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In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

Joachim W.

J.str.

Berlin

als Zeugen zu laden und zu hören.

Der Zeuge wird folgendes bekunden:

Nach dem Unfall von Michael Wittmann habe er einen Teil der Pflege übernommen. Der Umfang habe sich in den Jahren 1995 bis zum Tod von Michael Wittmann immer mehr gesteigert. Er sei zunehmend zu einer Vertrauensperson von Herrn Wittmann geworden.

In diesem Zusammenhang habe er von diesem erfahren, daß er 50000 oder 60000 DM Tarek Mousli geliehen habe. Dieses Geld habe er für seine Selbständigkeit benötigt.

Als Herr Wittmann dann ab 1995 das Darlehen zurück gefordert habe, habe Tarek Mousli ihn zunächst immer wieder vertröstet. Ab 1996 habe Mousli sich dann geweigert, das Darlehen zurück zu zahlen.

Er habe den Betrag aufgerechnet mit Schulden an das Finanzamt, die im Rahmen der ambulanten Pflege von Herrn Wittmann entstanden seien.

Eine Bilanzierung der Schulden an das Finanzamt sei nicht erfolgt. Herr Wittmann habe eine Aufrechnung abgelehnt, da nicht er sondern Tarek Mousli für diese Schulden verantwortlich sei.

Das freundschaftliche Verhältnis zwischen Mousli und Wittmann sei dann im Jahre 1996 immer schlechter geworden. Er habe einige Briefe aus dem Schriftwechsel Mousli/Wittmann lesen können. Er könne sich noch daran erinnern, daß Tarek Mousli eine Rückzahlung abgelehnt habe, da er ja die Schulden an das Finanzamt zahlen müsse. Sollte Wittmann dennoch weiter auf der Rückzahlung bestehen, werde er beim Sozialamt anzeigen, daß Wittmann über Vermögen verfüge.

Michael Wittmann sei von seinem ehemaligen Freund Tarek Mousli sehr enttäuscht gewesen. Er habe bereut, daß er nicht von vorn herein einen Darlehensvertrag mit diesem gemacht habe.

Bis zum Tod von Michael Wittman im Januar1997 sei es nicht mehr zu einer Rückzahlung des Darlehens gekommen.

Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger, Rechtsanwältin

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