschacht und zwar war es gegenüber vom Ex. Das
ist der, da muss ein Eisendeckel sein und unter dem Eisendeckel,
wenn man den hochhob, da war noch ein bisschen Wasser drin, damals.
Also das ist nicht zu verwechseln."
Als er die Metallplatte sah, die vor der Aufzugtür auf dem
Kellerboden zur Rampe angebracht ist, gab der Zeuge Mousli folgendes
an:
"Wenn ihr jetzt in diesen Aufzugschacht reingeht ... unten
rein, einen solchen Deckel, genauso einen Deckel muss es als Abdeckung
noch mal geben. Und zwar so wegen des Wassers, des Sumpfwassers,
oder wie nennt man das, Grundwasser oder so was. Weißt du.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der verfüllt worden
ist, später. Das würde nach meinem Ermessen bautechnisch
keinen Sinn machen. So, ihr seid auf jeden Fall in der Ecke richtig.
Und wenn's , und es muss ein Schacht da sein, wenn's nur diesen
Schacht gibt, dann ist es der."
Da sich auf dem Grund des von Tarek Mousli bezeichneten Aufzugschachtes
jedoch keine Metallplatte mit einem Schacht darunter fand, bat Tarek
Mousli darum, mit der Videokamera noch einen Kontrollgang zu machen,
um andere Möglichkeiten auszuschließen. Möglicherweise
habe es sich auch um einen Raum gehandelt, der an den Aufzugschacht
angrenzt. Bei diesem Kontrollgang wurden Tarek Mousli per Videoübertragung
der sogenannte Garagenraum und der sogenannte Stromraum gezeigt.
Da sich im Boden dieser im Erdgeschoss gelegenen Räume Metallplatten
mit Versorgungsschächten darunter befanden, wollte Tarek Mousli
auch diese beiden Räume nicht als Versteck für das Sprengstoffdepot
aussschließen und bat darum, die Schächte in beiden Räumen
untersuchen zu lassen. Weitere Räumlichkeiten im Mehringhof,
außer dem Fahrstuhlschacht gegenüber dem Eingang zum
Ex, dem Stromraum und dem Garagenraum, wurden von Tarek Mousli bei
der Durchsuchung am 30.05.2000 nicht mehr in Betracht gezogen.
Die Beweisaufnahme ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Tarek Mousli den Lageort des angeblichen Sprengstoffdepots auf drei
konkrete Räumlichkeiten innerhalb des Mehringhofes beschränkt
hat, so dass es letztlich nicht darauf ankommt, ob sich an anderen
Stellen im Mehringhof Hohlräume befinden, die als Versteck
geeignet sind.
Die Beweisaufnahme ist aber auch deshalb von Bedeutung, weil der
Zeuge Tarek Mousli bei der Durchsuchung angab, in dem Versteck,
das ihm gezeigt worden sei, habe sich "Sumpf"- oder "Grundwasser"
befunden. Entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft in ihrer
Stellungnahme vom 26. 07. 2002 kommt deshalb das einmalige Eindringen
von Regenwasser als Ursache des Wasserpegels in dem von ihm als
mögliche Verstecke bezeichneten Schächten im Garagen-
und Stromraum nicht in Betracht. War also nach Mouslis Angaben "Sumpf-
oder Grundwasser" die Ursache des Wasserpegels im Versteck,
kommt es auf die Grundwasserstände im Bereich des Mehringhofes
zur Tatzeit entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft durchaus
an.
Im übrigen werden die Angaben der Zeugin Uta Kübler in
jener Stellungnahme von der Bundesanwaltschaft in sinnentstellender
Weise unvollständig wiedergegeben. Die Zeugin hat angegeben,
dass der Innenhof des Mehringhofes mal überschwemmt war. Das
Wasser sei jedoch vom Hof in den Syphon und in die tiefer gelegenen
Räume abgeflossen (Dazu gehören weder der Strom- noch
der Garagenraum). Im Garagenraum habe es möglicherweise einmal
einen Wasserschaden gegeben, im Stromraum jedoch nicht.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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