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Verteidigung

20.02.2003

Berlin, den

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

  1. EKHK Schulzke
  2. KHK Schäfer
  3. KHK Toboldt
  4. KK z.A. Wiedebach
  5. KOK Trede
  6. EKHK Bitzer
  7. Gernot Z., W.-Str. x, Berlin,
  8. Kornelia G., O.-Str. x, Berlin
  9. Agathe H., B.-Str. x, Berlin

als Zeugen zu laden und zu hören. Die Zeugen 1. - 6. sind zu laden über das BKA.

Begründung:

Der Zeuge Mousli machte in seinen Vernehmungen folgende Angaben zu konspirativen Wohnungen der RZ

Vernehmung vom 9.12.1999, Zeugen EKHK Schulzke, KHK Schäfer, Bd. 17, Bl. 311:

Frage:

Herr Mousli, Sie sprachen von konspirativen Wohnungen. Kannten Sie konspirative Wohnungen der RZ (handschriftlich "KW" vom Zeugen hinzugefügt) oder handelte es sich hier um eine KW der Funkgruppe?

Antwort:

Ich kannte keine KW der RZ.

Vernehmung vom 7.2.200, Zeugen KK z.A. Wiedebach, KHK Toboldt, EKHK Schulzke,

Bd. 18, Bl. 726:

"Zu meiner Vernehmung über den Sprengstoffanschlag auf die ZSA habe ich 5 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen als Zusammenfassung gefertigt, die ich zu meiner Vernehmung gebe.

Bei der Erstellung dieser Zusammenfassung ist mir zur konspirativen Wohnung der RZ, die im Jahre 1987 durch uns genutzt wurde, von "Bäcker-Wolle" angemietet wurde und sich in der Oranienstraße befand, eingefallen, daß in dieser KW auch "Jon" und "Judith" zeitweise gewohnt haben.

Ich wohnte zur damaligen Zeit in der Oranienstraße 13 und diese Wohnung befand sich dort in unmittelbarer Nähe. Wenn man vom Heinrichplatz, wo die Oranienstraße 13 liegt, auf der Oranienstraße Richtung Görlitzer Bahnhof geht, so fand man die KW auf der linken Seite einige Häuser weiter, zwischen meiner Wohnung und einer italienischen Gaststätte."

Bl. 729 der gleichen Vernehmung :

Frage:

"Gemäß Ihrer bisherigen Einlassungen haben Sie sich üblicherweise ein-zweimal im Monat getroffen. Vor geplanten Anschlägen erhöhte sich die Frequenz Ihrer Treffen. War dies im Rahmen der Vorbereitung des Anschlags auf die ZSA ebenso?"

Antwort:

"Ja, auf jeden Fall haben wir uns in der Woche vor dem Anschlag auf die ZSA zwei- oder dreimal in der KW des "Bäcker-Wolle" getroffen. So haben wir u.a. den Sprengsatz in der Wohnung hergestellt."

In den anliegenden handschriftlichen Aufzeichnungen heißt es dazu:

"Der Sprengsatz wurde in Gegenwart von "Sigi", Sebastian und mir von "Jon" und "Judith" in einer KW in der Oranienstraße gebaut. Diese KW gehörte Wolfgang B., genannt "Bäcker-Wolle".

Vernehmung vom 16.2.00; Zeugen KOK Trede, EKHK Bitzer, Bd. 18, Bl. 780

Zur Diskussion der Korbmacher Erklärung führt der Zeuge Mousli aus:

"Diese Diskussionen unserer Gruppe fanden an verschiedenen Orten statt, u.a. in einer KW in der Oranienstraße, die von Wolfgang B. ("Bäcker- Wolle") wissentlich zur Verfügung gestellt worden war und in deren Hinterhof von "Sebastian" und mir auch das Motorrad inspiziert wurde."

Vernehmung vom 29.3.00, Zeugen EKHK Schulzke, KOK Trede, Bd. 19, Bl. 1005, 1006

"Der Sprengsatz wurde von "Jon" in Gegenwart von Lothar Ebke und mir in einer KW des Wolfgang B. in Berlin Kreuzberg gebaut."

In seinem eigenen Verfahren sagte der Zeuge Mousli am zweiten Prozeßtag, 1.12.2000 vor dem zweiten Senat des Kammergerichts, daß die Wohnung in der Oranienstraße 7 oder 9 gewesen sei. (von der BAW an das Kammergericht mit Schreiben vom 4.7.01 übersandte Prozeßmitschrift aus der interim, Seite 12)

Es wird beantragt,

die entsprechende Passage zu verlesen.

Nachdem der Zeuge Mousli zunächst angab, überhaupt keine konspirative Wohnung der RZ zu kennen, entwickelte er seine Aussage stetig weiter. Zunächst belastete er Wolfgang B., eine Wohnung in der Oranienstraße angemietet zu haben. Später geht er so weit, daß er behauptet, dieser habe die Wohnung wissentlich der RZ zur Verfügung gestellt.

