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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 26.04.2002

In der Strafsache

./. .Glöde

1 - 4/00 -

wird beantragt

  1. Auskunft Postbank, daß das Konto mit der Nr. 33867810, des Inhabers Tarek Mousli am 8.11.1994 gelöscht wurde und ein Soll in Höhe von 3401,50 ausgeglichen wurde.
  2. Auskunft Berliner Sparkasse, daß das Konto T[...] im November 1994 erst eröffnet wurde und Verlesung des Kontoauszugs vom 11.1.1995 Blatt 1-10 mit u.a. folgenden Kontobewegungen: Eingang Orderscheck über 100 000,-DM (Eingang 8.12.1994) Auszahlung am 25.11.1994 über 25000 und Eingang 50.000,- DM am 29.11.1994 von Marga B[...], Überweisung 40000 (Blatt 5 Kontoauszug, 9.12.1994) und 60000 (Blatt 3 Kontoauszug, 8.12.1994)an Sportstudio Snoops
  3. Vernehmungsbeamten EKHK Schulzke, KOK Trede, KK z.A. Wiedebach, KOK Palm KOK Schäfer
  4. Frank Z [...],[...] Berlin
  5. Michael K [...],[...] Berlin
  6. Auskunft KfZ - Zulassungsstelle
  7. Michael W [...], Allianzhauptvertretung, Welsestraße 32, 13057 Berlin

zum Beweis der Tatsache,

daß der Zeuge Mousli die von Marga B[...] am 29.11.1994 überwiesenen 50.000,00 DM nicht, wie er behauptet hat, in Höhe einer Barauszahlung von 25000,00 DM für die Zahlung von 60000 an Harald Glöde verwandt hat, sondern für den Kauf des PKW BMW

B- CK 212 in Höhe von 21.500,00 als Einlage in das Sportstudio Snoops.

Der Zeuge Mousli macht zur Zusammensetzung und zur angeblichen Übergabe der 60.000,- DM an "Sigi" folgende Angaben:

Vernehmung vom 25.11.1999, Bd. 15, Bl. 23:

-Zeugen EKHK Schulzke, KOK Trede, KOK Palm

"Eine einmalige Zahlung in Höhe von 60000,00 DM leistete Roger (Michael Wittmann) an die "Wäldler". Ich leitete diese Gelder über Sigi weiter. Roger hätte das Geld zurückbekommen sollen."

Vernehmung vom 30.11.99, Bd. 15, Bl. 33:

- Zeugen EKHK Schulzke, KOK Trede

" Als ich die 60000,00 DM von Roger weiterleitete, schien es Versorgungsprobleme zu geben. Diese Information kam von Sigi."

Vernehmung vom 7.12.99, Bd. 16, Bl. 279:

-Zeugen EKHK Schulzke, KHK Schäfer

"Frage: Herr Mousli, Ihnen wird die Ablichtung eines Kontoauszuges des Girokontos von Frau Karmen T[...] vorgelegt. Bitte erläutern Sie die drei aufgeführten Geldtransaktionen vom 21.29.11.1994.

Antwort:

Position 1( 100000,00 DM Haben Scheckgutschrift 21.11.94, Blatt 1 Auszug Nr. 1, 11.1.1995): Hier handelt es sich um einen Orderscheck meines Bruders Talal Mousli, den ich - wie schon früher angegeben - als Darlehen für das Sportstudio "Snoops Fitness" - erhalten habe.

Position 2 ( 25000,00 DM Soll Barauszahlung 25.11.1994, Blatt 1 Auszug Nr. 1 vom 11.1.1995): Hier handelt es sich um eine Barauszahlung, die ich an "Snoops" geleistet habe.

Position 3 ( 50000,00 DM Haben, Überweisung B[...], Marga, Roger c/o Tarek, 29.11.1994, Blatt 1 Auszug Nr. 1 vom 11.1.1994):

Bei Marga B[...] handelt es sich meiner Erinnerung nach um eine in den USA oder Kanada lebende Tante von Michael Wittmann. Diese 50000,00 DM waren für die RZ bestimmt. Ich habe sie später über "Sigi" weiter geleitet. Michael Wittmann hatte mehrere 100000 auf verschiedenen Konten geparkt, u.a. bei Marga B[...]."

