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Verteidigung

15.02.2002

Kammergericht

Berlin, den

In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

die TKÜ- Bänder und Protokolle der Anschlüsse Handy Mousli und Anschluß Olbrich Kuglerstraße für die Zeit vom 19.5.99 bzw. 31.5.99 bis zum 12.8.99 beizuziehen und uns Einsicht zu gewähren.

Begründung:

Auf Frage der Verteidigung, welche Anschlüsse in welchem Zeitraum überwacht wurden, gab die BAW mit Schreiben vom 30.10.2001 folgende Erklärung ab:

Neben den 20 geschalteten Überwachungsmaßnahmen (siehe Anlage) in der Zeit zwischen 8.9.99 bis 27.01.2000

wurden u.a. folgende Anschlüsse überwacht:

Mousli Handy: 2.11.1998 - 19.5.99

Olbrich Kuglerstraße: 24.11.98 - 30.5.99

Die BAW teilte im Schreiben vom 30.10.2001 mit, daß diese Auskunft, aufgelistet durch das BKA, abschließend sei und weitere TKÜ-Maßnahmen nicht erfolgt seien.

Für die Anschlüsse Handy Mousli und Olbrich Kuglerstraße existierten Beschlüsse des BGH, diese Telefone vom 12.5.99 bis zum 12.8.99 abzuhören.

(Sammelordner zu 11 Bänden TKÜ , unpaginiert)

Im Widerspruch zur Mitteilung der BAW, der Anschluß Olbrich (Kuglerstraße) sei am 30.5.99 und das Handy Mousli am 19.5.1999 abgeschaltet worden, bekundete der Zeuge Trede in Übereinstimmung mit den BGH-Beschlüssen in der Hauptverhandlung am 20.12.01, daß die TÜ-Maßnahmen bis zum 12.8.99 geschaltet gewesen seien. Ab 13.8.99 seien diese

dann erst abgeschaltet worden.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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