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Verteidigung

Berlin, den 14.11.2003

 

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

1.

KHK Schneider, zu laden über das BKA

2.

KHK Schmitz, zu laden wie vor

als Zeugen zu laden und zu hören.

KHK Schneider wird folgendes bekunden:

Er führte gemeinsam mit KOK Igelmund auf Weisung der BAW Anschlußermittlungen zur konspirativen Wohnung in der Oranienstraße 7 oder 9 durch. Anlaß war die Aussage des Zeugen Mousli am 11.12.2000 in dessen eigenem Verfahren vor dem Kammergericht, die von Wolfgang Behling wissentlich für die RZ angemietete Wohnung sei in der Oranienstraße 7 oder 9 gewesen.

Die Ermittlungsergebnisse, also auch der Zwischenbericht von KOK Igelmund sind der BAW zeitnah noch im April 2001 übergeben worden.

KHK Schmitz wird folgendes bekunden:

Er hat von KOK Igelmund nach dessen ausscheiden aus dem Sachgebiet die Ermittlungsergebnisse im April 2001 übernommen und die Ermittlungen fort geführt.

Er kam durch Befragung der Bewohner und Bewohnerinnen zu folgendem Ergebnis: Im Zeitraum 1986-1988 wurde im Haus Oranienstraße 7 keine Wohnung von Wolfgang Behling angemietet und auch keine Wohnung von den Eigentümern an Wolfgang Behling überlassen.

Dieses Ergebnis übermittelte er zeitnah an die BAW.

Er nahm am 18.3.2003 bei einem Treffen mit BA Griesbaum , OStA Bruns und KOK Barbian teil. Dort erfuhr er, daß die gesamten Ermittlungsergebnisse zur KW in der Oranienstraße nicht zu den hiesigen Akten gelangt sind, sondern auf Anweisung der BAW trotz erkennbaren Bezugs zum hiesigen Verfahren in sogenannten Strukturverfahren abgelegt wurden.

 

Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger, Rechtsanwältin

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