Vernehmung vom 12.1.2000, Bd. 17, Bl. 513

- Zeugen KK zA Wiedebach, EKHK Schulzke

"In den Akten befindet sich ein Kontoauszug (Überweisung von Marga B[...]). Diese 50.000 DM plus weitere 10.000,- DM, also 60.000,- übergab ich kurz nachdem das Geld bei mir eingegangen war an Sigi, der es an die RZ weiterleitete. Bei diesen Treffen erzählte mir Sigi, daß es zu Versorgungsengpässen der Wäldler gekommen sei und daß der Koordinierungsausschuß den finanziellen Bedarf nicht voll abdecken konnte."

Vernehmung vom 29.2.2000, Bd. 18, Bl. 909

- Zeugen KOK Palm, KOK Kluckert

"Sigi hat mich dann direkt gefragt, ob ich eine Geldquelle wüßte. In diesem Zusammenhang habe ich meinen Freund Roger ins Gespräch gebracht, über den dann schließlich auch 60.000,- DM geflossen sind.

Vernehmung vom 29.2.00, Bd. 18, Bl. 910/911

"Frage: Am 29.11.94 wurde eine Überweisung auf das Konto der Karmen T[...] getätigt, über 50.000,- DM. Dieses Geld soll laut ihrer bisherigen Ausführungen zusammen mit weiteren 10.000,- DM an Harald Glöde weitergegeben sein, für die Zweckbestimmung RZ. Bitte schildern Sie die Umstände der Geldübergabe!

Antwort: Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich in meinem Besitz mehrere 10.000,- DM, die ich zur treuhänderischen Verwaltung von Roger Wittmann in bar erhalten hatte. Zu diesem Zeitpunkt kursierten in Rogers stillem Vermögen ca. 200.000,- DM. 1994/95 insbesondere um die Jahreswende (Silvester 1994 ) gab es zwischen mir und Roger diverse Diskussionen um die Verwendung dieser Gelder. Anfang 1995 ist Rogers "stilles" Geld, also auch das, was ich noch

hatte, einem ihm vertrauten Rechtsanwalt zur weiteren Verwendung übergeben worden.

Genaueres weiß ich darüber nicht. Ich kann mich noch erinnern, daß ich einen größeren Geldbetrag von o.g. Konto abgehoben habe, der über dem Betrag der "Geldwäschegrenze" gelegen haben muß, da ich eine gesonderte Unterschrift dahingehend geleistet habe.

An die genaue Summe kann ich mich nicht mehr erinnern. Dieses Geld war auf jeden Fall für Harald Glöde bestimmt. Den Restbetrag bis zu den 60.000,- DM habe ich aus dem Barschaft aufgestockt. Dieses Geld habe ich dann in einem Briefumschlag bei einem Treffen Ende 94 an Sigi übergeben. Dieses Treffen fand in einer der o.g. Kneipen statt.

Mir wird jetzt ein Kontoauszug vorgelegt, von einem Konto der Karmen T[...] aus dem eine Barauszahlung für den 25.11.94 über 25.000,- DM hervorgeht. Am 29.11.94 ist der oben erwähnte Eingang in Höhe von 50.000,- DM registriert.

Die Barzahlung vom 25.11.94 dürfte bereits oben erwähnt sein. Da mir bereits im voraus die Überweisung in Höhe von 50.000 bestätigt war, habe ich im Vorgriff auf diese Überweisung 25.000 abgehoben, da das Konto zu dem Zeitpunkt ein Haben von 100.000 aufwies. Bei diesen 100.000 handelte es sich um einen Orderscheck meines Bruders Talal, der als Darlehen an Snoops weitergegeben worden ist.

Demnach müßte ich den Restbetrag in Höhe von 35000,00 aus dem Barbestand genommen haben.

