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Verteidigung
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Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Berlin, den 27.03.2002
AZ: 672/01
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
- 1 - 4/00 -
beantrage ich,
Frau Uta K.,
Sch.Str. x, Berlin
als Zeugin zu laden und zu vernehmen.
Die Zeugin wird bekunden:
1.
In der Zeit von 1987 bis 1990 war sie gemeinsam mit Lothar Ebke
und zeitweise gemeinsam mit Herrn Haug Hausmeisterin im Mehringhof
war. Herr Haug nahm seine Tätigkeit als Hausmeister am 1. August
1989 auf. Vor dem 1. August 1989 war Herr Haug nicht im Mehringhof
als Hausmeister tätig, und zwar weder ehrenamtlich noch als
Freier Mitarbeiter oder geringfügig Beschäftigter. Aus
diesem Grund verfügte Herr Haug vor dem 1. August 1989 nicht
über Schlüssel für das Gebäude.
2.
Sogenannte Generalschlüssel hatten lediglich die drei Hausmeister
des Mehringhofs, die Verwaltung, sowie zwei Mitarbeiter aus Projekten
im Mehringhof. Mit diesen Generalschlüsseln waren sämtliche
Räumlichkeiten des Mehringhofs jederzeit zugänglich. Lediglich
für den sog. "Garagenraum", der unmittelbar an den
"Elektroraum" angrenzt (und von Tarek Mousli bei der Durchsuchung
am 30. 05. 2000 als einer der beiden möglichen Lageorte des
Depots beschrieben wurde), gab es ein gesondertes Vorhängeschloß.
Schlüssel für dieses Vorhängeschloß hatten
die im Mehringhof ansässige graphische Werkstatt "Graf
Druckula" und später auch der Buchladen "Schwarze
Risse", weil diese Betriebe den "Garagenraum" als
Lager nutzten und deren Mitarbeiter dort ständig ein und aus
gingen. Ein weiterer Schlüssel für das Vorhängeschloß
befand sich für Notfälle bei der Verwaltung bzw. Hausmeisterei.
In dem "Garagenraum", der nicht an den Aufzugschacht
angrenzt, befindet sich parallel zur Eingangstür ein Versorgungsschacht,
der mit einer Metallplatte abgedeckt ist. In dem Schacht, der nur
etwa 50 cm tief ist, verläuft ein altes Gasrohr. In dem Schacht,
so wird die Zeugin bekunden, stand nach ihrer Erinnerung niemals
Wasser. Der Grundwasserpegel dürfte sich einige Meter unterhalb
des Schachtes befunden haben.
3.
Die Mitarbeiter der einzelnen im Mehringhof ansässigen Projekte
erhielten jeweils einen sog. Halbgeneralschlüssel, mit dem
sämtliche Aufgänge, Durchgänge und Gemeinschaftsräume
im Mehringhof zu öffnen waren. Zu den mit dem Halbgeneralschlüssel
zu öffnenden Räumen gehörten auch der von Tarek Mousli
als ein möglicher Lageort des Depots beschriebene sog. Elektroraum
und der daneben befindliche Garagenraum. Während seiner Tätigkeit
als Trainer im Tung Dojo ab 1982 verfügte auch der Zeuge Tarek
Mousli über einen sog. Halbgeneralschlüssel, mit dem er
sich Zugang zum Elektroraum verschaffen konnte.
In dem sog. Elektroraum, der über die Notwendeltreppe von
allen Stockwerken des vorderen Gebäudeflügels zugänglich
ist, befindet sich ebenfalls ein Versorgungsschacht, in dem früher
Stromkabel verliefen. Auch in diesem Schacht, der etwa einen Meter
tief ist, stand nach der Erinnerung der Zeugin niemals Wasser, da
der Grundwasserspiegel nie so hoch reichte.
4.
