25.10.2001
Kammergericht
Berlin, den 25.10.01
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird die Beiziehung folgender Aktenteile und sodann die Gewährung
von Akteneinsicht beantragt:
1.) Sachstandsbericht von KOK Trede vom 20.8.1999 ( Bd. 14, Bl.
98 ff)
Der Sachstandsbericht ist unvollständig und umfaßt in
den Akten lediglich 40 Blatt.
Die Unvollständigkeit ergibt sich aus folgenden Vermerken:
a) KK Barbian nimmt am 21.9.99 (SAO 44/38) und am 30.9.99
( SAO 44/40) auf Punkt 6.7.4.2 dieses Sachstandsberichts Bezug.
In dem bei den Akten befindlichen Bericht existiert dieser Numerierungspunkt
nicht.
b) EKHK Schulzke schreibt am 23.9.99 an Frau Baldauf,
daß als Anlage ein Sachstandsbericht vom 20.8.99 überreicht
wird. Die Anlage besteht aus 53 Blatt.
Der Sachstandsbericht vom 20.8.99 ist den Anträgen auf Telefonüberwachungen
ab Ende August 1999 beigefügt und diente ihrer Begründung.
Aus dem nur 40 seitigen Bericht ergeben sich genau diese Begründungen
nicht. Nur durch die Vorlage des verkürzten Sachstandsberichts
konnte verschleiert werden, daß ab September 1999 weitere
Telefonüberwachungen stattgefunden haben.
die vollständigen TÜs zum Anschluß Olbrich (030/44732032)
und Handy Mousli (0177/2244241)
Aufgrund der Beschlüsse vom 11.Mai 99 (SAO Bd. 20, Bl. 104
und 118) wurde angeordnet, die beiden Anschlüsse vom 12.Mai
1999 bis zum 12.August zu überwachen.
Bisher liegen zu diesen Anschlüssen lediglich Bänder
und Protokolle bis zum 31.5.99 vor.
sämtliche Observationsberichte
Seit Beginn des personenbezogenen Ermittlungsverfahrens gegen Tarek
Mousli wurden Observationen durchgeführt. Die Berichte dazu
sind vorzulegen, sowie die dem BKA und der BAW übermittelten
Erkenntnisse von Observationen durch andere Dienststellen, wie z.B.
BND und VS.
die BKA Anträge bzw. Anregungen von August 1999 auf Verlängerung
der TÜ-Maßnahmen zum Handy Mousli, Handy Olbrich, Schönow
und Snoops
Im Sammelordner der Nachlieferung von 11 Stehordnern sind lediglich
die Anträge der BAW auf Fortsetzung der TÜ-Maßnahmen
enthalten, die dazu gehörigen BKA Anträge bzw. Anregungen
fehlen.
Ferner wird an die Entscheidung über unsere Anträge in
der Erklärung vom 27.9.01 erinnert und an die Einholung der
Auskunft der BAW, welche weiteren TÜ-Maßnahmen beim BKA
vorliegen.
Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin
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