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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 16.5.02

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

  1. die zum Ermittlungsverfahren ST 14 130002/99 geführten Hefter Nr. 36-38 beizuziehen und Akteneinsicht zu gewähren
  2. die zu dem o.g. Ermittlungsverfahren beim BKA vorhandenen Hefter Nr. 0 - Nr. 35 mit den Sachakten Band I bis Band VIII auf ihre Identität zu vergleichen.
  3. die weiteren unter der Datei im Computer von KOK Trede unter "ST 13 - 004/98 - Sachstandsberichte" abgelegten Dokumente ebenfalls beizuziehen und Akteneinsicht zu gewähren.
  4. zu ermitteln, wann, durch wen und auf Grund welcher Anordnung die Lichtbildmappen, die KHK Bredlow in seinem Dienstzimmer aufbewahrt hatte, im Jahre 2001 vernichtet wurde.

Begründung:

Zu 1.

Wie sich aus der jüngsten Nachlieferung mit einem Anschreiben vom BKA vom 25.4.02 ergibt, finden sich weitere Hefter mit Hinweisen auf andere Tatverdächtige beim BKA.

Diese Aktenbestandteile wurden der Verteidigung bisher vorenthalten.

Die Beiziehung der Akten ist auch erforderlich:

Da der Zeuge Mousli Angeklagte in diesem Verfahren teilweise komplett falsch belastet hat und erst wenn seine Aussagen absolut nicht mehr zu halten waren, diese zurückgenommen hat, (wie z. B. den Angeklagten Glöde hinsichtlich der Anschläge auf die ZSA und Hollenberg) oder auch bestimmte Tatbeiträge bewußt und gezielt Personen falsch zugeordnet hat, gebietet es die Aufklärungspflicht des Gerichts den Ermittlungen zu anderen Tatverdächtigen nachzugehen, noch dazu, wenn diese von den Ermittlungsbehörden zurückgehalten werden, damit die Aussage des Zeugen Mousli nicht in Zweifel gezogen werden soll.

Zu 2.

Der Abgleich der Hefter Nr. 0-35 mit den Sachakten Bd. I bis VIII ist angesichts der wiederholten Praxis der Ermittlungsbehörden, den Verfahrensbeteiligten den tatsächlichen Akteninhalt nicht offen zu legen geboten, da die Behauptung, die Hefter 0-35 stimmen mit den Sachakten I-VIII überein, überprüft werden muß.

Zu 3.

In dem kürzlich vom BKA nachgelieferten 140 Seiten Werk zu den Sachstandsberichten befindet sich in dem Schreiben des KOK Barbian vom 9.4.2002 die Angabe, daß in "Homelaufwerk" des Computers des KOK Trede unter der Rubrik " ST 13 - 004/98 - Sachstandsberichte" sechs Dokumente abgelegt seien.

Vorgelegt werden von KOK Barbian jedoch nur vier Sachstandsberichte.

Da sich bereits gezeigt hat, daß Ermittlungsergebnisse, die in Sachstandsberichten Eingang gefunden haben, der Verteidigung und dem Gericht vorenthalten wurden, ist die Beiziehung erforderlich und auch durch die Aufklärungspflicht des Gerichts geboten.

Zu 4.)

Mit Schreiben vom 22.3.2002 teilte KHK Hamann dem Kammergericht mit, daß die in Rede stehenden Lichtbildmappen im Laufe des Jahres 2001 vernichtet wurden.

Nachdem mittlerweile feststeht, daß es zwei Lichtbildmappen bei KHK Bredlow gab

und daß diese im Laufe des Jahres 2001 erst vernichtet wurden, müssen auch Kenntnisse vorliegen, wann, durch wen und auf Grund welcher Anweisung diese Lichtbildmappen vernichtet wurden.

Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin

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