Vernehmung vom 6.7.2000, Bd. 19, Bl. 1376/77

- EKHK Schulzke, KOK Trede

"Auf dem Kontoauszug Bl. 1 Nr. 1 vom 11.1.95 sieht man den Eingang von 50.000,- DM, sowie eine Barauszahlung von 25.000,00 DM. Auf dem Blatt Nr. 3 desselben Kontoauszugs sieht man eine weitere Barauszahlung über 3500,00 DM. Diese drei Vorgänge haben RZ-Relevanz. ...Roger hatte ein Vermögen von ca. 200.000,- DM (Schwarzgelder). Ab 1990 nach Rogers Autounfall war ich in die Regelung seiner Geldgeschäfte miteingebunden.

Wie ich auch schon erwähnte, stellte Sigi bei einem unserer "RZ"-Treffen 1994 an mich die Frage, ob ich Quellen finanzieller Unterstützung für die RZ wüßte. Ich wandte mich daraufhin an Roger. Dieser billigte schließlich einem Darlehen an die RZ zu mit dem Wissen, daß es um die Versorgung der Illegalen (Wäldler") ging. Dieses Darlehen sollte von der RZ über Sigi an mich und weiter an Roger zurückfließen, dazu ist es aber nicht mehr gekommen.

Roger verfügte sowohl über sehr viel Bargeld, welches ein Anwalt als auch ich verwalteten, als auch über Tarnkonten unter dem Namen meiner geschiedenen Ehefrau Lilian und seinerTante Marga B[...], die in Nordamerika lebt. Über diese Tante veranlaßte Roger die Überweisung von 50.000,- DM. Aus diesem Betrag und bei mir vorhandenen Barbeständen wurden die 60.000,- DM an Sigi weitergeleitet. Daß es sich um 60.000 handelt, sieht man an den anschließenden Briefwechseln zwischen Roger und mir. Roger verlangte, daß ich eine Schuldanerkennung über diesen Betrag an seine in München lebende Nichte unterzeichne. Ich habe das natürlich abgelehnt. Weiterhin ging es in einem Gespräch nach Rogers Ableben mit seiner Schwester und seinem RA H [...] (Honest ) um diese 60.000. Ich erklärte den beiden daß dieser Betrag für illegale politische Aktivitäten verwendet worden war. RA H [...] hatte darüber meiner Erinnerung nach von Roger Kenntnis erhalten. Dieses Gespräch fand kurz nach Rogers Tod in Berlin in einer Kneipe in der Luckauer Straße, Ecke Oranienstraße statt.

Die beiden erwähnten Barauszahlungen über 25000 und 3500 stellten einen Teil der 60.000 dar, den Rest habe ich aus Barbeständen aufgefüllt. Und den gesamten Betrag zur Jahreswende 1994 auf 1995 in einem größeren Briefumschlag in einer Kneipe an Sigi übergeben."

Der Zeuge Mousli hat sein damaliges eigenes Konto mit der Nr. 338678108 bei der Postbank mit einem Soll von 3401,50 DM am 8.11.1994 aufgelöst. Das Soll wurde zu diesem Zweck ausgeglichen.

Weder 1994 noch 1993 ist auf diesem - einzigen - Konto des Zeugen ein Orderscheck seines Bruders über ca. 20.000,00 DM eingelöst worden.

Über weitere Konten verfügte er im November 1994 und mindestens bis Januar 1996 nicht. Die Zeugin T[...] eröffnete am 21.11.1994 zum Zweck der Einreichung eines Orderschecks über 100.000,00 DM von Talal Mousli das Konto bei der Berliner Sparkasse zur Kontonummer 4134436945, zu dem der Zeuge Mousli zeichnungsberechtigt war und in seinen Vernehmungen befragt wurde.

Der Zeuge Mousli verpflichtete sich laut Gesellschaftsvertrag (Bd. 29, Bl. 150) eine Einlage in Höhe von 120.000,00 DM in das Sportstudio "Snoops" zu leisten.

Er überwies eine Rate in Höhe von 60.000,00 DM am 8.12.1994 und eine weitere Rate am 9.12.1994 in Höhe von 40.000,000 DM.

Den Rest brachte er in Form des PKW BMW B- CK 212 als Sachleistung in das Betriebsvermögen "Snoops" ein.

