20.02.2003
Berlin, den
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
- EKHK Schulzke
- KHK Schäfer
- KHK Toboldt
- KK z.A. Wiedebach
- KOK Trede
- EKHK Bitzer
- Gernot Z., W.-Str. x, Berlin,
- Kornelia G., O.-Str. x, Berlin
- Agathe H., B.-Str. x, Berlin
als Zeugen zu laden und zu hören. Die Zeugen 1. - 6. sind
zu laden über das BKA.
Begründung:
Der Zeuge Mousli machte in seinen Vernehmungen folgende Angaben
zu konspirativen Wohnungen der RZ
Vernehmung vom 9.12.1999, Zeugen EKHK Schulzke, KHK Schäfer,
Bd. 17, Bl. 311:
Frage:
Herr Mousli, Sie sprachen von konspirativen Wohnungen. Kannten
Sie konspirative Wohnungen der RZ (handschriftlich "KW"
vom Zeugen hinzugefügt) oder handelte es sich hier um eine
KW der Funkgruppe?
Antwort:
Ich kannte keine KW der RZ.
Vernehmung vom 7.2.200, Zeugen KK z.A. Wiedebach, KHK Toboldt,
EKHK Schulzke,
Bd. 18, Bl. 726:
"Zu meiner Vernehmung über den Sprengstoffanschlag auf
die ZSA habe ich 5 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen als Zusammenfassung
gefertigt, die ich zu meiner Vernehmung gebe.
Bei der Erstellung dieser Zusammenfassung ist mir zur konspirativen
Wohnung der RZ, die im Jahre 1987 durch uns genutzt wurde, von "Bäcker-Wolle"
angemietet wurde und sich in der Oranienstraße befand, eingefallen,
daß in dieser KW auch "Jon" und "Judith"
zeitweise gewohnt haben.
Ich wohnte zur damaligen Zeit in der Oranienstraße 13 und
diese Wohnung befand sich dort in unmittelbarer Nähe. Wenn
man vom Heinrichplatz, wo die Oranienstraße 13 liegt, auf
der Oranienstraße Richtung Görlitzer Bahnhof geht, so
fand man die KW auf der linken Seite einige Häuser weiter,
zwischen meiner Wohnung und einer italienischen Gaststätte."
Bl. 729 der gleichen Vernehmung :
Frage:
"Gemäß Ihrer bisherigen Einlassungen haben Sie
sich üblicherweise ein-zweimal im Monat getroffen. Vor geplanten
Anschlägen erhöhte sich die Frequenz Ihrer Treffen. War
dies im Rahmen der Vorbereitung des Anschlags auf die ZSA ebenso?"
Antwort:
"Ja, auf jeden Fall haben wir uns in der Woche vor dem Anschlag
auf die ZSA zwei- oder dreimal in der KW des "Bäcker-Wolle"
getroffen. So haben wir u.a. den Sprengsatz in der Wohnung hergestellt."
In den anliegenden handschriftlichen Aufzeichnungen heißt
es dazu:
"Der Sprengsatz wurde in Gegenwart von "Sigi",
Sebastian und mir von "Jon" und "Judith" in
einer KW in der Oranienstraße gebaut. Diese KW gehörte
Wolfgang B., genannt "Bäcker-Wolle".
Vernehmung vom 16.2.00; Zeugen KOK Trede, EKHK Bitzer, Bd. 18,
Bl. 780
Zur Diskussion der Korbmacher Erklärung führt der Zeuge
Mousli aus:
"Diese Diskussionen unserer Gruppe fanden an verschiedenen
Orten statt, u.a. in einer KW in der Oranienstraße, die von
Wolfgang B. ("Bäcker- Wolle") wissentlich zur Verfügung
gestellt worden war und in deren Hinterhof von "Sebastian"
und mir auch das Motorrad inspiziert wurde."
Vernehmung vom 29.3.00, Zeugen EKHK Schulzke, KOK Trede, Bd. 19,
Bl. 1005, 1006
"Der Sprengsatz wurde von "Jon" in Gegenwart von
Lothar Ebke und mir in einer KW des Wolfgang B. in Berlin Kreuzberg
gebaut."
In seinem eigenen Verfahren sagte der Zeuge Mousli am zweiten Prozeßtag,
1.12.2000 vor dem zweiten Senat des Kammergerichts, daß die
Wohnung in der Oranienstraße 7 oder 9 gewesen sei. (von der
BAW an das Kammergericht mit Schreiben vom 4.7.01 übersandte
Prozeßmitschrift aus der interim, Seite 12)
Es wird beantragt,
die entsprechende Passage zu verlesen.
Nachdem der Zeuge Mousli zunächst angab, überhaupt keine
konspirative Wohnung der RZ zu kennen, entwickelte er seine Aussage
stetig weiter. Zunächst belastete er Wolfgang B., eine Wohnung
in der Oranienstraße angemietet zu haben. Später geht
er so weit, daß er behauptet, dieser habe die Wohnung wissentlich
der RZ zur Verfügung gestellt.
