15.02.2002
Berlin, den
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird erneut beantragt,
die Kopien der TÜ- Bänder mit den Originalbändern
beim BKA abzugleichen.
Begründung:
Ein Abgleich der Kopien mit den Originalbändern ist erforderlich,
da mindestens die Bänder 118 der Verteidigung Borgmann und
Glöde von der TKÜ des Anschlusses Schönow nicht identisch
sind.
Das Band 118 enthält auf der Kopie der Verteidigung Borgmann
nach einem Telefonat um 23.44 zwischen Mousli und Olbrich noch mindestens
zwei Gespräche, die nur schlecht zu verstehen sind. Ein Gespräch
scheint Janet Olbrich mit ihrer Mutter zu führen, das andere
Mousli mit Frank Asner.
Auf dem Band 118 der Verteidigung Glöde existieren diese beiden
Gespräche überhaupt nicht.
Daraus ergibt sich, daß die der Verteidigung zur Verfügung
gestellten Bänder bevor sie gehört werden sämtlichst
zunächst verglichen werden müssen mit den beim BKA liegenden
Originale.
Da die Ungleichheit der beiden Bänder 118 erst jetzt festgestellt
wurde, ist der Antrag erneut zu stellen.
Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin
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