Berlin, den 14.11.2003
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
- 2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
1.
KHK Schneider, zu laden über das BKA
2.
KHK Schmitz, zu laden wie vor
als Zeugen zu laden und zu hören.
KHK Schneider wird folgendes bekunden:
Er führte gemeinsam mit KOK Igelmund auf
Weisung der BAW Anschlußermittlungen zur
konspirativen Wohnung in der Oranienstraße
7 oder 9 durch. Anlaß war die Aussage
des Zeugen Mousli am 11.12.2000 in dessen eigenem
Verfahren vor dem Kammergericht, die von Wolfgang
Behling wissentlich für die RZ angemietete
Wohnung sei in der Oranienstraße 7 oder
9 gewesen.
Die Ermittlungsergebnisse, also auch der Zwischenbericht von KOK
Igelmund sind der BAW zeitnah noch im April 2001 übergeben
worden.
KHK Schmitz wird folgendes bekunden:
Er hat von KOK Igelmund nach dessen ausscheiden aus dem Sachgebiet
die Ermittlungsergebnisse im April 2001 übernommen und die
Ermittlungen fort geführt.
Er kam durch Befragung der Bewohner und Bewohnerinnen zu folgendem
Ergebnis: Im Zeitraum 1986-1988 wurde im Haus Oranienstraße
7 keine Wohnung von Wolfgang Behling angemietet und auch keine Wohnung
von den Eigentümern an Wolfgang Behling überlassen.
Dieses Ergebnis übermittelte er zeitnah an die BAW.
Er nahm am 18.3.2003 bei einem Treffen mit BA Griesbaum , OStA
Bruns und KOK Barbian teil. Dort erfuhr er, daß die gesamten
Ermittlungsergebnisse zur KW in der Oranienstraße nicht zu
den hiesigen Akten gelangt sind, sondern auf Anweisung der BAW trotz
erkennbaren Bezugs zum hiesigen Verfahren in sogenannten Strukturverfahren
abgelegt wurden.
Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger, Rechtsanwältin
|