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Verteidigung

15.02.2002

Berlin, den

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

2 StE 11/00 (4/2000)

wird erneut beantragt,

die Kopien der TÜ- Bänder mit den Originalbändern beim BKA abzugleichen.

Begründung:

Ein Abgleich der Kopien mit den Originalbändern ist erforderlich, da mindestens die Bänder 118 der Verteidigung Borgmann und Glöde von der TKÜ des Anschlusses Schönow nicht identisch sind.

Das Band 118 enthält auf der Kopie der Verteidigung Borgmann nach einem Telefonat um 23.44 zwischen Mousli und Olbrich noch mindestens zwei Gespräche, die nur schlecht zu verstehen sind. Ein Gespräch scheint Janet Olbrich mit ihrer Mutter zu führen, das andere Mousli mit Frank Asner.

Auf dem Band 118 der Verteidigung Glöde existieren diese beiden Gespräche überhaupt nicht.

Daraus ergibt sich, daß die der Verteidigung zur Verfügung gestellten Bänder bevor sie gehört werden sämtlichst zunächst verglichen werden müssen mit den beim BKA liegenden Originale.

Da die Ungleichheit der beiden Bänder 118 erst jetzt festgestellt wurde, ist der Antrag erneut zu stellen.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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