Den PKW erwarb der Zeuge Mousli von dem Zeugen Michael K [...] zwischen dem 25.11.1994 und dem 29.11.1994 . Der Kaufpreis von 21500,00 DM wurde in bar gezahlt. Der Zeuge Krüger meldete das Fahrzeug am 29.11.1994 auf den Zeugen Frank Z [...] an. Es wurde am 7.12.1994 auf den Zeugen Mousli umgemeldet. Der PKW war bei der Allianz-Versicherung versichert.

Der Allianzvertreter Michael W [...] vermittelte den Versicherungsvertrag.

Die restlichen 3500,00 DM wurden zur Auflösung des Postbankkontos verwandt, bei dem ein Soll in Höhe von 3401,50 DM auszugleichen waren.

Der Zeuge Z [...] wird bekunden, daß der Zeuge Mousli den PKW B-CK 212 selbst bezahlte und der PKW als Sacheinlage bewertet wurde. Der PKW konnte mangels Masse weder aus dem Betriebsvermögen von "Snoops" bezahlt werden, noch hat der Zeuge Z [...] selbst den Kaufpreis privat aufgebracht. Aufgrund steuerrechtlicher Gesichtspunkte wurde der Kaufpreis als Betriebsausgabe verbucht.

Dies war der Grund, warum der PKW zunächst auf seinen Namen und erst am 7.12.1994, dem Datum des Gesellschaftsvertrages (Bd. 29, Bl. 150 ), auf den Zeugen Mousli umgemeldet wurde.

Die Verwendung der 25.000,00 DM für das Sportstudio "Snoops" entspricht auch den Angaben der Zeugin T[...].

Sie gibt zu dem oben genannten Kontoauszug an:

Vernehmung vom 6.7. 1999, Bd. 44, Bl. 200;

- Zeugen EKHK Schulzke, KOK Trede

"Zum Kontoauszug: Die 100.000 sind eine Scheckgutschrift seines Bruders. Die Zahlung war angekündigt und ich habe bei einem Bankbesuch selbst den Überweisungsträger seines Bruders gesehen.

Bei der zweiten Position über 25.000,- DM handelt es sich um eine Barauszahlung.

Soweit mir erinnerlich ist, hat Tarek diese Summe vom Konto abgeholt. Dieses Summe wurde als Teilzahlungsrate für die gesellschaftliche Beteiligung am Sportstudio Snoops verwendet

Bei der 3. Position handelt es sich um eine Gutschrift von 50.000,00 DM, die von der Person B[...], Marga überwiesen wurde.... Mir ist heute nur noch bekannt, daß T. dieses verbleibende Guthaben (125.000,00 DM ) in ca. einem Monat verbraucht hatte."

Dies wird anhand der Verlesung der Kontoauszüge bestätigt:

Anhand des Kontos läßt sich rekonstruieren, daß der Zeuge Mousli im Dezember 1994 in zwei Raten insgesamt 100.000,00 DM an "Snoops" zahlte.

Von diesem Konto erfolgten vom 21.11.94 bis 10.1.1995 Überweisungen an Privatpersonen, wobei es sich um die Tilgung von Privatschulden, gewährte Darlehen und Lebenshaltungskosten handelt in Höhe von 14.745,24 DM, Barauszahlungen in Höhe von 4000,00 DM, 3500,- angebliche Barabhebung für die RZ die Zahlung von Überziehungszinsen in Höhe von 312,61 DM, so daß die verbliebenen 25.000,00 DM bis Anfang Januar 1995 verbraucht waren und nicht an die RZ über "Sigi" geflossen sein können.

