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Verteidigung

25.10.2001

Kammergericht

Berlin, den 25.10.01

In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird die Beiziehung folgender Aktenteile und sodann die Gewährung von Akteneinsicht beantragt:

1.) Sachstandsbericht von KOK Trede vom 20.8.1999 ( Bd. 14, Bl. 98 ff)

Der Sachstandsbericht ist unvollständig und umfaßt in den Akten lediglich 40 Blatt.

Die Unvollständigkeit ergibt sich aus folgenden Vermerken:

a) KK Barbian nimmt am 21.9.99 (SAO 44/38) und am 30.9.99
( SAO 44/40) auf Punkt 6.7.4.2 dieses Sachstandsberichts Bezug. In dem bei den Akten befindlichen Bericht existiert dieser Numerierungspunkt nicht.

b) EKHK Schulzke schreibt am 23.9.99 an Frau Baldauf,

daß als Anlage ein Sachstandsbericht vom 20.8.99 überreicht

wird. Die Anlage besteht aus 53 Blatt.

Der Sachstandsbericht vom 20.8.99 ist den Anträgen auf Telefonüberwachungen ab Ende August 1999 beigefügt und diente ihrer Begründung.

Aus dem nur 40 seitigen Bericht ergeben sich genau diese Begründungen nicht. Nur durch die Vorlage des verkürzten Sachstandsberichts konnte verschleiert werden, daß ab September 1999 weitere Telefonüberwachungen stattgefunden haben.

die vollständigen TÜs zum Anschluß Olbrich (030/44732032) und Handy Mousli (0177/2244241)

Aufgrund der Beschlüsse vom 11.Mai 99 (SAO Bd. 20, Bl. 104 und 118) wurde angeordnet, die beiden Anschlüsse vom 12.Mai 1999 bis zum 12.August zu überwachen.

Bisher liegen zu diesen Anschlüssen lediglich Bänder und Protokolle bis zum 31.5.99 vor.

sämtliche Observationsberichte

Seit Beginn des personenbezogenen Ermittlungsverfahrens gegen Tarek Mousli wurden Observationen durchgeführt. Die Berichte dazu sind vorzulegen, sowie die dem BKA und der BAW übermittelten Erkenntnisse von Observationen durch andere Dienststellen, wie z.B. BND und VS.

die BKA Anträge bzw. Anregungen von August 1999 auf Verlängerung der TÜ-Maßnahmen zum Handy Mousli, Handy Olbrich, Schönow und Snoops

Im Sammelordner der Nachlieferung von 11 Stehordnern sind lediglich die Anträge der BAW auf Fortsetzung der TÜ-Maßnahmen enthalten, die dazu gehörigen BKA Anträge bzw. Anregungen fehlen.

Ferner wird an die Entscheidung über unsere Anträge in der Erklärung vom 27.9.01 erinnert und an die Einholung der Auskunft der BAW, welche weiteren TÜ-Maßnahmen beim BKA vorliegen.

Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin

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