15.02.2002
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
die Verfahren 2 BJs 64/00-2 und 2 BJs 169/99-2
beizuziehen und uns Akteneinsicht zu gewähren.
Begründung:
Wie sich aus einer Nachlieferung vom 25.2.01 ergibt, werden die
o.g. Ermittlungsverfahren als Strukturverfahren geführt. Der
Zeuge Mousli hat offensichtlich in diesen Verfahren mindestens am
8.11.200 (SAO 93/245.11) eine weitere Aussage gemacht, die der Verteidigung
lediglich auszugsweise zur Verfügung steht.
Darin belastet er u.a. den Angeklagten Glöde.
Der Verteidigung sind über die weiteren Aussagen des Zeugen
Mousli hinaus, die sich in den genannten Ermittlungsakten befinden,
auch die sich daran anschließenden Ermittlungen zugänglich
zu machen.
Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin
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