Die drei Hausmeister des Mehringhofes hatten jeweils eine wöchentliche
Arbeitszeit von 30 Stunden, die flexibel nach Absprachen untereinander
gestaltet wurde. Die Hausmeister richteten ihre Arbeitszeiten so
ein, daß während der Kernarbeitszeiten im Mehringshof
vn 9:00 bis 17:00 Uhr immer mindestens ein Hausmeister anwesend
war. Aufgrund dieser Arbeitszeitgestaltung und der Urlaubs- und
Krankheitszeiten der anderen Hausmeister ergab es sich häufig,
daß die Zeugin alleine den Dienst als Hausmeisterin versah
und es deshalb vorkam, daß sie den Monteuren der Aufzugswartungsfirma
Zugang zu dem Aufzugsschacht verschaffen mußte. Es hätte
auch jederzeit vorkommen können, daß der allein diensthabende
Hausmeister Mitarbeitern der Bewag bzw. einer Elektroinstallationsfirma
Zugang zu dem sog. Elektroraum im Hof des Mehringhofes verschaffen
mußte.
5.
Der Aufzug, der sich im Durchgang gegenüber dem Eingang zur
Kneipe "Ex" befindet wurde einmal monatlich durch Mitarbeiter
der Firma Schoppe & Keil gewartet. Die Mitarbeiter der Firma
erschienen an wechselnden Tagen meistens unangekündigt und
holten sich vom jeweils diensttuenden Hausmeister die für den
Zugang zu der Aufzugsanlage erforderlichen Schlüssel. Teil
der monatlichen Wartungsarbeiten war, daß der Boden des Aufzugschachtes
in Augenschein genommen wurde. Gelegentlich wurde bemängelt,
daß am Grund des Schachtes Wasser stand. Dies wurde in dem
sog. Wartungsprotokoll festgehalten, von dem der Mehringhof jeweils
eine Durchschrift erhielt.
6.
Die Zeugin wird weiter bekunden, daß es im gesamten Mehringhof
keinen einzigen Raum gegeben hat, zu dem ausschließlich die
Hausmeister Lothar Ebke oder Axel Haug Zugang gehabt hätten.
Alle Räume, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich
waren, konnten von den Personen betreten werden, die über einen
Generalschlüssel verfügten oder als Verantwortliche eines
Projektes einen Einzelschlüssel hatten.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird die Einlassung
von Herrn Haug zu dem angeblichen Depot im Mehringhof in wesentlichen
Punkten bestätigen. Sie ist weiter von Bedeutung, weil sie
ergeben wird, daß die beiden Räume, die nach dem Zeugen
Mousli allein als Lageort für das Depot in Frage kommen, für
ein geheimes Sprengstoffdepot denkbar ungeeignet sind und überdies
nicht den von ihm erinnerten Merkmalen des Depots entsprechen: Ungeeignet
sind beide Räume deshalb, weil außer den beiden angeblich
eingeweihten Hausmeistern jeweils eine Vielzahl weiterer Personen
Zugang zu den Räumen hatte und die von dem Zeugen angeblich
wiedererkannten Versorgungsschächte nicht besonders gegen den
Zugriff neugieriger Personen geschützt sind. Jeder, der Zugang
zu den Räumen hatte, konnte ohne weiteres den Metalldeckel
über dem Schacht anheben und so rein zufällig das geheime
Depot entdecken.
Die Beweiserhebung wird weiter zeigen, daß die Versorgungsschächte
in beiden Räumen außerdem nicht dem behaupteten Erinnerungsbild
des Zeugen entsprechen: Der Zeuge hat immer wieder angegeben, daß
sich das Depot nach seiner Erinnerung in einem Schacht unter einem
Metalldeckel befunden habe. In dem Schacht unter dem Deckel habe
Wasser gestanden. Der Metalldeckel habe sich in einem Aufzugschacht
befunden. Letzteres änderte er am 30., 05. 2000 dahingehend,
daß sich der Metalldeckel auch in einem Raum neben dem Aufzugsschacht
befunden haben kann, jedenfalls irgend etwas mit dem Aufzug zu tun
habe. Die beiden vom Zeugen Mousli genannten Räume grenzen
nicht an den Aufzugschacht an und die in ihnen befindlichen Versorgungsschächte
haben nichts mit dem Aufzug zu tun. In keinem der beiden Schächte
hat Wasser gestanden, da sie oberhalb des Grundwasserspiegels liegen.
Die Beweiserhebung wird daher ergeben, daß die diesbezüglichen
Angaben des Zeugen nicht stimmen können.
Rechtsanwalt
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