Rechtsanwältin
|
Rechtsanwältin
|
Andrea Würdinger
|
Silke Studzinsky
|
Motzstraße 1
|
Kottbusser Damm 72
|
10777 Berlin
|
10967 Berlin
|
Kammergericht
Berlin, 20.12.01
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
- 2 StE 11/00 (4/2000)
beantragen wir,
den echten Sachstandsbericht vom 20.8.99, den
die Bundesanwaltschaft den Anträgen auf
TKÜ, die ab 8.9.1999 geschaltet wurden,
beigefügt hat, beizuziehen.
Begründung:
Sämtlichen Anträgen der BAW auf TÜ-Maßnahmen
vom 27.8.99 ist als Anlage ein Sachstandsbericht
des BKA vom 20.8.99 beigefügt.
Der sich in Bd. 14, Bl. 98 befindliche Sachstandsbericht
(im nachfolgenden SSB 1 genannt), Unterzeichner
Trede, konnte mittlerweile durch die Verteidigung
als "Falsifikat" entlarvt werden (siehe
Antrag vom 25.10.01).
Dieser Antrag wird zur Erhellung der Verfahrensbeteiligten
nochmals beigefügt.
Es wird darum gebeten, die dort zum Nachweis
aufgeführten Fundstellen selbst aufzusuchen.
Ferner weisen wir darauf hin, daß bei genauem Aktenstudium
und Aktenkenntnis sowie einem gewissen Interesse an Aufklärung,
erkennbar ist, daß der SSB 1 frühestens am 7.10.99 gefertigt
sein kann. (nach Aktenlage) und nichtschon am 20.8.99.
Dies ergibt sich aus dem leidigen Umstand, daß die auf S.
23 des Berichts befindlichen Ermittlungen zu Harry Stürmer
folgende Erkenntnis enthalten:
"Tarek Mousli bestätigte in seiner Vernehmung,
daß es sich bei diesem "Harry", nach Rücksprache
mit seinem Rechtsanwalt Asner, um Harry Stürmer handeln
könnte."
Diese Erkenntnis stammt nach Aktenlage aus einer Vernehmung von
Mousli vom 7.10.99. Für Interessierte zum Nachschlage in Bd.
14, Bl. 329, das Vorspiel ist zu finden in Bd. 14, Bl. 326, 327
der Akten.
Der SSB 1 enthält darüber hinaus keinerlei Angaben zu
den Telefonanschlüssen, deren Überwachung ab 27.8.99 begehrt
wurde. Insoweit fehlt die Angabe der zu überwachenden Telefonnummern
und die Begründung.
Der nunmehr mit pathetischem Anschreiben der Bundesanwaltschaft
überreichte Sachstandsbericht, im folgenden SSB 2 genannt,
der dem BGH mit den TÜ- Anträgen zur Verfügung gestellt
wurde, kann aber ebenfalls nicht vom 20.8.99 stammen.
Dies ergibt sich für die am Verfahren Interessierten aus folgendem:
Zwar befinden sich in dem jüngst in der Hauptverhandlung der
Verteidigung überreichten SSB 2 sämtliche überwachten
Telefonnummern (S. 31-39) - insoweit eine Weiterentwicklung zu SSB
1 - und umfangreiche Ermittlungsergebnisse zu weiteren möglichen
Tatverdächtigen, allerdings ohne die vorausschauenden Ermittlungserkenntnisse
vom 7.10.99.
Dafür reichte diesmal die Weitsicht nur bis zum 8.9.99 (vgl.
S. 33 des SSB 2, "Auskunft e-plus vom 8.9.99")
Die Verteidigung, hoffentlich der Senat und vielleicht auch die
Bundesanwaltschaft, können sich schwerlich der Einsicht verschließen,
daß ein Sachstandsbericht vom 20.8.99, als Grundlage der Anträge
vom 27.8.99, kaum Erkenntnisse der Zukunft enthalten kann.
Drum mag die Verteidigung Glöde bescheiden anfragen, ob nunmehr
die Bundesanwaltschaft nicht doch den sportlichen Wettbewerb um
den einzig wahren Sachstandsbericht (im folgenden SSb 3 genannt)
beenden möchte.
Ferner fände es die Verteidigung gar zu reizend, wenn der
geneigte Senat sich um den SSB 3 bemühen könnte, nebst
sämtlicher weiterer Ermittlungsvorgänge zu den möglichen
weiteren Tätern ( siehe SSB 2), insbesondere - aber nicht nur-
um den vertraulichen Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz
von Dezember 1987 (S. 27, SSB 2)
Ferner würde die Verteidigung Glöde gerne die Weihnachtsfeiertage,
sowie die Tage zwischen den Jahren zum weiteren Studium der gesamten
vorenthaltenen Aktenteile nutzen.
Mag der Senat die Tage bis Weihnachten dazu nutzen, auch die bereits
abgelehnten Anträge der Verteidigung auf Beiziehung diverser
Akten neu zu überdenken, vielleicht geben die kleinen Schwindeleien
des BKA und der BAW dazu ja Anlaß.
Die Verteidigung ist bereit , auch über die Feiertage etliches
entgegenzunehmen. Möge der Senat in seine Überlegungen
auch Anträge einschließen, die bereist seit über
einem Jahr einer Entscheidung harren.
Würdinger, Rechtsanwältin Studzinsky,
Rechtsanwältin
|