Die Behauptung, Wolfgang B. habe eine Wohnung in der Oranienstraße 7 oder 9 in Berlin Kreuzberg im Jahr 1987 angemietet, ist falsch. Folglich kann er sie auch nicht wissentlich zur Verfügung gestellt haben.

Das Haus Oranienstraße 7 in Berlin Kreuzberg wurde im Jahr 1987 von der Zeugin Frau Kornelia G. verwaltet. Die Zeugin wird bekunden, daß das Haus Oranienstraße 7 zu Beginn der 80er Jahre von einer Eigentümergemeinschaft erworben wurde, die sämtlichst dort gewohnt haben.

Im Jahr 1987 waren dort Mieter bzw. Eigentümer:

F., H., G., G., T., Z. D., G., K. K. K., P., R., S., S. O..

Nur die Zeugin H. hatte mehrere Jahre, so auch 1987, an den Schweizer Architekten B., dauerhaft untervermietet, der wiederum ausschließlich selbst dort gewohnt hat.

Die Zeugin G. wird bekunden, daß keine der Wohnungen 1987 an Wolfgang B. vermietet war oder durch ihn bewohnt wurde, so daß er auch keine Wohnung der RZ zur Verfügung gestellt haben konnte.

Der Zeuge Gernot Z. vom ehemaligen Mieterladen Dresdner Straße wird bekunden:

Das Haus Oranienstraße 9 wurde in der Zeit von 1986 bis 1989 saniert.

Die Sanierung gliederte sich in verschiedene Phasen.

Von Dezember 1986 bis Dezember 1987 wurde eine Sozialplanermittlung durchgeführt. Hierzu nahmen Mitarbeiter des damaligen Mieterladens in der Dresdner Straße 12 in Berlin-Kreuzberg, Kontakt mit den Mietern und MieterInnen des Hauses Oranienstraße 9 auf und begingen mehrfach die gesamten Wohnungen.

Für alle Mieter und Mieterinnen wurden Modernisierungsvereinbarungen ausgestellt und Räumungsvereinbarungen geschlossen.

Allein für die Sozialplanermittlung und - erstellung war im Laufe des gesamten Jahres 1987

erforderlich, daß die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Mieterladens in der Dresdner Straße wiederholt mit den Mietern und Mieterinnen sprachen, deren Bedürfnisse erforschten, den Sanierungsverlauf mit ihnen besprachen, eine Bestandsaufnahme der Gegebenheiten des Hauses und der einzelnen Wohnungen erstellten. Es bestand ein enger Kontakt zwischen den Mietern und Mieterinnen auf der einen Seite und dem Mieterladen in der Dresdner Straße auf der anderen Seite während des gesamten Jahres 1987.

Um die Mieter und Mieterinnen während der Sanierung umsetzen zu können, mußte auch ermittelt werden, welche Personen dort im einzelnen wohnten, damit für sie entsprechender Ersatzwohnraum für die Dauer der Sanierung, die schließlich mit der eigentlichen Bauphase in der ersten Maiwoche 1988 begann und bis zur 2.Augustwoche 1989 dauerte, gesucht werden konnte. Die Entmietung des Hauses begann ab 1.3.1988 und dauerte bis zum 4.12.1988.

Es wurden folgende Feststellungen über die Mieterzusammensetzung getroffen:

Vorderhaus:

  1. 4.OG li- D.
  2. 4.OG re. J.
  3. 3.OG li. B.
  4. 3.OG li B./ B.
  5. 3.OG re. N.
  6. 2.OG li. B./M./S.
  7. 2.OG re. B. M.
  8. 1.OG. li. L.
  9. 1.OG re. H.M.r

Seitenflügel

  • 3.OG. Isolde H.
  • 2.OG B.
  • 1.OG A. /S.
  • EG A./S.

Remise

  • Heinrich R.

Die Beweiserhebung ist erforderlich und wird ergeben, daß die Aussage des Zeugen Mousli, Wolfgang B. habe in den Häusern Oranienstraße 7 oder 9 eine Wohnung angemietet und diese im Jahre 1987 der RZ wissentlich als konspirative Wohnung zur Verfügung gestellt, nicht der Wahrheit entspricht.

Dabei ist die Entwicklung der Aussage des Zeugen Mousli bezüglich der angeblichen konspirativen Wohnungen der RZ bemerkenswert und zeigt sehr deutlich, wie sich die Aussage vom anfänglichen Nicht-Wissen, daß es überhaupt eine konspirative Wohnung der RZ gegeben hat, bis zur Behauptung, daß Wolfgang B. wissentlich eine Wohnung angemietet hat, steigert.

So wie der Zeuge Mousli auch schon den Angeklagten Glöde mit falschen Behauptungen belastet hat, beschuldigt er dieses mal Wolfgang B. falsch, die RZ unterstützt zu haben oder gar Beihilfe geleistet zu haben. Auch wenn die behaupteten Straftaten bereits verjährt sind, wird der außerordentliche Belastungseifer des Zeugen Mousli deutlich und daß auf seine Aussage kein Verlaß ist.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/200203b.htm