Zu den Überweisungen im einzelnen:

29.11.- Telekom 263,00 DM

29.11.- BEWAG 450,09 DM

  1. - Michael Wittmann 550,00 DM

29.11.- Straßmannstraße/Miete 603,96 DM

29.11. - Eric T [...] 3150,00 DM

  1. - Andre G [...] 5000,00 DM

13.12.- Margit S [...] 3000,00 DM

20.12.- Vereinte Versicherung 71,40 DM

  1. - Eric T [...] 274,00 DM

20.12. - Norbert B [...] 124,78 DM

22.12. - Deutsche Versicherung 440,40 DM

28.12. - Ina H [...] 500,00 DM

29.12.- Überziehungszinsen 312,61 DM

29.12. - Gebühren 5,00 DM

Summe 14745,24 DM

9.1. - R. B [...] 234,00 DM

9.1. - NUR - Touristic 3628,00 DM

10.1. - Bundeskasse Koblenz 18,00 DM

  1. - Miete Straßmannstraße 603,96 DM

10.1. - Eric T [...] 274,00 DM

Summe 4757,96 DM

Neben der Barabhebung in Höhe von 25000,- DM und in Höhe von 3500,- DM am 6.12.94 mit angeblicher RZ-Relevanz finden sich folgende Barabhebungen:

  1. 12. 2500,00 DM
  1. 1500,00 DM

Seine Einnahmen belaufen sich auf:

  1. - Takezo 1890,00 DM

9.12.- Deutscher Karateverband 1250,00 DM

  1. - Berliner Karateverband 280,00 DM
  1. - Takezo 600,00 DM

5.1. - Honorar Snoops 600,00 DM

6.1. - Scheckgutschrift 31,28 DM

10.1.- Berliner Karateverband 200,00 DM

Summe 4851,28 DM

Am 10.1.1995 weist das Konto ein Guthaben von 2848, 08 DM.

Von seinen eigenen Einnahmen in Höhe von 4851,28 DM konnte der Zeuge Mousli Ausgaben (sowohl Überweisungen als auch Barabhebungen ohne angebliche "RZ-Relevanz") in Höhe von 23503,10 DM nicht leisten. Bei einem verbleibenden Guthaben von 2828,08 DM am 10.1.1995 hat der Zeuge Mousli damit von den restlichen 25000,- DM der Marga B[...] den Lebensunterhalt seiner Familie (Karmen T[...] und Sohn Kevin) bestritten und Darlehen gewährt und zurück gezahlt.

Da die anderen 25.000,00 DM (Barabhebung vom 25.11.1994) für den Autokauf investiert wurden, blieb für die RZ nichts mehr übrig.

Die Angaben des Zeugen Mousli zu der Übergabe und Zusammensetzung der 60.000,00 DM sind in sämtlichen Aussagevariationen widerlegt.

Im einzelnen:

In der Vernehmung vom 7.12.99 wird dem Zeugen Mousli lediglich Blatt 1 des Kontoauszuges vom 11.1.1995 vorgelegt. Am 12.1.00 verfügt er über dasselbe Wissen.

In beiden Vernehmungen gibt er an, daß die gesamten 50.000,00 DM von Marga B[...] an die RZ weitergeleitet wurden. Lediglich 10.000,00 DM sollen aus Barbeständen hinzu genommen worden sein. Die Barabhebung in Höhe von 25.000,00 DM soll für Snoops verwendet worden sein

Erst am 29.2.00 behauptet der Zeuge Mousli, daß nunmehr die Barabhebung von 25.000,00 DM nicht mehr an Snoops, sondern an die RZ geflossen und mit 35000,00 DM aus Barbeständen aufgestockt worden sein sollen.

Als ihm am 6.7.2000 nunmehr mindestens Blatt 1-3 des Kontoauszugs vorgelegt wurden heißt es, daß nicht nur die 25.000,00 DM am 25.11.94, sondern auch die Barabhebung vom 6.12.94 in Höhe von 3500,00 DM für die RZ verwendet sein sollen.

Damit gibt es in vier Vernehmungen drei Variationen zur Zusammensetzung der angeblich für die RZ bestimmten 60.000,00 DM.

Wie sich aus der beantragten Beweiserhebung ergeben wird, hat der Zeuge Mousli die gesamten 50.000,00 DM von Marga B[...] zu eigenen Zwecken verwendet.

Seine Ausgaben konnte der Zeuge aus eigenen Mitteln offensichtlich nicht bestreiten.

Würdinger, Rechtsanwältin

Studzinsky, Rechtsanwältin

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