www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

Aktuelle Meldung
Meldungen
Berichte
Vorschau
Hintergrund

 

Mailingliste
Mail
Suche

 

Übersicht:
Erklärungen
Verteidigung

20.02.2003

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

1.

den Programmierer der Abteilung Staatsschutz beim BKA

als Zeugen zu laden und zu hören.

2.

folgende Seiten in Augenschein zu nehmen und sodann zu verlesen:

- TKÜ 10, Bl.89,90,91

- TKÜ 17, Bl. 38

-TKÜ 11, 92,93

 

Begründung:

Der Zeuge wird bekunden, er habe die Microsoft - Access Datenbank "TÜ- ST 13" erstellt.

Sämtliche abgehörten Telefongespräche werden in dieses Datenbankprogramm eingegeben.

Die Datenbank vergibt sodann anschlußübergreifend die ID-Nummern, und zwar fortlaufend. In der Tabelle "Gesprächsübersicht" als Teil der Datenbank- Applikation wurde das Datenfeld ID-Gespräche festgelegt als Felddatentyp "AutoWert", das heißt, sobald ein neuer Datensatz/ein neues Gespräch in dieser Tabelle abgelegt wurde, erfolgte automatisch die Vergabe einer ID-Nummer. Diese ID-Nummer war programmtechnisch das primäre Sortierkriterium der Datenbank-Applikation.

Dies setzt zwingend voraus, daß die ID-Nummern nur einmal vergeben werden durften.

Eine manuelle Eingabe oder Korrektur war bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht möglich.

Die TÜ-Maßnahmen, die in den Verfahren 2 BJs 106/98-2 und 2 BJs 41/98-2 geschaltet wurden, wurden mit der Datenbank TÜ-St 13 erfaßt. Folglich müßte an jedes aufgezeichnete Gespräch eine ID-Nummer vergeben worden sein.

Die TKÜ Auswertungsprotokolle des BKA sind die Ausdrucke auf Papier aus dem Programm

"TÜ - ST- 13".

In der ersten TÜ-Überwachung ab 2.11.1998 tauchen jedoch in den Gesprächsübersichten bis zum 13.11.1998 keine ID-Nummern auf.

Aus den verlesenen Protokollen ergibt sich folgendes:

Blatt 38 der TKÜ17:

Dieses Protokoll betrifft den Anschluß Gladisch mit der Telefonnummer 0177/2924201.

Als erstes Gespräch ist eines vom Anschluß Zampich aufgeführt und zwar am 2.11.1998 um 11.58 Uhr mit der ID-Nummer 149.

Als zweites Gespräch findet sich eines vom Anschluß Gladisch vom 8.9.1999 um 22.36 Uhr mit der ID-Nummer 9060.

Blatt 89,90,91 der TKÜ 10

Auf diesen Seiten findet man als erstes Gespräch eins am 16.9.99 mit der ID-Nummer 8999, dann eins vom 15.10.99 mit der ID-Nummer E +04, danach drei Gespräche vom 16.9.1999, mit den ID-Nummern 8997, 8994, 9000. Es folgt der 16.10.1999 mit ID-Nummer E+04, dann zwei Gespräche am 19.10.99 und 20.10.99 jeweils mit der ID-Nummer E+04, dann ein Gespräch vom 16.9.1999 mit der ID-Nummer 9001.

Blatt 92,93, TKÜ 11

Blatt 92 zeigt drei Gespräche mit den ID-Nummern 12219, 12220 und 12222.

Blatt 93 zeigt erneut die letzten beiden Gespräche des vorigen Blattes, jetzt aber mit der ID-Nummer E+04.

Die genannten Protokolle sind nur einige Beispiele, die für viele stehen.

Der Zeuge wird bei Vorlage der verlesenen TÜ-Ausdrucke bekunden, daß es bei ordnungsgemäßer Anwendung des Datenbankprogramms ausgeschlossen ist, daß eine derartige Gesprächsanordnung nach Zeit, Anschluß und ID-Nummer sich auf einem Ausdruck befindet.

Nur durch eine Manipulation des Programms sind die oben beschriebenen Vorgänge erklärbar.

Die Beweiserhebung ist erforderlich, da sie ergeben wird, daß die Behauptung des Senats im Beschluß vom 13.9.2002, "die Dokumentation der durchgeführten Telekommunikationsmaßnahmen sei vollständig zu den Akten gelangt", unzutreffend ist.

Durch die Beweiserhebung wird ebenso die Behauptung der Vorsitzenden im Beschluß vom 30.12.2002 widerlegt, "sie schließe entgegen ihren früheren Angaben jedwede Unregelmäßigkeit aus".

Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/ra/200203d.htm