Die Behauptung, Wolfgang B. habe eine Wohnung in der Oranienstraße
7 oder 9 in Berlin Kreuzberg im Jahr 1987 angemietet, ist falsch.
Folglich kann er sie auch nicht wissentlich zur Verfügung gestellt
haben.
Das Haus Oranienstraße 7 in Berlin Kreuzberg wurde im Jahr
1987 von der Zeugin Frau Kornelia G. verwaltet. Die Zeugin wird
bekunden, daß das Haus Oranienstraße 7 zu Beginn der
80er Jahre von einer Eigentümergemeinschaft erworben wurde,
die sämtlichst dort gewohnt haben.
Im Jahr 1987 waren dort Mieter bzw. Eigentümer:
F., H., G., G., T., Z. D., G., K. K. K., P., R., S., S. O..
Nur die Zeugin H. hatte mehrere Jahre, so auch 1987, an den Schweizer
Architekten B., dauerhaft untervermietet, der wiederum ausschließlich
selbst dort gewohnt hat.
Die Zeugin G. wird bekunden, daß keine der Wohnungen 1987
an Wolfgang B. vermietet war oder durch ihn bewohnt wurde, so daß
er auch keine Wohnung der RZ zur Verfügung gestellt haben konnte.
Der Zeuge Gernot Z. vom ehemaligen Mieterladen Dresdner Straße
wird bekunden:
Das Haus Oranienstraße 9 wurde in der Zeit von 1986 bis 1989
saniert.
Die Sanierung gliederte sich in verschiedene Phasen.
Von Dezember 1986 bis Dezember 1987 wurde eine Sozialplanermittlung
durchgeführt. Hierzu nahmen Mitarbeiter des damaligen Mieterladens
in der Dresdner Straße 12 in Berlin-Kreuzberg, Kontakt mit
den Mietern und MieterInnen des Hauses Oranienstraße 9 auf
und begingen mehrfach die gesamten Wohnungen.
Für alle Mieter und Mieterinnen wurden Modernisierungsvereinbarungen
ausgestellt und Räumungsvereinbarungen geschlossen.
Allein für die Sozialplanermittlung und - erstellung war im
Laufe des gesamten Jahres 1987
erforderlich, daß die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
Mieterladens in der Dresdner Straße wiederholt mit den Mietern
und Mieterinnen sprachen, deren Bedürfnisse erforschten, den
Sanierungsverlauf mit ihnen besprachen, eine Bestandsaufnahme der
Gegebenheiten des Hauses und der einzelnen Wohnungen erstellten.
Es bestand ein enger Kontakt zwischen den Mietern und Mieterinnen
auf der einen Seite und dem Mieterladen in der Dresdner Straße
auf der anderen Seite während des gesamten Jahres 1987.
Um die Mieter und Mieterinnen während der Sanierung umsetzen
zu können, mußte auch ermittelt werden, welche Personen
dort im einzelnen wohnten, damit für sie entsprechender Ersatzwohnraum
für die Dauer der Sanierung, die schließlich mit der
eigentlichen Bauphase in der ersten Maiwoche 1988 begann und bis
zur 2.Augustwoche 1989 dauerte, gesucht werden konnte. Die Entmietung
des Hauses begann ab 1.3.1988 und dauerte bis zum 4.12.1988.
Es wurden folgende Feststellungen über die Mieterzusammensetzung
getroffen:
Vorderhaus:
- 4.OG li- D.
- 4.OG re. J.
- 3.OG li. B.
- 3.OG li B./ B.
- 3.OG re. N.
- 2.OG li. B./M./S.
- 2.OG re. B. M.
- 1.OG. li. L.
- 1.OG re. H.M.r
Seitenflügel
- 3.OG. Isolde H.
- 2.OG B.
- 1.OG A. /S.
- EG A./S.
Remise
Die Beweiserhebung ist erforderlich und wird ergeben, daß
die Aussage des Zeugen Mousli, Wolfgang B. habe in den Häusern
Oranienstraße 7 oder 9 eine Wohnung angemietet und diese im
Jahre 1987 der RZ wissentlich als konspirative Wohnung zur Verfügung
gestellt, nicht der Wahrheit entspricht.
Dabei ist die Entwicklung der Aussage des Zeugen Mousli bezüglich
der angeblichen konspirativen Wohnungen der RZ bemerkenswert und
zeigt sehr deutlich, wie sich die Aussage vom anfänglichen
Nicht-Wissen, daß es überhaupt eine konspirative Wohnung
der RZ gegeben hat, bis zur Behauptung, daß Wolfgang B. wissentlich
eine Wohnung angemietet hat, steigert.
So wie der Zeuge Mousli auch schon den Angeklagten Glöde mit
falschen Behauptungen belastet hat, beschuldigt er dieses mal Wolfgang
B. falsch, die RZ unterstützt zu haben oder gar Beihilfe geleistet
zu haben. Auch wenn die behaupteten Straftaten bereits verjährt
sind, wird der außerordentliche Belastungseifer des Zeugen
Mousli deutlich und daß auf seine Aussage kein Verlaß
ist.
Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin
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