In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
- 2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
Joachim W.
J.str.
Berlin
als Zeugen zu laden und zu hören.
Der Zeuge wird folgendes bekunden:
Nach dem Unfall von Michael Wittmann habe er
einen Teil der Pflege übernommen. Der Umfang
habe sich in den Jahren 1995 bis zum Tod von
Michael Wittmann immer mehr gesteigert. Er sei
zunehmend zu einer Vertrauensperson von Herrn
Wittmann geworden.
In diesem Zusammenhang habe er von diesem erfahren,
daß er 50000 oder 60000 DM Tarek Mousli
geliehen habe. Dieses Geld habe er für
seine Selbständigkeit benötigt.
Als Herr Wittmann dann ab 1995 das Darlehen
zurück gefordert habe, habe Tarek Mousli
ihn zunächst immer wieder vertröstet.
Ab 1996 habe Mousli sich dann geweigert, das
Darlehen zurück zu zahlen.
Er habe den Betrag aufgerechnet mit Schulden an das Finanzamt,
die im Rahmen der ambulanten Pflege von Herrn Wittmann entstanden
seien.
Eine Bilanzierung der Schulden an das Finanzamt sei nicht erfolgt.
Herr Wittmann habe eine Aufrechnung abgelehnt, da nicht er sondern
Tarek Mousli für diese Schulden verantwortlich sei.
Das freundschaftliche Verhältnis zwischen Mousli und Wittmann
sei dann im Jahre 1996 immer schlechter geworden. Er habe einige
Briefe aus dem Schriftwechsel Mousli/Wittmann lesen können.
Er könne sich noch daran erinnern, daß Tarek Mousli eine
Rückzahlung abgelehnt habe, da er ja die Schulden an das Finanzamt
zahlen müsse. Sollte Wittmann dennoch weiter auf der Rückzahlung
bestehen, werde er beim Sozialamt anzeigen, daß Wittmann über
Vermögen verfüge.
Michael Wittmann sei von seinem ehemaligen Freund Tarek Mousli
sehr enttäuscht gewesen. Er habe bereut, daß er nicht
von vorn herein einen Darlehensvertrag mit diesem gemacht habe.
Bis zum Tod von Michael Wittman im Januar1997 sei es nicht mehr
zu einer Rückzahlung des Darlehens gekommen.
Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger,
Rechtsanwältin
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