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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 23.05.2002

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

1.

von Herrn KOK Hamann die Auskunft einzuholen,

-wann,

-durch wen

-und auf Grund welcher Anordnung die Lichtbildmappen, die KHK Bredlow in seinem Dienstzimmer aufbewahrt hatte,

im Jahre 2001 vernichtet wurden. Diese LiBi-Mappen wurden im EV Hollenberg diversen Zeugen vorgelegt.

2.

bei BKA und GBA die Offenlegung und Beiziehung sämtlicher Unterlagen und Ermittlungsergebnisse anzufordern, die anläßlich des Sprengstoffundes bei Slawinsky angefallen sind.

3.

die Beiziehung der Ermittlungsakte 2 BJs 3/91-4 zum versuchten Sprengstoffanschlag auf die Staatskanzlei Düsseldorf.

Begründung:

zu 1):

Mit Schreiben vom 22.3.2002 teilte KHK Hamann dem Kammergericht mit, daß die in Rede stehenden Lichtbildmappen im Laufe des Jahres 2001 vernichtet wurden.

Nachdem mittlerweile feststeht, daß es zwei Lichtbildmappen bei KHK Bredlow gab

und daß diese im Laufe des Jahres 2001 erst vernichtet wurden, müssen auch Kenntnisse vorliegen, wann, durch wen und auf Grund welcher Anweisung diese Lichtbildmappen vernichtet wurden.

Zu 2):

Der Zeuge Slawinsky sagte in seiner Vernehmung am 7.3.02 in der Hauptverhandlung aus , ihm sei ein Foto von dem Zeugen Weber vorgehalten worden , bevor er überhaupt angegeben habe, daß es bei dem Diebstahl einen Mittäter gab bzw. er den Mittäter namentlich benannte.

Da aus den vorliegenden Ermittlungsakten weder eine Lichtbildvorlage ( LiBi -vorlage Bild Weber bei Slawinski ) noch Ermittlungen zu dem Mittäter Weber vor den Angaben des Zeugen Slawinski 1998 bekannt sind, muß es weitere Ermittlungen in diesem Komplex gegeben haben, die den Verfahrensbeteiligten vorenthalten werden.

Die Beiziehung dieser Ermittlungsvorgänge ist erforderlich.

Bereits aus den Ermittlungen des Zeugen Brandmaier (BKA) ergibt sich, daß schon 1995 beim BKA Ermittlungen - in einem Hefter abgelegt - zum Sprengstoffund Gelamon 40 geführt wurden.

Zu 3.)

Erst am 11.3.1998 leitete Bundesanwalt Griesbaum ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt unter dem Aktenzeichen 2 BJs 41/98-2 ( RZ Depot in Berlin, Schönhauser Allee) ein.

Mindestens ein Teil der Ermittlungen, die vor dem 11.3.98 geführt wurden, sind sowohl in dem Verfahren zur Staatskanzlei ( 2 BJs 3/91 - 4) als auch in dem Verfahren zum Sprengstoffdepot in Duisburg (2 BJs 5/93-2) niedergelegt ( siehe Antrag vom 8.3.2002 ).

Würdinger, Rechtsanwältin

Studzinsky, Rechtsanwältin

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